Im Abstand von einigen Jahren tagte das Ruggericht bestehend aus dem Oberamtmann und den Oberamtsarzt und kontrollierte die Amtsführung im Ort. Hierbei wurde die öffentlichen Einrichtungen und Straßen überprüft. Im Jahre 1892 wurde die Funktion des Ruggerichts umgewandelt in die Ortsvisitation, wobei die Kontrolle sich nicht verändert hat. Hier wollen wir Auszüge auf dem Ruggericht-Recess-Buch von 1870 bis 1901 veröfentlichen, da auch dieses Buch einige Einblicke in das dörfliche Leben vor 150 Jahren gestattet. Der Protokolltext ist im Originalbuch immer auf der rechten Blattseite geschrieben, auf der leeren linken Blattseite stehen die Kommentare zum rechtsstehenden Text, in der Regel vom Schultheiß. Diese Bemerkungen sind unten mit "Randbemerkungen:" gekennzeichnet
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Titelseite:
Obermusbach
Oberamt Freudenstadt
Ruggerichts Recess Buch
Angefangen 1870
Ruggericht am 4. März
1870
ist folgendes verhandelt worden:
I.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze u. Verordnungen aus
dem Gebiet des öffentl. Rechtswesen.
II.
Dem einzigen hier anwesenden über 16. Jahre alten
Jüngling
Friedrich Braun
den Erbhuldigungseid auf die vorgeschriebene feierliche Weise
abgenommen.
Abwesend sind:
Jakob Schneider
Mathäus Ziefle.
III.
Durchgang
Bei solchem haben Schultheiß u. Rathschreiber Braun,
Gemeinderath, Schneider, Ziefle, Kappler u. Mast sowie vom Bürgerausschuß
in Gesammtheit noch von Obmann Bohnet, Dettling u. Frey weder einen
Wunsch, noch eine Beschwerde vorgebracht.
Von den weiter vorhandenen wenigen Bürgern erschien
Niemand.
Das K. Pfarramt Grünthal hat Nichts übergeben.
IV.
Untersuchung der öffentlichen Geschäftsführung und
Verwaltung.
----------------------
§1.
Gemeinderaths Prot. Bl. 10b
Bei Abfaßung der Wählerliste für die Gemeinderaths- u.
Bürgerausschuß Wahl ist nach dem Gesetz v. 6. Juli 1849 Art. 9 stets der
BürgerAusschuß Obmann beizuziehen was in vorliegendem Fall nicht geschehen
ist.
Randbemerkung: geschieht in Zukunft.
§2.
Wenn nicht die Geschäfte des Kirchenconvents durch den gesammten
Stiftungsrath besorgt werden wollen, so hat der Stiftungsrath einzeln
seine Mitglieder als Kirchenconventsmitglieder zu wählen.
Randbemerkung: letzteres ist geschehen
§3.
Wegen der Zeitdauer über die Wahl des Gemeinde- und
Stiftungspflegers wurde heute Eintrag in das Gemeinde- u.
Stiftungsraths-Protokoll gemacht.
§4.
Nach der Verfg. v. 24. Juni 1869 Reg. Bl. Seite 213 sind vom
Gemeinderath die erforderl. Zahl von Untergängern ausdrücklich zu wählen
u. zu beeidigen.
Randbemerkung: erledigt
§5.
Wenn die bürgerlichen Collegien die Absicht haben das Schulgeld
über den gesetzl. Betrag von 48 Kreuzer zu erhöhen, so ist gemäß dem
Gesetz v. 1858 Art. 3 Reg. Bl. Seite 237 vortivirten Beschluß zu faßen, u.
solcher zur Genehmigung Kgl. Kreisregierung zu bringen.
Randbermerkung: bis jetzt noch beim alten
§6.
Das gegenwärtig als Rathszimmer im Mast jetzt Ochsenwirth
Seeger`schen Haus in welchem sich die Registraturkästen sich befinden,
benützte Local, wäre als solches zwar ganz passend, nur findet das Oberamt
etwas ungeeignet, daß es zugleich das Wohn-und Schlafzimmer des
Amtsdieners, Wald- u. Feldschützen ist.
§7.
Da die Registratur theilweise in diesem Local, theilweise in dem
Schulhaus sich befindet, so ist stets dem Agenten der Feuer-Vers.
Gesellschaft Anzeige zu erstellen, wenn von derselben Gegenstände auf
längere Zeit von einem in das andere Gebäude verbracht werden.
Randbemerkung: ist seit Martini 1870 gänzlich im
Rathhauß-Local.
§8.
Weder im Frühjahr noch im Spätjahr 1869 ist nach Innhalt des
Ortsfeuerschauprotokoll das Localfeuerschauprotokoll vorgenommen worden,
auch ist die Erledigung der Ortsfeuerschaudefecte vom Jahr 1869 nicht
nachgewiesen.
Der Ortsvorsteher wird daher angewiesen, alsbald für Vornahme der
Ortsfeuerschau und Erledigung der vorgefundenen Defecte Sorge zu
tragen.
Randbemerkung: ist sogleich geschehen.
§9.
Der Ortsvorsteher wird angewiesen, für bessere Instandsetzung der
Waldwege, ins besondere derjenigen, welche nicht blos vom Waldbesitzer
allein, sondern auch von Anderen, wie z.B. jener von Fetzer im Stutzwald
benuzt wird, durch Rücksprache mit den Waldbesizern Sorge zu tragen
und wegen Beschaffung des erforderl. Steinmaterials sich mit dem Revieramt
Pfalzgrafenweiler ins Einvernehmen zu sezen.
Randbemerkung: ist etwas geschehen, und im Laufe dieses Sommer
wird es mit betreffenden Weegen beßer, daher in einen ordentlichen Stand
gesetzt.
§10.
Da nach dem Bericht, des Gemeinderaths der Steinsatz in den
Feldern u. den Waldungen vielfach lückenhaft ist, so wird der Gemeinderath
angewiesen, für Ergänzung desselben Sorge zu tragen.
Randbemerkung: Der Steinsatz wurde im May 1872 und im Frühjahr
1873 ergänzt.
geschieht dieß Frühjahr.
§11.
Die Protokolle über Abwägung der Wald-Excesse sind zusammen zu
heften und aufzubewahren.
Randbemerkung: wird befolgt.
§12.
Der Zaun um den Gottesaker ist im Laufe des Sommers 1870
herstellen zu lassen.
Randbemerkung: ist geschehen.
§13.
Die Feuerlöschgeräthschaften wurden visitirt und in Ordnung
erfunden.
§14.
Von dem Schulhaus u. der Farrenhaltung wurde Einsicht
genommen.
Vorstehende Recesse werden dem Schultheißenamt mit der Weisung
zugefertigt, solche dem K. Pfarramt und den bürg. Collegien zu eröffnen,
auch jedem Aktivbürger binnen 4 Wochen auf Verlangen Einsicht hirvon
zu erstatten und die Recesse binnen 3 Monaten zu erledigen u. sofort unter
Vorlage dieses Protokolls von der Erledigung Anzeige zu
erstatten.
Kön. Oberamt Unterschrift Stresberger
Die Eröffnung Unterschrift K. Pfarramt Eyth
Die Eröffnung den 26. April 1870
Gemeinderath Unterschrift Braun, Kappler, Mast,
Schneider
Bürgerausschuß Unterschrift Bohnet, Mast,
Döttling
Randbemerkung: Wie steht es jetzt mit der Erledigung der Recesse
§ 9 u. 10 ?
Freudenstadt 19. April 1871 K. Oberamt Zöndent
Ruggericht vom 22. August 1873
wurde Folgendes verhandelt:
I.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze & Verordnungen
aus dem Gebiet des öffentlich geltenden Rechts verlesen.
II.
Denjenigen Jünglingen welche das 16.te Lebensjahr zurückgelegt
haben, der Erbhuldigungs-Eid auf die vorgeschriebene feierliche Weise
abgenommen.
1. Christian Seeger
2. Michael Schneider
III.
Durchgang
Hirbei trägt Schultheiß Braun, Gemeinderath Schneider Schwemmle
Mast weder einen Wunsch noch eine Beschwerde vor.
Vom Bürgerausschuß Obmann Bohnet Dettling Hofer Mast hat keiner
im Einzelnen & ebensowenig in seiner Gesammtheit einen Wunsch noch
eine Beschwerde vorzubringen.
Von der übrigen Bürgerschaft erschien Niemand.
Ebenso wenig kam ein Wunsch oder eine Beschwerde von Kgl.
Pfarramt Grünthal ein.
IV. Untersuchung der öffentl. Geschäftsführung &
Verwaltung
§1.
An dem Ortsetterstock der an der Straße gegen Untermusbach steht,
ist in Schrift unleserlich & ausbeßern zu laßen.
Randbemerkung: ist geschehen.
Redaktion: Etter - mittelalterlicher Ausdrucke einer dörflichen Zaun-
oder Hecken-Umgrenzung. Ortsetterstock also Ortseingangsschild.
§2.
Der Weg von Stutzwald ist immer noch in schlechten Zustand, wie
schon bei vorigem Ruggericht receziert wurde. Derselbe ist noch im Laufe
dieses Herbstes in fahrbaren Zustand setzen zu laßen.
Da zu dem entstehenden Kostenaufwand wie die Vernnithung?
ausgesprochen wird, von den Waldbesitzern in Igelsberg &
Pfalzgrafenweiler, welche diesen Weg stark benützen ein Beitrag erlangt
werden könnte, so ist von dem Ortsvorsteher hierwegen mit denselben ins
vernehmen zu treten.
Randbemerkung: Dieser Weg wurde im Oktober 1873 von der Gemeinde
Obermusbach & Igelsberg geordnet hergestellt, daher
erledigt.
§3.
Der Felduntergang ist wieder vorzunehmen? & hirbei für
Ergänzung & Wiederherstellung, abgegangener & abgehender
Markungszeichen Sorge zu tragen.
Randbemerkung: Geschäft aufs nächste Frühjahr mit Beihülfe eines
Geometer. ist geschehen
§4.
Der Index im Gemeinderaths-Protokoll ist aufs Laufende zu
ergänzen.
Randbemerkung: ist nachgeholt
§5.
Der Gemeinderath ist nicht vollständig besetzt:Es ist im Mai d.J.
das Mitglied Adam Bohnet gestorben; da im Dezber d.J. die Neuwahl 1/3tels
des Gemeinderaths belleg statt findet, so ist deßen Stelle bei dieser
Gelegenheit wieder zu besetzen bz. für den noch übrigen Theil der Amtszeit
des Ausgeschiedenen. Art 6. des Gesetzes v. 6 Juli 1849
Randbemerkung: geschehen den 18 Decber
§6.
Da die Zahl der Bürgerausschußmitglieder blos 4 beträgt, während
sie der Zahl der Glieder des Gemeinderaths einselb des Ortvorstehers
gesetzlich gleichkenen? soll, so ist die Wahl eines weiteren Mitglieds
vorzunehmen.
§7.
Bei künftigen Wahlen in die Bürgerl. Collegien ist zu beachten,
daß die Wahlcommision besteht:
a. bei Gemeinderaths Wahlen aus dem GemeindeVorsteher dem nach
der Sitzordnung 1.ten Gemeinderath und dem BürgerausschußObmann. Ges. Art:
10 Abs 1. v. 6. Juli 1849
Randbemerkung: wird in alle Zukunft also beobachtet.
b. bei Bürgerausschußwahlen aus dem Ortvorsteher, Rathsschreiber
& 2 vom Bürgerausschuß aus seiner austretenden Hälfte gewählter
Mitglieder. §50. Z i. des Verwaltungs Edikts
Randbemerkung: deßgleichen beobachtet
§8.
Zu den Beschlüßen des Gemeinde & Stiftungsraths v. 25. Juli
1870. GemeinderathsProt. Bl. 28b & 27 Decber 1872.
GmdeRathsProt Bl 41b.
Hätte somit sie den letzteren betreffen der Geistliche beigezogen
werden sollen.
Auch sind derartige Stiftungsraths Beschlüße abgesondert im
Stiftungsrathsprotokoll einzutragen.
Randbemerkung: geschieht in Zukunft
§9.
Unter Beziehung auf die Verhandlung des Gemeinderaths vom 5. Juni
1871. GemeinderathsProtokoll Bl. 32 werden die Vorschriften der Verfügung
vom 7. Novbr. 1839 RegierungsBlatt S. 697 zur pünktlichen Verpachtung
eingeschärft.
Randbemerkung: geschehen & wird befolgt.
§10.
Bei dem Eintrag vom 14. Mai 1873 im GmdeRathsProt Bl 43.b ist die
No. des Grenzers auf welche in demselben hingewiesen wurde, noch offen;
dieselbe ist einzusetzen.
Randbemerkung: ist geschehen
§11.
Der Polizeidiener bekleidet neben dem Amt eines Feld &
Waldschützen & eines Amtsdieners zugleich auch die Stelle des
Nachtwächters.
Es ist Beschluß darüber zu faßen, ob nicht für die eine Hälfte
der Nacht ein Hilfswächter aufzustellen seie, da der Polizeidiener diese
vielerlei Dienste wohl kaum alle zur Zufriedenheit versehen
kann.
Randbemerkung: ist noch ein Hülfswächter aufgestellt, welcher die
halbe Nacht Wache hält.
§12.
Da in Art. 3. Abs 4 des Gestzes vom 19. Mai 1852 Reg Bl. S
126. vorgeschriebene Verzeichniß über die Versicherung des bewegl.
Eigenthums gegen Feuer fehlt & ist bald anzulegen.
Randbemerkung: ist angelegt und wird fortgeführt
§13.
Die Art. 8. dieses Gesetzes vorgeschriebene alljährl Prüfung der
Versicherungs Anträge ist nicht erfolgt & hat künftig immer zu
geschehen.
Randbemerkung: geschieht in Zukunft
§14.
Polizeiliche Straferkenntniße sind nicht in abgesonderten
Protokollen, sondern je nach der Zuständigkeit ins Schultheißenamts- oder
GemeinderathsProtokoll einzutragen.
Randbemerkung: geschieht
§15.
Die Straferkenntniße des Gemeinderaths gegen Wald-Excendenmten,
sind von den Gemeinderathsmitgliedern in dem Rugprotokoll unterschreiben
zu laßen.
Randbemerkung: ist geschehen
§16.
Bei Durchschau des Ortsfeuerschau Protokolls hat man gefunden,
daß das Feuerschaumitglied Gruber die Visitation vom 15 März 1873 noch
nicht unterschrieben hat, es ist nachzuholen.
Randbemerkung: ist nachgeholt
§17.
Die Erledigung der Ortfeuerschau Defekte ist bei der
Nachvisitation jedesmal im Protokoll linker Hand zu bemerken
Randbemerkung: ist geschehen und geschieht auch in
Zukunft
§18.
Die Ortsfeuerschau hat bei jedem Umgang besonders darauf zu
achten, daß die Kohleasche & Zündhölzer vorschriftsmäßig aufbewahrt
& die Laternen gehörig verwahrt seien & daß daß geschehen, im
Protokoll vorzumerken.
Randbemerkung: geschieht
§19.
Das Mauerwerk im Rathhaus Ofen ist schadhaft & läßt
Rauch in das Rathszimmer durch, es ist daher solches sogleich auszubeßern
zu laßen.
Randbemerkung: ist geschehen
§20.
Im Güterbuchs Protokoll sind noch einige Aenderungen in der
Bodenvertheilung & Cultur vorzumerken. Die Steuersatzbehörde ist
behufs Berücksichtigung beim nächsten Steuersatz darauf aufmerksam zu
machen.
Randbemerkung: ist nachgeholt worden im Novber 1873
§21.
Die vorhandene Stoßspritze wurde probirt.
Hierbei & bei Einsichtnahme der übrigen
Feuerlöschgeräthschaften Anlaß gefunden, den bürgerl. Collegien , die
Anschaffung hänfener Feuer-Eimer an der Stelle der vorhandenen hölzernen
zu empfehlen.
Randbemerkung: Bei abgängigen Feuerlöschgeräthschaften
nahmentlich der hölzernen Feuer-Eimer werden hänferne
angeschaft.
§22.
Das Schulhaus & das Ortsgefängniß wurde eingesehen, auch die
Farrenhaltung inspicirt & die Spritzenremise besichtigt.
Eintrag in anderer Schrift:
Vorstehende Rezesse wurden hirmit unter Ertheilung derselben
Weisung wie sie beim letzten Ruggericht (oben Bl.5) erfolgten, und
geschrieben. Ueber deren Erledigung ist unter Aufschluß der gegenwärtigen
Protokolle bis 15. Decbr. d. J. zu berichten.
Freudenstadt d. 16. Sept. 1873 K. Oberamt Berner?
Wieder normale Protokollschrift:
Die Eröffnung vorstehender Rezesse am 1 Oktober
1873
Die Eröffnung Unterschrift K. Pfarramt Eythe
Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Mast Schneider &
Bürgerausschuß Bohnet Mast Hofer Döttling
Erledigt vom 1 Okt bis 18 Decber 1873 Schultheiß Braun
Wieder andere Schrift wie oben:
Gesehen u. geht zurück die Erledigung? §3 Rest schlecht
lesbar.
Freudenstadt d. 19. Decbr. 1873 K. Oberamt Bames
Ruggericht
am 26. September 1877 wurde folgendes verhandelt:
I.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze und Vorschriften
aus dem Gebiet des öffentl. geltenden Rechts verlesen.
II.
Nachstehenden Jünglingen welche das 16te Lebensjahr zurückgelegt
haben, den Erbhuldigungseid auf die vorgeschriebene feierliche Weise
abgenommen:
1. Johannes Bohnet
2. Gottfried Schneider
3. Friedrich Schöttle, v. Untermusbach
4. Joh, Adam Schöttle, v. Untermusbach
III.
Durchgang, hirbei trägt Schultheiß und Rathsschreiber Braun,
Gemeinderath Schneider, Schwemmle, Kappler, Hofer, Schanz, weder einen
Wunsch noch eine Beschwerde vor.
Vom Bürgerausschuß Obmann Dettling, Mitglied J. Mast, Österle,
Braun, Seeger, ebenfalls weder einen Wunsch noch eine Beschwerde
vorzubringen.
Auch hat derselbe in seiner Gesammtheit ebensowenig etwas
vorzutragen.
Von der übrigen wenigen Bürgerschaft erschien Niemand. Das
K.Pfarramt Grünthal hat ebenfalls nichts übergeben.
IV.
Untersuchung der öffentlichen Geschäftsführung und
Verwaltung.
§1.
Die Besoldung des Ortsvorstehers wurde in Anbetracht der
gesteigerten Ansprüche und der gestiegenen Preiße für Br?-Mittel u.
Dienstboten auf den Betrag von 180 M vom 1. Juni 1877 an erhöht. G-Prtk.
71b
§2.
In den Amtsblättern des Ministeriums des Inneren v. 1845 und 1876
ist noch 1. Register beizuschaffen und einzubinden zu lassen.
Ebenso ist zu dem Amtsblatt 1844 das vorhandene Register noch
einzufassen.
Randbemerkung: ist geschehen
§3.
An den Ortstafeln oder 1. an dem Rathhaus aufzuhängenden Tafel
ist die Landwehrbezirks und Commando-Eintheilung anzubringen.
Randbemerkung: ist geschehen
§4.
In Gemäßigkeit des Ministerial-Erlasses vom 23. Oktr. 1845,
Minist. Amtsblatt S 3004 haben die Standesbeamten über die erhaltenen
standesamtlichen Formularien fortlaufend Buch zu führen und alljährlich
bei dem Abschlusse der Standes und Neben-Register, ihren Vorrath zu
liquidiren, zu stürzen und das Ergebniß in dem fortlaufenden
Formularienbuch zu beurkunden.
Randbemerkung: ist geschehen im Decber 1877
§5.
Das K. Forstamt und der Oberamts Wegemeister haben über die
schlechte Beschaffenheit der Wege von Freudenstadt nach Igelsberg und von
Untermusbach nach Reichenbach, sowie dieselbe die Markung Obermusbach
berühren, wiederholt Klage geführt.
Es wird von der Ortsbehörde hingegen geltend gemacht daß der
erstere Weg neuerdings durch die Abholzung eines Waldes der Malzfabrik
Lauffer in Freudenstadt sehr stark ausgenützt worden seie, und daß der
letztere Weg durch Holz und andere Fuhrwerke sehr stark befahren
werde.
Es ist dafür zu sorgen, daß alsbald das erforderliche
Unterhaltungsmaterial beigeführt, zerkleinert und längstens bis 20. Octbr.
d. J. eingeworfen werde, worüber den Accord sofort die erfordel. Auflage
zu machen ist.
Randbemerkung: Betreffende Straße wurde im Herbst 1877 ganz
ordnungsmäßig hergestellt.
§6.
Der Baumsatz ist im Laufe dieses Herbstes an der Straße zu
ergänzen.
Randbemerkung: ist geschehen
§7.
Es ist darauf Bedacht zu nehmen, daß der Wassergraben dem Ochsen
entlang soweit als thunlich überwölbt wird.
§8.
Kirchencomv. Prtk Bl. 34. ist der Beschluß vom 10. Nov.1976 vom
Schulmeister noch zu unterschreiben.
Randbemerkung: ist geschehen am 8 Novber 1877
§9.
Das Register im Stiftungs Rath Protokoll ist bis auf die neuste
Zeit zu ergänzen.
Randbemerkung: geschehen am 8 Novber 1877
§10.
Im Schulfheißenamt-Protokok. fehlt ein Register, welches
anzulegen ist.
Randbemerkung: geschehen am 11 Novber 1877
§11.
Im Stiftungsrath Prot. Bl. 97a hat Friedrich Hofer noch zu
unterschreiben.
Randbemerkung: den 27 Sebtbr. sct:
§12.
Der Pacht Vertrag mit dem Farrenhalter Kappler, ist, da derselbe
Gemeinderath nach der Genehmigung des Bürgerausschußes zu unterstellen.
G.R.Ortk. Bl. 67b
Randbemerkung: ist geschehen
§13.
Das nach Art. 3 des Ges. vom 19. Mai 1852 anzulegende
tabellarische Verzeichniß ist zwar vorhanden, aber nicht
fortgeführt.
Randbemerkung: ist nachgeholt
§14.
Die im Art. 8 des genannten Gesetzes vorgeschriebene
Prüfung der Mobiliar Versicherungs Anträge ist alljährlich
vorzunehmen.
Randbemerkung: geschieht
§15.
Die Ortfeuerschau ist im Laufe dieses Herbstes
vorzunehmen.
Randbemerkung: geschehen
§16.
Das Protokoll über die Vornahme der Lokalfeuerschau vom 30. Nov.
1876 ist von dem Mitglied Gaiser noch zu
unterschreiben.
Randbemerkung: geschehen
§17.
Die Einträge im Güterbuch-Protokoll sind nicht vom Geometer
sondern vom Rathsschreiber zu machen.
Randbemerkung: geschieht in Zukunft
§18.
Die Feuerspritze wurde probirt, es sind 6 hänfene Feuereimer
anzuschaffen.
Randbemerkung: Bei dem am 26 Okt 1877 stattgehelten Brande in
Untermusbach haben sich die hänferne Feuereimer gar nicht bewährt Die
Leistungsfähigkeit der hießigen hölzernen Feuereimer wurde durchaus
gelobt.
§19.
Am OrtEtterstock gegen Reichenbach ist die Schrift nicht mehr
leserlich und wieder aufzufrischen.
Randbemerkung: Geschehen
§20.
Der Graben gegenüber dem Hause des Gemeindepfleger Schneider ist
zu reinigen, damit das Wasser nicht auf der Straße anstehen bleibt
welches dem Accordanten derselben aufzugeben ist.
Randbemerkung: Die Auflage dem Acordanten Joh. Adam Bohnet zur
Besorgung eröffnet
§21.
Auf dem Gottesaker ist vom 1. Januar 1848 an, an jedem Grab ein
kleiner Stein anzubringen, in welchem eine No. einzuhauen ist, welche der
No. des Leichenschau-Registers entspricht.
Der Todtengräber ist behufs der Führung des
Leichenschau-Registers hiervon in Kenntniß zu setzen.
Randbemerkung: Dem Todtengräber Döttling eröffnet den 2 Novber
1877. Unterschrift Döttling
§22.
Da der BürgerAusschuß nicht vollständig besetzt ist, so ist bei
der nächsten Wahl auf dessen Ergänzung Bedacht zu nehmen.
Randbemerkung: Wird geschehen.
§23.
Die Wahlcommision bei GemeinderathsWahlen besteht aus dem
Ortsvorsteher, 1ten Gemeinderath nach der Sitzordnung u. dem
BürgerAusschußObmann. Gesetz vom 6. Juli 1849 Art. 10. G. R. Prtk. Bl
64b.
§24.
Die Bürgerausschuß Wahl wird nach §50 des Verw. Edicts vom
Orts-Vorsteher unter Zuziehung 2er Urkunds-Personen vorgenommen, welche
der Bürgerausschuß aus der austretenden Hälfte seiner Mitglieder wählt.
cf. G. R. Prtk. Bl. 69b
Randbemerkung: wird befolgt
§25.
Die im Gemeinderaths-Prot. für Verwaltungssachen enthaltenen
Pfleger-Bestellungen sind künftig ins Gerichts-Protokoll
einzutragen.
Randbemerkung: geschieht
§26.
Die Beschlüsse vom 29. Januar 1876 u. 7 März 1876 G. R. Prtk. Bl.
61, 62 sind vom Bürgerausschuß nicht in beschlußfähiger Anzahl gefaßt
worden, was noch zu ergänzen ist.
Randbemerkung: den 27. Septbr. sct.
§27.
Nach einem neulich ergangenen Consistorial-Erlaß ist der
Vorschlag gemacht worden, für die beiden Gemeinden Obermusbach und
Untermusbach ein gemeinschaftliches neues Schulhaus zu erbauen. Die
bürgerlichen Collegien Untermusbach haben sich bei den vorgestern daselbst
abgehaltenen Ruggericht dahin ausgesprochen, statt eines mit großen
Kostenwerk verbundenen Neubaus 2 Schulsäle in dem Parterre des dort.
Gemeindhauses einrichten zu lassen, von denen der eine der Gemeinde
Obermusbach gegen Bezahlung eines entsprechenden Miethzinnßes überlassen
würde.
Die hies. bürgerlichen Collegien sind mit diesem Vorschlag
einverstanden. Wenn dieses Projekt in Stande kommen sollte, so würde
das derzeitige Schulzimmer vacant u. die Möglichkeit gegeben, das
derzeitige Rathzimmer dorthin zu verlegen, welches sich wirklich in einer
Mieth-Wohnung befindet.
Randbemerkung: 8. nicht leserlich
§28.
Die an der Straße befindlichen Dunglegen sind entweder
einzumachen oder hinter die Häuser zu verlegen.
§29.
Nach dem Eintreffen des OAmtsArztes wird bezüglich des Gottes
Ackers außer oben §21. noch weiter ausgestellt daß,
a. der lebendige Zaun noch 2 Lüken hat, welche auszubessern
sind,
b. ein der Länge des Gottes Ackers in dessen Mitte entsprechender
Fußweg anzulegen sei.
Randbemerkung: Der Todtengräber Döttling wurde mit Erledigung
nebenstehenden Recesses beauftragt. den 2 Novber 1877
§30.
Die vorhandenen Subsellien im Schulhaus entsprechen der
Vorschrift nicht, und sind deßhalb
Normalsubsellien anzuschaffen. Im Übrigen wird auf den Receß
oben §27. verwiesen.
Randbemerkung: Der Angriff des projektierten Schulhausbauweßen in
Untermusbach läßt lange auf sich warten.
§31.
Im Orts Arrest ist der Boden schadhaft, die gegen den Berg
stoßende Hälfte wird am Besten mit einem Plattenboden belegt, die Wand an
jener Seite ist zu bestechen? und zu weißen. Der Strosack und der Teppich
befinden sich im Rathhaus, damit sie vor Verderben bewahrt
werden.
Randbemerkung: ist geschehen
§32.
Ochsenwirth Seeger hat noch 1. Nachtbuch anzuschaffen.
Randbemerkung: Die Eröffnung zur Nachachtung ist sogleich
angeschafft worden.
Vorstehende Recesse werden dem Gemeinderath und Bürgerausschuß
zur Kenntnißnahme und Nachachtung und mit dem Auftrag mitgetheilt,
dieselben der gesammten Bürgerschaft binnen 14. Tagen zu zublicieren und
die geschehene Publikation hierunten zu beurkunden.
Dem K. Pfarramt ist
Binnen 6 Monaten ist die Erledigung der Recesse unter Einsendung
des Receßbuches nachzuweisen.
Freudenstadt den 19. Oktober 1877 K. Oberamt Unterschrift
Berner
Vorstehende Recesse eröffnet dem Gemeinderath und
Bürgerausschuß
Obermusbach den 23 Novber 1877
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Schanz &
Bürgerausschuß Döttling Braun Oesterle Seeger
1.Randbemerkung: Den 1 Mai 1878 dem K. Oberamt Freudenstadt zur
Einsicht übergeben. Schultheiß Braun
2. Randbemerkung: Eingesehen x21 hat
Ruggericht vom 5. Novber 1879
Hirbei wurde Folgendes erhandelt:
I.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze aus dem Gebiete des
öffentlich geltenden Rechts verlesen.
II.
Der einzige Jüngling Johannes Ziefle, welcher das 16te Lebensjahr
zurük gelegt hat, der Erbhuldigungs Eid auf die vorgeschriebene feierliche
Weise abgenommen.
III.
Durchgang
Hirbei wurde weder vom Schultheiß & Rathsschreiber Braun,
noch von den übrigen Gemeinderäthen u. dem Bürger-Ausschuß ein Wunsch oder
eine Beschwerde vorgetragen, ebenso von dem letzteren in seiner
Gesammtheit.
Von den wenigen übrigen Einwohnern erschien Niemand,
auch hat das K.Pfarramt Grünthal weder einen Wunsch noch eine
Beschwerde übergeben.
§1.
Von den MobiliarVersicherungsUrkunden des Gemeindepfleger
Schneider, Jg. Ad. Bohnet, Joh. Gg. Kappler, Andr. Wörner, Johs. Schanz,
Gr. Fr. Hofer, Jg. Frd. Braun, Schultheiß Braun der Alt Ad. Bohnets
Wittwe, Ochsenwirths Seeger Wittwe sind Abschriften zu dem Mob.
Verzeichniß zu bringen.
Randbemerkung: Betreffende Abschriften sind schon am 20 Novber
1879 eingetroffen und aufbewahrt worden.
§2.
Lt. GemeinderathsProt. Bl. 75b wurde Andreas Wörner, von
Reinerzau, zugleich mit seeiner Aufnahme in das hiesige Bürgerrecht vom
Gemeinderath in den Bürgerausschuß gewählt. Dieses WahlVerfahren
entspricht dem §50. des Verw. Edikts wonach die Wahl unter dem Vorsiz des
Ortsvorstehers mit Zuziehung 2er BürgerAusschuß-Mitglieder durch die
OrtsEinwohnerschaft zu erfolgen hat, nicht. Dieß ist für die Zukunft zu
beachten.
Randbemerkung: Beruht auf §22 zum Vorgang. Andere
Schrift: Die Form der Wahl ist künftig genauer zu beachten.
§3.
Der Beschluß v. 4. Janr. 1879 GRth. Prot. Bl. 77b/78 betr. den
Ankauf eines Waldes für Rechnung der Ortsarmenkasse ist noch vom
Ortsgeistlichen als Mitglied der Ortsarmenbehörde im Falle seines
Einverständnisses zu unterzeichnen.
Randbemerkung: ist geschehen
§4.
Auf dem Gottesaker sind zwar No.-Stein 1 auf dem Grab des Joh.
Mart. Seeger u. No 2 auf dem Des Johannes Mast dagegen fehlt der Stein No
3 auf dem Grab des Julius Kopf u. No 4 auf dem der Barbara Schanz welche
alsbald anzubringen sind.
Randbemerkung: ist geschehen
§5.
Der §29. Lit. b. der Recesse zum letzten Ruggericht wonach ein
der Länge des Gottesakers in dessen Mitte entsprechender Fußweg anzulegen,
ist alsbald zum Vollzug zu bringen.
Randbemerkung:
§6.
Die Kirchhoftüre ist anstreichen zu lassen, es ist hierüber mit
Schreiner Österle längst ein Accord abgeschlossen, auf dessen Ausführung
zu dringen.
Randbemerkung: ist geschehen im März 1880
§7.
Die Kirchhofmauer ist bestehen zulassen.
Randbemerkung: ist geschehen.
§8.
Bei Besichtigung des Orts-Arrestes wurde gefunden, daß 1
Kopfpolster fehlt, welches noch anzuschaffen ist.
Randbemerkung: ist angeschafft.
§10.
Das Spritzenhaus ist mit einem Schloß zu versehen, damit es nicht
von einem Unberufenen geöffnet u. die Spritze beschädigt werden kann, wie
schon einmal geschehen ist.
Randbemerkung: Sind 2 Schlüssel angeschafft, welche genügen
werden.
§11.
Als zweckmäßig erscheint wenn mehrere Schlüssel angeschafft
werden, damit bei einem Brande die Öffnung der Spritzen Remise keine
Schwierigkeiten hat.
§12. Es sind ohne Verzug 6 hänfene Feuer-Eimer anzuschaffen,
wobei die vorhandenen hölzernen beibehalten werden können.
Randbemerkung: Diese 6 Feuereimer sind am 27. Janner von Fried.
Goll von Neuenbürg hier eingetroffen.
§13.
Die Farrenhaltung ist in guten Zustand.
§14.
Der von der Ortsarmen-Verwaltung kürzlich angekaufte Wald wurde
eingesehen. Derselbe ist nach dem Gutachten des Revieramths Reichenbach
Beil. No 63 zur Ortsarmen-Rechnung 1878/79 zu cultiviren.
Randbemerkung: kann erst im Frühjahr 1881 stattfinden wegen dem
Holzschlag
§15.
Die Dungstätten des Frd. Braun, Andr. Wörner u. Joh.Gg. Österle
sind nach Art. 33 Abs. 3 der Bauordnung mit einer angemessenen Einfassung
zu versehen, auch ist dafür zu sorgen, daß die Jauche nicht auf die Straße
abfließt.
Randbemerkung: erledigt.
§16.
Bei Gemeinderaths-Wahlen besteht die Wahl-Commision aus dem
Orts-Vorsteher, Bürger-Ausschuß-Obmann u. 1.ten Gemeinderath (nach der
Sitzordnung) Art. 10 Abs. 1. des Gesetzes v. 10. Juli 1849.
Es ist dieß nicht nothwendig der älteste Gemeinderath wie nach
dem GRaths Prot. Bl. 73b angenommen wurde.
Randbemerkung: wird befolgt
§17.
Im Schultheisssen-AmtsProtokoll ist noch ein Register
anzulegen.
Randbemerkung: geschehen
§18.
Die Lokalfeuerschau ist im Laufe dieses Jahres wieder
vorzunehmen.
Randbemerkung: geschehen den 4 Decber 1879
§19.
Der Baumsatz an den Straßen ist zu ergänzen.
Randbemerkung: ist geschehen.
§20.
Da die Schülerzahl nach der Konfirmation auf 10 herabsinken wird,
so ist der Versuch zu machen, ob nicht mit einer Nachbar-Gemeinde eine
Verständigung über den Anschluß der hiesigen Schulkinder an jene Schule zu
erzielen sei.
Randbemerkung: konnte bis jetzt nicht vollzogen werden, wird aber
in Bälde geschehen daß die hiesige Schule aufhört und einer anderen
Gemeinde die Schüler zugetheilt werden.
In anderer Schrift:
§21.
betrifft die Einsicht der öffentlichen Bücher.
Vorstehend Recesse wurden hirmit unter Ertheilung derselben
Weisung, wie sie beim letzten Ruggericht (oben Bl. 17) erfolgte und
geschrieben.
Binnen 6 Monaten sind dieselben zu erledigen u. ist, daß dies
geschehen, unter Einsendung des gegenwärtigen Recessbuch
nachzuweisen.
Freudenstadt den 29 Nov. 1879 K-Oberamt Unterschrift
Berner?
Vorstehende Recesse dem Gemeinderath und Bürgerausschuß eröffnet.
Obermusbach den 5 Decber 1879
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz Schwemmle &
Bürgerausschuß Döttling Seger Oesterle Wörner Braun
Randbemerkung: Dem Königl Oberamt Freudenstadt zur Einsicht
Hochachtungsvoll Obermusbach den 3 Mai 1880 Schultheiß Braun
Schlecht leserliche Randbemerkung des Oberamts:
Geht zurück um neben den §5 der Recesse zu besorgen u. binnen 14.
Tagen unter Einsendung gegenwärtigen Protokoll Vollzugbericht zu
erstatten.
Freudenstadt d. 7. Mai 1880 K. Oberamt Bames
Ist erledigt, Freudenstadt den 21. Juni 1880 K. Oberamt
Bames
Ruggericht den 6. September 1882
I.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze und Verordnungen
wurde verlesen.
II.
Folgenden Jünglingen wurde der Huldigungseid
abgenommen:
1. Johann Georg Braun
2. Johann Georg Bohnet
3. Andreas Bauer
4. Johannes Seeger
5. Friedrich Kappler
6. Johann Georg Gauß
Anwesend:
1. Christian Züfle
2. Franz Carl Schneider
III.
Durchgang
Es erschienen: Schultheiß Braun, Gemeinderath Schneider Kappler
Schanz Hofer Bohnet, Bürgerausschußobmann Wörner, Mitglied Osterle Braun
Seeger.
Dieselben, sowie der Bürgerausschuß in seiner Gesammtheit haben
nichts vorzubringen.
Von der Bürgerschaft ist außer den Mitgliedern der Collegien
Niemand erschienen. Das K. Pfarramt Grünthal hat weder Wünsche noch
Beschwerden vorgebracht.
IV.
Untersuchung des Zustandes der öffentlichen Geschäftsführung und
Verwaltung.
§1.
Auf dem Friedhof sind noch in 3 Ecken Bäume zu setzen.
Randbemerkung: ist geschehen.
§2.
Das lebendige Haag um dem Friedhof ist an einigen Stellen
durchsichtig und durch Nachpflanzung junger Tannbäume dichter zu
machen.
Randbemerkung: ist geschehen.
§3.
Da der Friedhof nach dem Güterbuch Eigenthum der Gemeinde ist, so
ist diese berechtigt, den Graseweg desselben für Rechnung der
Gemeindepflege zu verkaufen.
Randbemerkung: Geschieht auf dem Januar 1883, nach dem
Gemeinderathspkl. Seite 107b dem Todtengräber überlaßen.
§4.
Da derzeit die Schule blos von 13 Schüler besetzt ist, so ist in
Berathung zu ziehen, ob nicht zu Ersparung von Kosten die hiesigen Schüler
in Untermusbach oder Grünthal betheiligen könnten. Für den Fall, daß
in Untermusbach ein Hülfslehrer angestellt würde, könnte demselben
die hiesige geräumige u. freundliche Lehrerwohnung überlassen
werden.
1. Randbemerkung: Erledigt, da die hiesige Schule mit der in
Untermusbach am 15. Mai 1883 endlich vereinigt wurde.
2. Randbemerkung: Wird von dem Lehrer mit dem größten
Wohlgefallen benutzt.
§5.
Zum Rechnungsbeleg für die Gemeindepflege ist das K.
Bezirksschulinspectamt Freudenstadt um Auskunft über die Ansprüche des
derzeitigen Schulamths Verwesers Beck an Geld u.
Naturalienanzugehen.
Randbemerkung: ist alsbald eingetroffen
§6.
Falls die Schulstelle nicht definitiv besetzt wird, oder ein
etwaiger Schulamts-Verweser keine rechtlichen Ansprüche an den durch die
Gemeinde von Ochsenwirth Seeger Wittwe gepachteten Schulgarten hat ist der
Pachtvertrag der Gemeinde mit der Wittwe Seeger bezügl. dieses Gartens
aufzulösen u. der Garten der Seeger zurückzugeben.
Randbemerkung: den 3 März 1883 dießen Pacht auf den letzten Merz
1883 aufgelöst.
§7.
An dem Schulgebäude ist ein grün angestrichener Laden
herangefallen und wieder fest zu machen, bei einem anderen ist der
obere Globen losgegangen u. wieder befestigen zu lassen. Endlich ist an
dem Ablauf des Küchenwassers ein sog. Kühner? anzubringen, damit das Haus
nicht verunreinigt wird.
Randbemerkung: Diese Arbeiten wurden sogleich an den Schreiner
Österle hier in Accord gegeben um 1 Mark 50 Pfennig und wurden
sogleich ausgeführt.
§8.
Der vom Farrenhalter Kappler vertragsgemäßig zu haltende Farren
wurde inspicirt u wird hirüber auf das in den nächsten Tagen der
Ortsbehörde zukommende Ergebniß der Farrenschau Bezug genommen.
§9.
Der auf der Nordseite des Ortes befindliche Etterstok ist
schadhaft u. mit der Erneuerung von seinem jetzigen ungeeigneten Standort
weg in den weiter aussen befindlichen Grasgarten zu verlegen.
Randbemerkung: den 3 Merz 1883 erledigt
§10.
Da der bisherige Nachtwächter aufgekündigt hat, so ist ein neuer
zu bestellen oder um Dispersation von der Aufstellung eines Nachtwächters
nachzusuchen.
Randbemerkung: Gemeinderathspkl. Seit 102 sind 2 Nachtwächter
aufgestellt auf 3 Jahre
§11.
Im Gemeinderathsprotokoll Bl. 94b u. 95 sind Einträge gemacht,
welche vom Gemeinderath nicht in beschlußfähiger Anzahl unterschrieben
sind, was zu verbessern ist.
Randbemerkung: Betreffende Einträge gelten auch nicht, da nichts
bewilligt wurde.
§12.
Diejenigen Dunglager, deren Verlegung von der Straße weg nicht
möglich ist, sind mit einer angemessenen Einfaßung zu umgeben.
Randbemerkung: erledigt
§13.
Der Baumsatz an der Straße ist zu ergänzen.
Randbemerkung: ist geschehen
§14.
Bei Schulversäumnißen beträgt das Minimum der Strafe 1 Mark oder
24 Stund Haft, was nach dem Stiftungsprotokoll Bl. 100 nicht vollständig
beachtet wurde.
Randbemerkung: beobachtet
§15.
Die Strafe des Zieglers Hofer fürs Laufenlassen seines Hundes mit
3 Mark wurde nach Schultheissenprotokoll Bl. 9b der Gemeindepflege noch
nicht zum Einzug übergeben, was nachzuholen ist.
Randbemerkung: den 23 Novber 1882 ein Auszug der Gemeindepflege
übergeben.
§16.
Die Spritze wurde probirt, die Feuereimer sind in
Ordnung.
§17.
Das Arrestlocal ist im Inneren von einem Maurer reparieren zu
lassen.
Randbemerkung: ist geschehen
§18.
Es ist schon längst beabsichtigt, anstatt der im Orte bestehenden
hölzernen Brüken welche fortwährende Reparaturkosten u. in Folge der
vielen Reparaturen häufige Verkehrsstörungen verursachen, steinerne Brüken
machen zu lassen, auch bezügl. des im Orte laufenden Baches einen besseren
Fußweg anzubringen.
Sobald die Gemeinde in den Schulkosten nach §4 oben erleichtert
wird, stehen hirzu die nöthigen Mitel zu Gebot und ist alsdann der Plan
weiter zu verfolgen.
Bemerkt wird, daß nach den Kostenvoranschlag des
Oberamtsbaumeister Pfeifer vom 5 ten Juli 1881 die Kosten einer im Ort
neuzuerbauenden Dohle 303 Mk 79 Pf betragen u. die Kosten der Erbauung
einer neuen Brüke über den Musbach beim Haus des Herrn Schultheiß Braun
nach einem Ueberschlag vom 8 März 1881 auf 871 M 21 Pf sich belaufen,
wogegen sie nach einem Ueberschlag vom 7. Februar 1881 bei der
Beschränkung auf einen neuen Oberbau dieser Brüke 715 M 81 pf
betragen.
Randbemerkung: Vorstehende Arbeiten werden ausgeführt, sobald
Betreff Brüken, welche gegenwärtig noch gut sind wieder belegt werden was
schon aufs nächste Jahr geschehen wird. Da dadurch viel Geld und Holz
erspart wird.
§19.
Das Fremdenbuch der Ochsenwirth Seeger Wittwe, das
Leichenschauregister, sowie die verschiedenen übrigen Protokolle wurden
eingesehen.
§20.
Der Kandel an Gemeindepfleger Schneiders Haus ist zu repariren,
da er ganz ausgefahren ist und das Wasser nicht mehr gehörig
ableitet.
Randbemerkung: geschehen im Decber 1882
§21.
Die Standesamtformulare wurden gestüzt.
Schlecht leserliche Bemerkung des Oberamtes:
Vorstehend Recesse wurden wie oben Bl.17 geschehen mit
geschrieben. Erledigung u. x ist auf der linken Seite einzutragen. Bis 3.
Juli 1883 hirher zu liefern.
Freudenstadt den 25 Sepbr 1882 K. Oberamt Berner
Vorstehende Rezeße dem Gemeinderath und Bürgerausschuß
eröffnet.
Obermusbach den 30 Sebtember 1882
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Bohnet Schanz &
Bürgerausschuß Wörner Braun Seeger Oesterle
Schlecht leserlicher Eintrag vom Oberamt:
Gegenwärtiges Ruggerichtsbuch geht nach vorgenommener Einsicht an
die Ortsregistratur zurück.
Freudenstadt den 30. Juni 1883 K. Oberamt Bames
Ruggericht am 4. Januar 1886
I.
Die Verlesung einer Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze und
Verordnungen fand statt.
II.
Folgenden Jünglingen wurde der Huldigungseid
abgenommen:
1. Joh. Adam Bohnet
2. Johannes Hofer
3. Adam Seeger
III.
Durchgang
Es erscheinen: Schultheiß Braun, Gemeinderath Wörner, Kappler,
Schanz, Bohnet, Bürgerausschußobmann Oesterle, Mitglied Braun. Dieselben
haben nichts vorzubringen. Der Bürgerausschuß in seiner Gesammtheit hat
nichts vorzubringen. Bürgerausschuß Oesterle Braun.
Von der Bürgerschaft erschien Niemand. Vom K. Pfarramt Grünthal
sind weder Wünsche noch Beschwerden eingelaufen.
IV.
Untersuchung des Zustandes der öffentlichen Geschäftsführung und
Verwaltung.
§1.
Die Stelle eines Nachtwächters ist derzeit unbesetzt. Falls
dieselbe nicht wieder besetzt werden will, hat der Gemeinderath ein
Dispensationsgesuch durch Vermittlung des Oberamts bei der Kreisregierung
einzureichen.
Randbemerkung: Betreffende Nachtwächter Stelle wurde wieder
besetzt, am 2 Feber 1886. Gemeinderathspkl. Seite 128
§2.
Die Dunglegen sind vorschriftsmäßig einzufaßen.
Randbemerkung: Geschehen soweit als möglich war.
§3.
Der Baumsatz ist im nächsten Frühjahr zu ergänzen. Den betr.
Grundbesitzern namentlich Ochsenwirth Seegers Witt., Gemeinderath Schanz,
Michael Schneider, Cristian Seeger, Säger, Wittwe Bohnet ist rechtzeitig
ein Termin anzuberaunen um die fehlenden Bäume zu setzen, unter der
Anordnung, daß im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins die Bäume von
amtswegen auf ihre Kosten gesetzt werden.
Randbemerkung: Der Baumsatz ist ergänzt worden.
§4.
Der beim Hause des Schreiners Oesterle unter der Straße
durchlaufende Aispach ist bis jetzt blos mit hölzernen Stangen überbrückt.
Dieselben sind nicht längere Zeit haltbar. Es ist in Erwägung zu ziehen,
ob der genannte Bach nicht mit mittelst eiserner Schienen oder auf andere
haltbare Weise zu überbrüken sei, worüber zunächst das Gutachten des
Oberamtsbaumeisters bei seiner nächsten Anwesenheit im Ort einzuholen
ist.
Randbemerkung: Es ist eine ganz neue Brüke dorten
angebracht.
§5.
Im Fremdenbuch der Ochsenwirth Seeger Witt. ist der Tag der
Abreise der übernachtenden Gäste noch einzutragen
Randbemerkung: Eröffnet den 18 Janner 1886. Unterschrift
Seeger
§6.
Die Standesamtformular wurden gestürzt nur das Ergebniß in der
vorliegenden gedrukten? Nachweisung vorgemerkt.
§7.
Sonnen?wirth Fetzer in Pfalzgrafenweiler hat eine Wiese im
Stutzwald Nr 407 mit Nadelholz angepflanzt. Diese Veränderung in der
Bodenkultur ist mit Dxxx statt bisher mit Bleistift in das
Güterbuchsprotokoll einzutragen.
Randbemerkung: ist geschehen
§8.
Ueber den im vorigen Jahr angelegten Waldweg im Sebastiansmad ist
eine Messurkunde beizubringen, damit dieser Waldweg als künftig steuerfrei
x werden kann.
1. Randbemerkung: Güterbuch Bl.61
2. Randbemerkung: ist geschehen durch Geometer Buk v. Igelsberg,
Meßurkunde ist noch nicht da.
§9.
Die Mobiliarfeuerversicherungsurkunde der Gemeinde mit einer
Versicherungsumme 3140 M vom 12. Febr. 1885 ist zwar von dem
antragstellenden Gemeindepfleger, nicht aber von dem Bezirksagenten Otto
Wegener in Freudenstadt unterschrieben. Da dies zur Gültigkeit des
Versicherungsantrages ebenfalls nothwendig ist, so ist dessen Unterschrift
nachzuholen.
Randbemerkung: ist geschehen
§10.
In den Mobilarfeuerversicherungsurkunden ist auch der Betrag der
vom Gemeinderath bezogenen Be?gungsgebühr anzugeben, wenn nichts
angerechnet wurde ist dies zu bemerken.
Randbemerkung: ist geschehen
§11.
Im Gemeinderathsprotokoll vom 9. October 1885 ist ein Beschluß
des Gemeinderaths enthalten, vornach? Ziegler Fr. Hofer verpflichtet
wurde, für die dem Ortsarmenverband Obermusbach für den Fall der Verarmung
der Joh. Michael Geiserschen Eheleute von Frutenhof erwachsenden
Unterhaltskosten einzustehen, da er denselben den Aufenthalt in seinen
Anwesen gestattet hat.
Es ist noch ein schriftliches Anerkenntniß des Hofer
beizubringen, daß er diese Verpflichtung als eine auf seinem Anwesen
haftende dingliche Last für sich und seine Rechtsnachfolger anerkennt u.
ist diese Last im Güter- beziehungsweise ?buch einzutragen.
1. Randbemerkung: Anerkannt den 18 Janner 1886 nach seinem ganzen
Umfang Unterschrift Hofer
2. Randbemerkung: Die J.M.Geiserschen Eheleute wohnen jetzt in
Frutenhof.
§12.
Die Farrenhaltung bei F. Schwemmle wurde eingesehen. Derselbe ist
im Besitz eines 2 3/4 jährigen Farren, welcher einen Zulassungsschein
zweiter Classe hat; derselbe ist für die Kalbinnen und schwächeren Kühe
nachgerade zu schwer.
Für derartiges Rindvieh hat er einen jüngeren Farren nachgezogen
für den er heute um einen Zulaßungsschein nachgesucht hat.
Sollte sich bis aufs Frühjahr das Bedürfniß zu Haltung eines
zweiten Farren ergeben, so ist hierüber ein Vertrag mit einem Viehbesitzer
abzuschließen.
Randbemerkung: Der Farrenhalter Schwemmle hat seine Gesamte
Ligenschaft unter dem 31 Mai 1886 verkauft, und ist die Farrenhaltung dem
Johannes Schanz übertragen worden, derßelbe hält immer 2 Farren wozu
derßelbe verpflichtet wurde und erhielt eine jährliche Aufbeßerung mit 30
M.
§13.
Das Leichenschauregister, Gemeinderaths, Schultheissenamts u.
?protokoll wurden eingesehen.
§14.
Die Feuerspritze wurde probiert, es sind 6 hänferne und 14
hölzerne Feuereimer vorhanden, ebenso 3. Feuerleitern und 2.
Feuerhaken.
Randbemerkung: Nach dem Eintreffen des Oberamtsarztes
§15
Der Begräbnisplatz ist ordentlich gepflegt, doch sind die
Eingangswege von Gras zu befreien und etliche Zierbäume in den Ekken
anzubringen. Nummersteine sind vorhanden.
Randbemerkung: Zierbäume wurden gesetzt
§16.
Im Ortsgefängniß ist Strohsack und ? nicht, dagegen zur besseren
Erhaltung in einem Dachlocal? untergebracht.
§17.
Oeffentliche Brunnen sind keine vorhanden, jeder Bauer hat einen
bis zwei eigen laufende Brunnen mit gutem Wasser.
§18.
Die Ortsreinlichkeit ist ziemlich gut, die Straßenkandeln sind
auszuschlagen und für Fassung der Dunggelege besser zu sorgen. Siehe auch
oben § 2.
Vorstehende Recesse werden wie oben x geschehen,
mitgeschrieben?.
Erledigungsnachweis bir 1. Novber 1886 zu liefern.
Freudenstadt d. 13. Janner 1886 K. Oberamt
Bames
Vorstehende Rezesse eröffnet Obermusbach den 18 Janner 1886
Gemeinderath Braun Schwemmle Kappler Schanz Wörner & Bürgerausschuß
Oesterle Braun Seeger
Vorstehende Rezeße erledigt. Obermusbach den 19 Oktober 1886
Schultheiß Braun
Eingesehen. Obermusbach den 19 Okbr 1886 K Oberamt
Bames
Ruggericht am 8. November 1888
I.
Die Verlesung einer Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze u.
Verordnungen fand statt.
II.
Dem anwesenden Huldigungspflichtigen Christian Friedr. Hofer geb.
den 22. Novbr. 1870 wurde der Huldigungseid abgenommen.
Abwesend waren:
a. Johannes Stöhr
b. Joh. Georg Mast
c. J. G. Rentschler
d. Michael Döttling
e. Jak. Fr. Rentschler
III.
Durchgang:
Es erschienen: Schultheiß Braun, Gemeinderath Kappler Schanz
Bohnet Seeger Wörner, Bürgeraussch. Oesterle Mitgl. Braun Schneider
Bohnet.
Der Bürgerausschuß in seiner Gesammtheit hat nichts
vorgebracht.
Vom K. Pfarramt sind weder Wünsche noch Beschwerden
eingekommen.
Von der Bürgerschaft erschien ausser den Collegien
Niemand.
IV.
Untersuchung des Zustandes der öffentlichen Geschäftsführung u.
Verwaltung.
§1.
Nach dem Eintreffen des Oberamtsarts werden aufgenommen:
§1
I. der Kirchhof
a. Es ist von der Eingangstüre bis auf den früher bestandenen
Mittelweg ein beschotteter Weg herzustellen u. nach rechts bis an die
Mauer fortzuführen.
b. Zwei große Steine in der Nähe des Eingangs sollten entfernt
werden.
Randbemerkung. Es ist geschehen
§.2
Im Leichenschauregister soll die Liste der Kinder u. der
Erwachsenen getrennt werden.
Randbemerkung: Es geschieht ferner. Unterschrift
Oesterle
II. Ortsarrest:
§:3.
Die südwestliche Wand des Ortsarrest, welche durch Feuchtigkeit
sehr gelitten hat, soll repariert werden. Der abgefaulte Fuß der Bettladen
im Arrest u. der fehlende zweite Teppich sollen ersetzt werden. Die
Fenster bedürfen dringend der Reinigung.
Um der Feuchtigkeit des Locals definitiv abzuhelfen, ist
kein anderes Mittel vorhanden, als das Abgraben eines Streifens von der
Wiese, welche nach Südwesten an den Arrest grenzt. Jedenfalls kann die
dort bestehende Kalkgrube nicht länger geduldet werden.
1. Randbemerkung: Diese Arbeit kann erst bis Frühjahr geschehen
und wird ausgeführt. Schultheiß Schanz
2. Randbemerkung: Es ist wirklich in Ausführung d. 6 Mai 1889.
3. Randbemerkung: Ist Vollendet.
4. Randbemerkung: ist geschehen d 9 Mai 1889
III. Ortsreinlichkeit
§:4.
Die Dunglege der Frau Bohnet gegenüber vom Rathhaus ist gegen die
Straße durch einen Zaun abzuschließen.
Z.B. Oberamtsarzt Lieb
1. Randbemerkung: Den 28 Decber 1888 Eröffnet Unterschrift
Bohnet
2. Randbemerkung: ist geschehen.
§:5.
Das Fremdenbuch des Gasthauses z. Ochsen wurde
eingesehen.
§:6.
Die Querdohle am Hause der Gemeindepfleger Schneiders Wiwe ist
alsbald anzulegen.
Randbemerkung: ist geschehen
§:7.
Am Gasthof Ochsen ist ein Theil des Baches vor 14 Tagen mit Beton
überdeckt worden, ein Theil wird derzeit mit hölzernen Flöcken
belegt.
Wenn sich die Betonabdeckung bewährt, so ist Bedarf darauf zu
nehmen, daß der ganze Bach betoniert wird.
§:8.
Der Lehm u. Morasthaufen an der Umfaßungsmauer der Hofer`schen
Ziegelei ist von der Straßenfahrbahn zu entfernen u. demselben das Lagern
von Lehm auf der Straße zu untersagen.
1. Randbemerkung: Eröffnet d. 21 Dezber 1888. Unterschrift
Hofer
2. Randbemerkung: Ist geschehen d. 10 Mai 1889
§:9.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß am Sonntag d. 17. d. Mts.
Nachmittags von 1. Uhr an in der Bezirksbaumschule in Freudenstadt junge
zum Versetzen geeignete Bäume um billigen Preis gekauft werden
können.
Randbemerkung: Es wurde bekannt gemacht, wurde aber nicht
beachtet.
§:10.
Zu den im Güterbuchsprotokoll eingetragenen Veränderungen im
Bestand der Grundstücke fehlen ziemlich viele Meßurkunden, einige der
vorhandenen Meßurkunden sollen durch den Oberamtsgeometer Ettwein als
unrichtig erklärt worden sein.
Hierüber wird nach Berechnung des Ettwein weitere Einleitung
getroffen werden.
1. Randbemerkung: Diese Messurkunden sind nun beigebracht und
revidiert
2. Randbemerkung: Am 21. Novber 1888 nimmt Etterwein zur
???
§:11.
Oberamtsgeometer Ettwein hat am 13. Mai 1887 im
Güterbuchsprotokoll Bl. 61 bemerkt. "wegen einem Anstand betreffend die
Ueberfahrt über die Parzelle No. 244. der Ochsenwirt Seeger Wwe ü
fehlender Abschrift von dem Landesvermessungsbrouillon S. W. II. 58 konnte
die Prüfung des Handrisses u. der Abschluß des Meßurkundenhefts nicht
vorgenommen werden.
Derselbe wird zur Aeusserung darüber veranlaßt werden, ob dieser
Anstand nunmehr erledigt ist.
Randbemerkung: Nebiger Anstand ist x 10. Juni 1887 erledigt
worden vorl Mes?hft 1886/87 S. 47/49. O/A Geometer Ettwein
§:12.
Die Eröffnung der Wegvisitationsdefekte vom Octbr. d. Js. ist von
den beiden Wegknechten im Wegvisitationsprotokoll noch unterschreiben zu
lassen.
1. Randbemerkung: Ist & war ja am 22. Oktber 1888 schon
geschehen.
2. Randbemerkung, schlecht lesbar: Der x am 8. Nocbr x nicht x
worden! Der Eintrag im Wegvisitations-Protokoll x vom ortvorsteher am 22.
Okt. 1888 wohl x oder bis zum 8. x 1888 von den beiden Wegknechten noch
nicht unterschrieben ???
3. Randbemerkung: Es ist geschehen?
§:13.
Die Bürgerliste ist auf den neuesten Standpunkt zu
ergänzen.
§:14.
Die Standesamtsformulare wurden gestürzt.
§:15.
Farrenhalter Schanz ist im Besitz von 2. Farren, deren einer
einen Zulassungsschein III Qualitätsklasse hat, während ein junger noch
nicht sprungfähiger Farre mit Zulassungsschein nicht versehen
ist.
Randbemerkung: Es ist nunmehr ein Farren mit Zulaßungsschein I
& III Classe vorhanden.
§:16.
Der Farrenpacht läuft auf letzten März 1889 ab. Es ist nun zu
Erwägen, ob die Gemeinde sich bis zur Neuverpachtung mit einem einzigen
rittfähigen Farren begnügen kann, x Falls, ob das Pachtgeld über die Zeit,
in welcher kein zweiter tüchtiger Farren gehalten wird, nicht
herabzusetzen sei.
Die Sprungstätte ist in Ordnung.
1. Randbemerkung: Momentan sind zwei Rittfähige Farren vorhanden.
d. 20 Janner 1889
2. Randbemerkung: Es wäre eine Aufbesserung aber nöthig.
Schanz
3. Randbemerkung, schlecht lesbar: aber nicht über d. Zeit in x x
x ein einziger Farre gehalten wurd! Der Gemeinderath spricht sich am 11.
Okt 1889 dahin aus, daß nach der mit Schanz getroffenen Verpachtung //.
Gemeinderaths Prot. S. 105 / 2 Farren nur zeitweise erforderlich u. mit
Nük? x?. Der Farrenpachtvertrag auf 270 M festgesetzt worden sei, eine
Herabsetzung in der Zeit in welcher nur ein Farren gehalten wird nicht
vorsehe. Bames
§:17.
Die Gemeinde hat am 12. Juli d. Js. von Wilhelm Lustnauer in
Höfen einen Wald erkauft. (Rfb? Bl. 76) P. No. 350/3 im Meßgehalt von 3. h
oa 98m im Reichenbacherwald um 3800 M worüber am 31. Juli 1888 gerichtlich
erkannt worden ist.
Dieser Kaufschilling wurde bis auf 1400 M, welche Gemeinderath
Bohnet vorgeswchossen hat gegen 4 1/2 % tige Verzinsung - bereits baar
bezahlt, hirzu aber auch der vorhandene Geldgrundstock der Gemeindepflege
verwendet.
Es ist nun:
1. durch Vermittlung des K. Revieramts? festzustellen, welcher
Betrag an dem Kaufschilling von 3800 M für Grund u. Boden, u welcher
Betrag für das darauf gestandene Holz anzurechnen ist, da nur der erstere
an dem Geldgrundstocks.Soll von 673 M 98 Pf in Abzug gebracht werden darf,
somit der Wert des Grunds u. Bodens aber hirzu nicht hiernicht,
der Grundstock zu erfundieren ist.
2. zu der Capitalaufnahme bei Gemeinderath Bohnet die ERlaubniß
der K. Kreisregierung nachzusuchen u. schon vorher Beschluß darüber zu
faßen, von welcher Zeit an u. in wie viel Jahresraten diese Schuld
abbezahlt werden soll.
Randbemerkumg: Es wird späther beachtet. Unterschrift nicht
lesbar
3. Für den Fall, daß das Grundstock-Soll durch den nach Zffr. 1.
zu ermittelnden Wert des Grund u. Bodens nicht gedeckt werden sollte,
Beschluß darüber zu fassen, auf welche Termine die Refundierung des
Grundstocks vorgenommen werden soll.
Randbemerkung: Ist nun erledigt
§:18.
Da der Gutsbesitzer Michael Schneider gestorben u. dessen Gut auf
den Sohn Johannes übergegangen ist, so ist der Agent der Württ.
Privatfeuerversicherungs-Gesellschaft Kaufmann Wagner in Freudenstadt, wie
auch die Wittwe Schneider in Kenntniß zu setzen, daß sich der Wert der von
Schneider versicherten beweglichen Habe von 7800 M um ein Beträchtliches
vermindert habe, wonach die Versicherung der lezteren herabzusetzen sei,
wogegen dem Sohn Johannes zu überlassen ist, die von ihm übernommenen
Fahrnißstüke auf seinen eigenen Namen versichern zu lassen.
§:19.
Gemeinderath Schanz, welcher dem Jakob Fr. Schwemmle sein Haus
abgekauft u. einen Theil seines Viehs, wie auch Frucht u. Futter in diesem
Hause untergebracht hat, ist darauf aufmerksam zu machen, daß die
Mobiliarfeuerversicherung des Schwemmle durch den Hauskauf nicht auf ihn -
den Schanz übergegangen, vielmehr ein Erhöhungs oder Veränderungsantrag
bezüglich der in dieses Haus eingebrachten Gegenstände bei dem
Feuerversicherungsagenten einzubringen u. vom Gemeinderat zu genehmigen
sei.
Randbemerkung: Den 8 Oktbr 1886 wurde diese Ausstellung schon
erledigt. Unterschrift Schanz
§:20.
Der Gemeinderat hat die Feuerversicherungsanträge einer Prüfung
in der Richtung zu unterwerfen, ob keine Veränderungen im Bestand der
versicherten Vermögensteile vorgekommen sind, bejahendenfalls ist dem
betr. Agenten Anzeige zu machen.
Randbemerkung: Ist geschehen.
§:21.
Eine Feuerwehrgabe wurde unterlassen, da eine solche erst vor 14
Jahre durch den Bezirksfeuerlöschinspector in Untermusbach, mit welcher
Gemeinde Obermusbach im Feuerwehrverbant steht, vorgenommen worden
ist.
Randbemerkung, schlecht lesbar: Ist am 30. April 1889? in
Untermusbach angenommen? worden.
§:22.
Die Vornahme der Ortsfeuerschau ist wieder verfallen u. in
nächster Zeit vorzunehmen.
Randbemerkung: geschehen am 28 Novber 1888
§:23.
In dem sog. Controllregister, welches das Verzeichnis der in der
Gemeinde anziehenden Ortsfremden enthält, ist seit dem Jahr 1886 kein
Eintrag mehr gemacht; dasselbe ist in fortlaufender Reihenfolge
fortzuführen.
Randbemerkung: Es geschieht ferner. Schanz
§:24.
Das Leichenschau-, das Fleischschauregister, das Verzeichniß über
die Straferkenntnisse, das Schultheißenamts-, Kirchenconvents-,
Stiftungsrats- u- Gemeinderatsprotokoll wurden durchgegangen.
§:25.
Im Gemeinderatsprotokoll Bl. 142 wurde ein e waisengerichtliche
Pflegerbestellung für minderjährige Kinder eingetragen, welche in das
Gerichtsprotokoll einzutragen gewesen wäre, was künftig zu beachten
ist.
Randbemerkung: Wird künftig beachtet.
Vorstehende Recesse wurden dem Gemeinderat u. Bürgerausschuß zur
Kenntnißnahme u. Nachachtung u. mit dem Auftrag mitgeteilt, dieselben der
gesammten Bürgerschaft binnen 14. Tagen zu zubliciren u. die geschehene
Publikation hierunten zu beurkunden.
Dem K. Pfarramt ist von dem Receßbuch Mitteilung zu
machen.
Binnen 6. Monaten ist die Erledigung der Recesse unter einsendung
des Receßbuches nachzuweisen.
Freudenstadt, den 20. Novbr. 1888 K. Oberamt S? Unterschrift
nicht lesbar
Vorstehende Recesse eröffnet den 30. Novber 1888 Gemeinderat
Braun Kappler Seeger Schanz Wörner & Bürgerausschuß Oesterle Braun
Bohnet Schneider
Vorstehende Receße sind erledigt. Obermusbach d. 6. Mai 1889
Schultheiß Schanz
Daß § 1, 3, 4, 8 erledigt sind ist noch bei jedem dieser §§ zur
linken Hand anzugeben u. sodann gesammtiges? Reteßbuch bis 18. 1. x
wieder hirher einzusenden.
Freudenstadt den 9. Mai 1889 K. Oberamt B?
Das gegenwärtige Rezeßbuch geht nach erfolgter? Rezeß-Eintragung
an die Ortsregistratur zurück. Freudenstadt d. 22. Mai 1889 K.Oberamt
B?
Gemeinde-Visitation am 4. November 1892
Das Ruggericht hiesiger Gemeinde III Classe wurde letztmal am 8.
November 1888 vorgenommen und wäre nach dem von der K.Kreisregierung
vorgenommenen Turnus heuer wieder verfallen.
Es ist nun aber durch Verfügung des Ministeriums des Inneren vom
19. Januar 1892 Regierungsblatt No. 2 Seite 8 an die Stelle der
Ruggerichte die Vornahme gerichtlicher Gemeindevisitation getreten und
wird eine solche in der hiesigen Gemeinde heuer in nachstehender Weise
vorgenommen.
Zunächst wurde ein Ausschreiben an das Schultheißenamt erlassen,
wonach die in ein Verzeiichnis zu bringenden Huldigungspflichtigen auf
heute Vormittag 9 1/2 Uhr gegen
Eröffungs
Die Abhör der Gemeindepflegerechnung wird mit der Visitation
verbunden.
Nach dem Eintreffen des Oberamtsmanns unter Beiziehung des
bereits auf gewissenhafte Protokollführung verpflichteten Verw. Akteurs
Burger wurde folgendes verhandelt.
I.
Den nachgenanntenJünglingen wurde nach einer Ansprache des
Bezirksbeamten über die Heiligkeit u. Bedeutung des von ihnen zu
leistenden Eides und den Inhalt ihrer staatsbürgerlichen Pflichten der
Erbhuldigungseid abgenommen.
a. Hiesigen
1. Johann Georg Bohnet
2. Christian Hofer
3. David M. Mast
b. Auswärtigen
- 0 -
Abwesend: Friedrich Jakob Bach
II. Durchgang
Die Collegien haben von einem Durchgang abgesehen.
Von der nach §.4. der Minist. Verfügung vom 19. Janr. 1892
auf Vormittag 9 1/2 bis 10 1/2 Uhr eingeladenen Bürgerschaft erschien
Niemand. Vom Pfarramt ist nichts eingekommen.
In Gemäßheit des §.11. Abs. 2 der genannten Verfügung wurde
zuerst der Gemeinderath darüber vernommen, ob nicht von seiner Seite
Wünsche in Beziehung auf die öffentliche Verwaltung vorzubringen seien.
Nachträglich eingefügt: Derselbe gibt an, daß er nichts vorzubringen
habe.
Nach dem Abtreten des Gemeinderats wurde der Bürgerausschuß
ebenfalls in obiger Richtung vernommen. Derselbe hat nichts
vorzubringen.
Zur Beurkundung Gemeinderat Schanz Kappler Wörner Braun Seeger
& Bürgerausschuß A.Seeger Bohnet Oesterle Braun
III.
Untersuchung der öffentlichen Geschäftsführung u.
Verwaltung
Zu diesem Zwecke wurde einer eingehenden Durchsicht
unterworfen:
das Gemeinderatsprotokoll
das Stiftungsratsprotokoll
das Kirchenconventsprotokoll
das Schultheißenamtsprotokoll
das Leichenschauregister
das Nachtbuch des Gasthofes z. Ochsen,
die Mobiliarfeuerversicherungs-Akten,
die Strafakten
das Güterbuchprotokoll
das Sportelverzeichnis
das Fleischschauregister
das Feuerschauprotokoll
die bürgerlichen Standesamtsformulare wurden gestürzt.
Eingesehen wurden:
die Aufbewahrung der öffentlichen Bücher, Flur- u.
Ergänzungskarten, Meßurkunden, Geminde- u. Stiftungsrechnungen,
die Feuerlöschgerätschaften
die Farrenhaltung
der Gottesacker,
der Ortsarrest
die Brunnen
das Fremdenverzeichniß.
IV Recesse.
§.1.
Im Regierungsblatt von 1891 ist, obgleich dasselbe vom Buchbinder
Kächele in Freudenstadt eingebunden hirher übergeben wurde, die Nummer 12
blos eingelegt.
Randbemerkungen: Ist die Nr. 12 nun eingebunden, nicht blos
eingelegt? ja Ist eingebunden.
Die von demselben eingesendete Rechnung ist ihm nicht bölder zu
bezahlen, als bis er die eingelegte Nummer ebenfalls dem Regierungsblatt
beigebunden haben wird.
§ 2
Dem Leichenschauer wird aufgegeben, in seinem
Leichenschauregister die Spalte 7.lit a von dem behandelnden Arzte in
denjenigen Fällen eintragen zu lassen, in welchen ein solcher zugezogen
wurde.
Randbemerkung: Ist geschehen.
§ 3.
Im Ortsarrest ist eine Wand schadhaft und reparieren zu
lassen.
1. Randbemerkung: Ist geschehen?
2. Randbemerkung: In den nächsten Tagen geschiehts. Ist
geschehen.
§.4.
Im Gemeinderatsprotokoll Bl. 27b ist eine Verhandlung blos vom
Bürgerausschußobmann unterzeichnet, nicht auch von den übrigen Mitgliedern
des Kollegiums, was nachzuholen ist.
Randbemerkung: Ist geschehen
§.5.
Da die Ortsbauschau aus 3. Mitgliedern zu bestehen hat, so ist
noch ein drittes Mitglied zu den bereits bestellten zwei Mitgliedern zu
wählen.
Randbemerkung: Ist geschehen
§ 6.
Bei Begutachtung von Baugesuchen zu deren Erledigung das Oberamt
zuständig ist, bedarf es einer Mitwirkung des Bürgerausschusses
nicht.
Randbemerkung: Wird ferner beachtet
§ 7.
Der Beschluß der Ortsarmenbehoerde vom 28 Januar 1892
Gemeinderatsprotokoll S. 15 ist von dem Herrn Ortsgeistlichen zwar
geschrieben, aber nicht mit unterzeichnet, was nachzuholen ist.
Randbemerkung: Es ist Geschehen
§.8.
Der Eintrag im Gemeinderatsprotokoll vom 20. Dezber 1891 S. 10/12
in Betrefff der letzten Bürgerausschußwahl ist dahin zu eränzen, daß in
Gemäßigkeit des Art. 75 des Gesetzes vom 21 Mai 1891 Reg. Bl. S. 134 die
Hälfte des neigewählten Bürgerausschusses im Jahr 1892 die zweite im Jahr
1894 auszutreten hat. Unter die ersteren fallen:
J. Georg Braun mit 9,
Johs. Schneider mit 9,
u. eines der 4 weiter gewählten: Ziefle, Oesterle, Bohnet u.
Seeger mit je 11 Stimmen. Dieselben haben bei der Stimmengleichheit unter
sich zu loosen wer auszutreten hat.
Der Bürgerausschußobmann u. sein Stellvertreter sind nach Ablauf
des ersten Jahrs, also im Dezember 1892 wieder zu wählen.
Randbemerkung: Dieses ist Geschehen
§ 9.
In § 2 der Ruggerichtsrecesse vom 8. November 1888 hat das K.
Oberamtsphysikat angeordnet:
"Im Leichenschauregister soll die Liste der Kinder und der
Erwachsenen getrennt werden. Nachdem der Leichenschauer Oesterle dies
getan, hat das Oberamtsphysikat mit roter Dinte eingetragen im
Leichenschauregister: "Die Führung der Kinder u. der Erwachsenen in
besonderen Registern ist gesetzwidrig und darf nicht mehr vorkommen,
vielmehr sind sämtliche Leichen genau nach der Reihenfolge des Todes
einzutragen."
durch Communucation mit dem Oberamtsphysikat wird dieser
Widerspruch aufgeklärt werden.
1. Randbemerkung vom Oberamt (schlecht lesbar): Nach einer durch
das Oberamt eingeholten Aeußerung des K. Oberamtphysikats vom 1. Decbr.
1892 ist der letztere Eintrag gültig und sind hirnach die
Verstorbenen in der Reihenfolge des Todes ohne Rücksicht auf Alter e.c.
einzutragen!
Dies ist dem Leichenschauer Oesterle zu eröffnen. Freudenstadt d.
2. Decbr 1892 K.Oberamt Berner
2. Randbemerkung: Vorstehendes eröffnet. Unterschrift
Oesterle
§.10.
Bei Gemeinderatswahlen ist die Wählerliste von der
Wahlcommision zu unterschreiben.
1. Randbemerkung: Ist es geschehen?
2. Randbemerkung: Ist geschehen
§.11.
In dem Protokoll über die Gemeinderatswahl vom 8. Dezember 1891
haben die beiden weiteren Mitglieder der Wahlkommision ausser dem
Ortsvorsteher nemlich Kappler und Seeger noch nicht
unterschrieben.
Randbemerkung: Ist Geschehen
§.12.
Ein Unfall-Verzeichnis ist nach dem Ministerial-Amtsblatt von
1885 S. 308/311 anzulegen u. fortzuführen.
1. Randbemerkung: Ist es geschehen?
2. Randbemerkung: Ja ist geschehen
§.13.
Ein Baudiarium ist anzulegen. chr. Grenzer v. 1883 No.
174
1. Randbemerkung: Ist es angelegt?
2. Randbemerkung: ist erledigt
§.14.
In den Ortsarrest ist ein Kopfpolster anzuschaffen.
1. Randbemerkung: Ist es erledigt?
2. Randbemerkung: Ist geschehen.
§ 15.
Der Baumsatz an der Straße ist zu ergänzen.
1. Randbemerkung: Ist er ergänzt?
2. Randbemerkung: Ja
3. Randbemerkung: Warum nicht im Herbst 1893?
§ 16.
Die Mobilar-Feuer-Versicherungsanträge sind vom Gemeinderat zu
durchgehen.
Randbemerkung: Geschehen Gemtrsprot. Bl. 20b
Vorstehende Rezesse werden mit dem gleichen Auftrag wie oben Bl.
40 geschehen und geschrieben. Die Erledigung der Rezesse ist unter
Einsendung bis 1. Mai 1893 gegenwärtigen Rezeßbuch
nachzuweisen.
Freudenstadt d. 2. Dezbr 1892 K. Oberamt Berner
1. Randbemerkung, schlecht lesbar:
Dem Schultheißenamt Obermusbach geht gegenwärtiges Rezeßbuch
zurück um die Erledigung v. §§ 1,3,1,10,12,13,14 u. 15 nachzuweisen war
schon bei Einsendung des Rezeßbuches auf 1. Mai hätte geschehen
sollen.
Frist 8. Tage.
Freudenstadt d. 24 Mai 1893 K. Oberamt Bames
Es sind immer noch nicht erledigt §§ 3, 13 u. 15. Wann die
Erledigung des § 15, erst im Frühjahr, - das soll nicht heißen im Frühjahr
1894 -.geschehen soll, ist nicht einzusehen, es hätte dies vielmehr ganz
leicht im Frühjahr 1893 geschehen können und x 1.Mai 1893
Erledigung x unter Vorlegung des gegenwärtigen Rezeßbuchs hirher geliefert
werden sollen.
Ist dies unter keinen Umständen die Sache muß die lange Frist?
geschehen, der Baumsatz muß vielmehr? im Herbst 1893 ohne alle
Weiterungen ergänzt werden u. der Ortsvorsteher wird hirfür verantwortlich
gemacht.
Bis 1. Oktober 1893 ist gegenwärtiges Rezeßbuch wieder
einzusenden, man erwartet aber die vollständige Erledigung x schon auf 1.
Mai d. J. hätte geschehen können u. sollen
Freudenstadt d. 5. Juli 1893 K Oberamt Barnes
Termin 1. Okt. 1893
2. Randbemerkung: Die Rezesse N. 3, 13 & 15 sind vollkommen
erledigt am 4. Novbr 1892 d. x Novbr 1893 z.B. Schultheißenamt
Schanz
3. Randbemerkung: Gegenwärtiges Rezeßbuch geht nach erfolgter
Rezeßerledigung in die Ortsregistratur zurück.
Freudenstadt d. 4. Novbr 1893 K Oberamt Barnes
Obermusbach Oberamt Freudenstadt
Verhandelt am 22. Oktober 1895
Randbemerkung: Oberamtmann Barnes, Verwaltungsacteur
Berger
Nachdem die Gemeindevisitation in hiesiger Gemeinde III. Classe
letztmals am 4. November 1892 vorgenommen wurde, ist solche heuer wieder
verfallen und wird in nachstehender Weise abgehalten.
Zunächst wurde im Ausschreiben an das Schultheissenamt erlassen,
wernach die in ein Verzeichnis zu bringenden Huldigungspflichtigen auf
heute Vormittag 10 Uhr gegen Eröffnungs Bescheinigung auf das hiesige
Rathaus zu bestellen seien, ebenso die bürgerl. Kollegien,daß auch ein
Verzeichnis der in der Gemeinde befindlichen Kostkinder unter 6. Jahren
unter Rücksprache mit dem Ortsgeistlichen anzulegen und bei Beginn der
Visitation dem Oberamtmann Behülfs der Aushändigungen den Oberamtsarzt zu
übergeben sei, (Minist. Amtsbl. 1880 S. 272/273) sowie, daß der
Zeitpunkt der Gemeindevisitation in der Gemeinde auf ortsüblicher Weise
bekannt gemacht zu machen und zugleich zu bestimmen sei, etwaige Anliegen
können von denGemeindangehörigen am 22 Oktober Vormittags 11. bis 12. Uhr
mündlich oder schriftlich gebracht werden.
Da zugleich eine xpolizeiliche 6jährige Gemeindevisitation
verfallen ist, so wurde das K. Oberamtsphysikat hierüber verständigt. Vor
dem heutigen Termin wurde dem K. Pfarramt schriftlich Mitteilung gemacht
um etwaige Wünsche bezüglich der Gemeindeverwaltung vor oder während der
Visitation schriftlich mitzuteilen.
Die Abhör der Gemeindepflegerechnung wird mit der Visitation
verbunden.
Nach dem Eintreffen des Oberamtmanns unter Beziehung des
bereits auf gewissenhafte Protokollführung verpflichteten Verwaltungs
Akteurs Berger wurde folgendes verhandelt.
I.
Den nachgenannten Jünglingen wurde nach einer Ansprache des
Bezirksbeamten über die Heiligkeit und Bedeutung des von ihnen zu
leistenden Eides und dem Inhalt ihrer staatsbürgerlichen Pflichten
des Huldigungs Eid abgenommen.
1. Johann Georg Oersterle
2. Otto Braun
3. Johannes Oesterle
4. Friedr. Seeger, Säger
Abwesend: Christian Weigold von Aach.
II.
Durchgang
Die Kollegien haben von einem x Durchgang abgsehen.
In Gemäßheit des §.11. Abs. 2. der Verfügung vom 19. Janner 1892
wurde zuerst der Gemeinderat darüber vernommen, ob nicht von seiner Seite
Wünsche in Beziehung auf die öffentliche Verwaltung vorzubringen seien.
Gemeinderat Wörner gibt an Schultheiß Schanz hat zu meiner Frau
gesagt ich sei allein Schuld daran, daß eine Unordnung im Jagdverpacht
sei. A.V. Unterschrift Wörner
Nach dem Abtreten des Gemeinderat wurde der Bürgerausschuß
ebenfalls in obiger Richtung vernommen. Derselbe erklärt, daß er nichts
vorzubringen habe.
Ueber das Vorbringen des Gemeinderats Wörner vernommen, gibt
derselbe an: Die hiesige Gemeindejagd wurde im Sommer v. J. mit Wirkung
von 1. April 1895 bis 1901 einschließlich um 600 M an Emil Hamma
von Stuttgart u. Privatier A. Schürenberg aus Frankfurt a/M verpachtet.
Die Jagd war 6 Jahre vorher verpachtet um 265 M.
Hamma und Schürenberg erklärten im vorigen Jahr sie bezahlen ein
jährliches Pachtgeld von 500 M wenn sie die Jagd auf 6. Jahr ohne
Aufstreich bekommen, da die Jagd herabgekommen war und man ihnen Zeit
lassen solle, dieselbe in einer längeren Reihe von Jahren wieder auf die
Höhe zu bringen.
Der Gemeinderat u. Bürgerausschuß stellten das Verlangen an die
genannten Jagdliebhaber, sie sollen jährlich 600 M Pachtgeld
bezahlen, dann könne man ihnen die Jagd auf 6. Jahre ohne Aufstreich
überlassen u. sie gingen auch hierauf ein.
Ebenso warfen diejenigen Waldbesitzer, welche über 50. Morgen
zusammenhängenden Besitz haben, welchen daher das Jagdrecht zusteht, ihr
Eigentum ebenfalls ein, mit Ausnahme des Staats u. des Hermann Fetzer,
Pfalzgrafenweiler-Kälberbronn.
Die hiesigen Waldbesitzer mit Ausnahme des Gemeindepflegers,
Gemeinderat Wörner, haben sich schriftlich verpflichtet das
Jagdrecht auf ihrem Areal soweit es über 50. Morgen beträgt,
einzuwerfen.
Zur Beurkundung Bürgerausschuß A. Seeger Bohnet Braun Hofer
Oesterle
Der Gemeinderat beschließt sich nach dem Abgang des
Bürgerausschusses dessen Vorbringen an und fügt noch hinzu,
im Jahr 1889 hat Adam Girrbacher Gutsbesitzer von Igelsberg für
die hiesige Jagd 500 M Jahrespacht unter der Hand geboten.
Auf Antrieb des Gemeindepflegers Wörner wurde dieses Angebot
nicht angenommen, sondern die Jagd öffentlich ausgeschrieben. Bei dem
hierauf veranstalteten Aufstreich am 25. Mai 1889 erschien Girrbach nicht
mehr und es wurde statt 500 M blos ein Erlös von 265 M erziehlt.
(Gderatsprot. Bl. 149)
So wäre es bei der Verpachtung im Jahr 1894 ebenfalls ergangen,
denn nach einem hier vorliegenden Schreiben des Hamma u. Schierenberg an
das Schultheißenamt Obermusbach von 9. und 10. Juli 1894 haben dieselben
um umgehende Mitteilung gebeten ob ihr Offert von 600 M pr. Jahr definitiv
angenommen wurde, andernfalls sie sich an ihr Offert nicht mehr gebunden
halten würden um später diese Summe überhaupt nicht mehr bieten
werden.
Wenn Wörner seinen Waldbesitz nicht zur Jagd einwirft, so wird er
auch an dem Jagdpacht keinen Anteil bekommen,zumal er sein Areal auf
eigene Rechnung verpachtet haben soll.
Zur Beurkundung Gemeinderat Schanz Kappler Bohnet
Braun
Gemeindepfleger Wörner erklärt hierauf, daß er sein gesammtes
Waldareal einwerfe, wenn der Staat & H. Fetzer welche ihr Areal nicht
eingeworfen haben, keinen Vorteil an dem Jagdpachtgeld erhalten.
Unterschrift Wörner
Von der nach §.4. Abs. 2. der Minist. Verf. vom 19. Januar 1892
auf heute Vormittag 11. - 12. Uhr eingeladenen Bürgerschaft erschien
Niemand.
Vom K. Pfarramt ist nichts eingekommen.
III.
Untersuchung der öffentlichen Geschäftsführung u.
Verwaltung
Zu diesem Zwecke wurden einer eingehenden Durchsicht
unterworfen:
das Gemeindratsprotokoll,
das Schultheißenamtsprotokoll,
die Gemeinderats und Bürgerausschußwahl Arten,
das Leichenschauregister,
das Nachtbuch des Gastwirt z. Ochsen,
das Pprotokoll der Ortsschulbehörde,
die Mobiliarfeuerversicherungs-Akten,
die Strafakten,
das Güterbuchsprotokoll,
das Sportelverzeichniß,
das Unfallverzeichniß,
das Baudirium,
das Fleischschauregister,
die Bürgerlisten
das Wegvisitationsprotokoll,
das Verzeichniß der Arbeitsbücher
(Fremdenverzeichniß),
die Mobilmachungsvorarbeiten incl. Landsturmrolle I,
die Standesamtformulare wurden gestürzt.
Eingesehen wurde:
die Aufbewahrung der öffentlichen Bücher, Flur- u.
Ergänzungskarten, Meßurkunden, Gemeinde u. Stiftungsrechnungen, die
Feuerlöschgerätschaften, die Farrenhaltung, das Rathaus, die Ortsstraßen
und wichtigeren Nachbarschaftsstraßen.
IV.
Recesse
§.1.
Dem Gemeinderat, Gemeindepfleger Wörner ist zu eröffnen, daß sein
Vorbringen nach der mit den bürgerlichen Kollegien und ihm selbst
gepflogener Verhandlung als erledigt zu betrachten sei.
§.2.
Bei Gemeinderatswahlen ist in die Wahlcommision nicht der
Gemeindepfleger sondern der erste Gemeinderat nach der Sitzordnung zu
berufen, wogegen bei Anlegung der Wählerliste allerdings der
Gemeindepfleger neben dem Ortsvorsteher u. Bürgerausschußobmann
mitzuwirken hat. Der Beiziehung eines Beisitzers bedarf es
nicht.
Randbemerkung: wurde beachtet
§.3.
Die Wählerliste zu den Bürgerausschußwahlen von 1889 ist von
der Wahlcommision nicht unterzeichnet, was nachzuholen ist.
Randbemerkung: ist geschehen
§.4.
Dem A. Seeger ist aufzugeben in seinem Fremdenbuch sämmtliche
Personen, welche übernachtet haben, einzutragen.
Randbemerkung: Die Auflage bezeugt den 12. Dezember 1895.
Unterschrift A. Seeger z.B. Schultheißenamt Schanz
§.5.
Die Feuerversicherungsurkunden des Johannes Züfle u. Johannes
Schanz, welche nach dem vorliegenden Verzeichnis über die
Mobiliarversicherungen schon am 28. März d.J. ausgefertigt wurden,
befinden sich nicht in der Ortsregistratur.
Dieselben sind unter Rücksprache mit dem Bezirksagenten der
Württ. Privatfeuer-Versicheurngs Gesellschaft beizuschaffen went. hätte
derselbe für eine Abschrift der Exemplare des des Versicherungs Antrags zu
sorgen.
§.6.
Die Mobiliarfeuer-Versicherungen sind vom Gemeinderat wieder zu
durchgehen u. im Fall einer Verminderung dem betr. Agenten Anzeige zu
machen behülfs der herabsetzung der Versicherungssumme.
§.7.
In dem Strafverzeichniß findet sich eine Anzeige des Landjägers
Lang in Freudenstadt vom 4. April 1890, wonach derselbe am 2. desselben
Monats die großen Hunde des Christian Seeger und Fr. Schneider ohne
Beiskorb umherlaufend getroffen hat. Es ist auf dieser Anzeige
beizusetzen, was vom Schultheißenamt auf Grund derselben verfügt worden
ist.
Randbermerkung: Ist geschehen
§.8.
Das Baudiarium? ist bezüglich der beiden Einträge bei Johannes
Hofer Ziegler und Fr. Braun, Gutsbesitzer zu ergänzen.
Randbemerkung: ist geschehen
§.9.
Die Lokalfeuerschau ist im Laufe dieses Jahres noch
vorzunehmen.
Randbemerkung: ist geschehen
§.10.
Der Wegvisitationsdefekt nr. 1 vom Jahre 1892 ist noch nicht
erledigt.
Derselbe lautet: "bei Ziegler Hofers Haus ist ein
gepflasterter Querkandel über die Straße anzulegen, damit das Wasser
von der Bergseite auf die Thalseite der Straße geleitet werden
kann."
Wenn dieser Defekt aus technischen Gründen nicht erledigt werden
kann, so sind dieselben vom Gemeinderat klarzulegen.
1. Randbemerkung: Ist geschehen
2. Randbemerkung: Was ist geschehen?
3. Randbemerkung: Ist erledigt.
§.11.
Der Baumsatz an den Strassen ist im laufe dieses Herbstes zu
ergänzen-
Randbemerkung: ist erledigt
§.12.
Das Wegvisitationsprotokoll ist nach erfolgter Erledigung der
Visitationsdefekte an das Oberamt einzusenden.
Randbemerkung: ist eingesendet.
Zur Beurkundung Obeamtmann Bames Verw. Acteur Berger Schultheiß
& Ratsschreiber Schanz
Es folgt ein schlecht lesbarer Text:
Die x Rezesse des Oberamtarztes Dr. Rich? sind
folgende?:
I. Kirchhof
Es ist vom Kirchhoftor bis zu dem mündlich besprochenen Punkt und
von da rechtwinklig umbiegend bis zum Hag ein Weg auszuheben u. mit Sand
u. Schotter zu belegen.
Links ist eine kleine Zeichnung vorhanden.
Randbemerkung:
Vorstehendes und nebenstehendes ist geschehen.
II. Ortsarrest
Derselbe ist sehr feucht u. düster, es ist deshalb der Graben um
die Außenseite des Arrest wenigstens um das 4.fache zu
vertiefen.
III. Ortsreinlichkeit
Die Dunglege gegenüber dem Ratszimmer, ebenso die des Österle an
der Ortsstraße sind einzumachen.
Randbemerkung: ist erledigt
Geisteskranke, Kostkinder, körperlich Kranke waren nicht zu
besichtigen.
Vorstehende Rezesse werden mit dem gleichen Auftrag wie oben
Blatt 40 gesehen ausgeschrieben.
Die Erledigung der Rezesse ist bis 10. Dezbr. d. J. unter
Einsendung gegenwärtigen Rezeßbuchs nachzuweisen.
Freudenstadt den 8. November 1895
K. Oberamt Bames
Es ist noch anzuzeigen was zu §.10. geschehen ist. K. Oberamt
Bames
Termin 26. Dezbr. 1895
Das gegenwärtige Rezeßbuch folgt in die Ortsregistratur zurück.
Die aufs Frühjahr 1896 zugesicherte? Erledigung des rezesses §.10. hat
zuverläßig zu erfolgen. ( x abgesendeten Bericht vom 24. d. M.)
Bei der nächsten Anwesenheit des Unterz. in Ober- oder
Untermusbach wird die Erledigung kontrolliert werden.
Freudenstadt den 28 Dezbr. 1895 K. Oberamt Bames
Obermusbach, Oberamt Freudenstadt
Verhandelt, den 22. April 1898
Randbemerkung: Anwesend Oberamtmann Bames, Verw. Akteur
Berger
Bei der heute hier abgehaltenen Gemeindevisitation wurde
folgendes verhandelt:
I.
Den nachgenannten Jünglingen wurde nach einer Ansprache des
Bezirksbeamten über die Heiligkeit und Bedeutung des von ihnen zu
leistenden Eids und dem Inhalt ihrer staatsbürgerlichen Pflichten der
Huldigungseid abgenommen.
1. Martin Schmelzle geboren 7. Juli 1880 zu Hallwangen
2. Hermann Wörner geboren 18. Novbr. 1881
3. Friedrich Dölker geboren 16. Febr. 1881 in
Untermusbach
4. Mathäus Mutz, geboren den 17. März 1882 dah.
Abwesend
Johannes Dölker
Karl Schanz
II.
Durchgang
Die Kollegien haben von einem speciellen Durchgang abgesehen. In
Gemäßheit des §.11. Abs. 2. der Verfügung vom 19. Janr. 1892 wurde zuerst
der Gemeinderat darüber vernommen, ob nicht von seiner Seite Wünsche in
Beziehung auf die Öffentliche Verwaltung vorzubringen seien.
Derselbe hat nichts vorzubringen.
Nach dem Abtreten des Gemeinderats wurde der Bürgerausschuß
ebenfalls in obiger Richtung, derselbe erklärt, daß er nichts vorzubringen
habe. Von der nach §.4. Abs. 2. der Minist. Verfg. vom 19. Janr. 1892 auf
heute Vormittag 11 - 12 Uhr eingeladenen Bürgerschaft erschien
Niemand.
Vom K. Pfarramt nichts eingekommen.
III.
Untersuchung des Zustands der öffentlichen Geschäftsführung
und Verwaltung.
Zu diesem Zwecke wurden einer eingehenden Durchsicht
unterworfen:
das Gemeinderatsprotokoll
das Schultheißenamtsprotokoll
das Tagbuch der Hebamme wurde in Untermusbach
eingesehen,
das Tagbuch des Gasthofs z. Ochsen
das Fleichschauregister
das Leichenschauregister
das Wegvisitationsprotokoll
die Mobilarfeuervers. Akten
die Strafacten
das Güterbuchprotokoll
das Untergangsprotokoll
das Grenzbesichtigungsprotokoll
das Sportelverzeichniß
das Unfallverzeichniß
das Baudiarium
die Localfeuerlöschordnung in Untermusbach
das Ortsfeuerschauprotokoll
die Bürgerliste
das Verzeichniß der Arbeitsbücher
die Standesamtsformulare,
die Mobilmachungsvorarbeiten und Landsturmrolle I.
Eingesehen wurde :
die Aufbewahrung der öffentl. Bücher, Flur & Ergänzungs
Karten,
Meßurkunden, Gemeinde und Stiftungsrechnungen, die
Feuerlöschgerätschaften, die Farrenhaltung, das Rathaus, die Ortsstraße
und wichtigeren Nachbarschaftsstrassen, das Feuervers. Buch.
IV.
Recesse.
§.1.
Der Graben an der Aussenseite des Arrest ist noch etwas zu
vertiefen, damit die Feuchtigkeit mehr als bisher abgehalten
wird.
Randbemerkung: ist geschehen
§2.
Eine Vergrößerung des Friedhofs ist ins Auge zu fassen, falls
eine Untersuchung der ältesten Gräber ergibt, daß die darin
liegenden Leichen noch nicht vollständig verwest sind.
Randbemerkung: Wird ein Stück dazu gekauft und ist
gekauft.
§.3.
Da der Farrenpacht abgelaufen ist, so ist eine Neuverpachtung in
Gemäßigheit der Vorschriften des Gesetzes vom 24. Mai 1897 Reg.Bl. S. 43.
ff. geboten, welchen der Beschluß der bürgerl. Kollegien vom 8. Dezbr.
1897 S. 140/141 nicht entspricht. Es wird hierüber vom Oberamt nach
Vernehmung des landwirtsch. Vereins ausschukes? das weitere eingeleitet
werden.
Randbemerkung: Das bürgerliche Collegium hat 1 Farren
gekauft.
§.4.
Da die hiesigen Farren von auswärtigen Viehbesitzern in
Anspruch genommen werden, wozu denselben kein Recht zusteht, sofern die
hiesige Gemeinde nur verpflichtet ist, für die weiblichen Zuchtthiere der
hiesigen Gemeinde die nötigen Farren anzuschaffen, so ist in
Erwägung zu ziehen, ob diesem Übelstand nicht durch Ansatz eines
angemessenen Sprunggelds für die auswärtigen Viehbesitzer abzuhelfen
sei.
Randbemerkung: ist geschehen
§.5.
Im Gemeinderatprotokoll Bl. 145 hat Johannes
Hofer, Spritzenmeister in Untermusbach die Eröffnung
des gemeinderätlichen Beschlußes vom 30. März d. J. noch zu
unterschreiben.
Randbemerkung: ist geschehen
§.6.
Im Gemeinderatsprotokoll Bl. 143/144 ist noch zur linken Hand vom
Schultheißenamt zu beurkunden, daß der gemeinderätl. Beschluß vom 26. März
f. J. betr. die Verpachtung der Gemeindewohnung im Schulhaus an den
Schneider J.F. Stoll in Grünthal nicht zu Stande gekommen, sondern durch
einen anderen Vertrag mit C.A. Ansel von Stuttgart ersetzt worden
sei.
Randbemerkung: ist geschehen
§.7.
Im Gemeinderatsprotokoll 139/140 hat der Ortsgeistliche den
Beschluß des Kirchengemeinderats vom 16. Novbr. 1897 noch zu
unterschreiben.
1. Randbemerkung:
2. Randbemerkung: ist geschehen
§.8.
Da der Amtsdiener Oesterlen mit Tod abgegangen, so ist eine
Neuwahl vorzunehmen, auch die Stelle eines Feld- Waldschützen &
Nachtwächter, welche Oesterle bekleidet hat, ist neu zu
besetzen.
Randbemerkung: ist geschehen
§.9.
In dem Situationsplan des Johannes Züfle, welcher aus Anlaß
seines Schuppenbaues gefertigt wurde, ist die neu festgesetzte Baulinie
von dem Fertiger des Planes Oberamtsbaumeister Kirn, so zu bezeichnen, daß
ein Ferthun darüber nicht möglich ist, welche Baulinie die jetzt giltige
sei.
Randbemerkung: ist geschehen
§.10.
Der Situationsplan zu dem Bauwesen der Ochsenwirt Seeger Wittwe
wird unter den Bauacten vermißt.
Oberamtsbaumeister Kirn soll denselben zum Gebrauch bei dem
Schuppenanbau des Johannes Züfle einverlangt und bis jetzt nicht
zurückgegeben haben. Derselbe ist zurückzuverlangen und in der
Ortsregistratur unter den Bausachen aufzubewahren.
Randbemerkung: ist beigebracht
§.11.
Von der Bürgerannahme des Straßenwarts Dölker,
Gemeinderats-Protokoll S. 131/132 ist dem Gemeinderat Untermusbach
Mitteilung zu machen.
Randbemerkung: ist geschehen 1897 geschehen
§.12.
Im Baudiarium sind die noch offen stehenden Spalten
auszufüllen.
Randbemerkung: ist geschehen
§.13.
Die Gemeinde beabsichtigt eine Viehwage in einem zu erbauenden
Häuschen zu erstellen. Hierüber ist noch ein Beschluß der bürgerl.
Kollegien zu fassen, im Gemeinderatsprotokoll einzutragen und auch im
Baudiarium Eintrag hierüber zu machen.
Randbemerkung: ist geschehen
§.14.
Nach gesetzlicher Vorschrift hat die Feuerschau aus 2. die
Bauschau aus 3. Mitglieder zu bestehen vornach die am 5. April 1896
getroffene Wahl zu berichtigen ist.
Randbemerkung: ist geschehen
§.15.
Dem Leichenschauer Klumpp ist aufzugeben, die Grabnummern
pünktlich in sein Leichenschauregister einzutragen, was bei der letzten
Leiche der Katharina Bohnet We. nicht in genügendem Maß geschehen ist,
sofern er unter "Bemerkungen" die Nummer 135 eingetragen hat, während die
Grabnummer nur 35. ist.
Randbemerkung: ist ausgebessert und richtig gestellt.
§.16.
Die Wählerliste zur Gemeinderats- und Bürgerausschußwahl im Jahre
1895 u. 1896 wurde bis zum Wahltag auf dem Rathaus aufgelegt.
Es ist dies zwar nicht verboten, aber es empfiehlt sich schon aus
Zweckmäßigkeitsgründen die Einhaltung der Bestimmung des Art. 9. Abs. 4.
des Gesetzes vom 6. Juli 1840 Reg. Bl. S. 281, vornach die Frist für
Einsprache gegen die Wählerliste am Schluße des dritten Tages vor dem
Beginn der Wahl endigen soll und die Wählerliste auch nicht länger zur
öffenl. Einsicht auf dem Rathaus niederzulegen, damit 2. Tage dazwischen
liegen, innerhalb denen etwaige Einsprachen noch vor dem Beginn der Wahl
vom Gemeinderat u. im Returweg vom Oberamt entschieden werden
kann.
1. Randbemerkung: wird ferner beachtet
2. Randbemerkung: wird ferner beachtet
§.17.
Die Mobilarfeuerversicherungsurkunde des Karl Braun Thierarztes
ist beizuschaffen.
Randbemerkung: ist geschehen
§.18.
Zu den von der Ortsbehörde zu erlaßenden polizeilichen
Strafverfügungen sind gedruckte Formulare zu verwenden u.
auszufüllen.
Dieselben sind alsdann nicht wie bisher bei einzelnen
Landjägernanzeigen (No 50/51) geschehen, in die Übersicht der
Straferkenntniße hineinzulegen sondern abgesondert in der Ortsregistratur
aufzubewahren und mit einem Index zu versehen.
Randbemerkung: wird beachtet
§.19.
Das Sportelverzeichniß ist noch mittels Eintrag der im
Dezember 1895 von den damals neugewählten Mitgliedern des Gemeinderats
bezahlten Sporteln zu ergänzen.
Randbemerkung: ist geschehen
Vorstehende Rezesse werden mit demselben Auftrag, wie im Jahr
1895 ausgeschrieben.
Gegenwärtiges Rezeßbuch ist mit den Eintrag? der Rezeß-Erledigung
bis 1. Juli d.J. hierher einzusenden.
Freudenstadt den 27. Mai 1898 K. Oberamt Bames
Gegenwärtiges Rezeßbuch geht nach Erledigung der Rezesse in die
Ortsregistratur zurück.
Freudenstadt den 11. Aug. 1898 K. Oberamt Bames
Verhandelt den 17./18. Mai 1901
Rezesse
§ 1
Die Prüfung des Gemeinderatsprotokolls gibt zu folgenden
Bemerkungen Anlaß.
a. Aus dem Protokoll sollten die Namen der abwesenden Mitglieder
der bürgerlichen Kollegien, sowie der Grund der Abwesenheit, ferner welche
Verfügungen gegen unentschuldigt abwesende erfolgt sind, ersichtlich
sein.
b. Bei Beschlüssen des Gemeinderats oder der Gemeinde-Kollegien
welche die Gemeindekasse berühren, darf ein Vermerk darüber nicht fehlen,
daß dem Gemeindepfleger der betr. Beschluß im Protokollauszug mitgeteilt
worden ist.
1. Randbemerkung: Wird ferner beachtet
2. Randbemerkung: geschieht ferner
c. Im Protokoll sollte bei den Beschlüssen die Art u. Zeit ihres
Vollzugs sowie die Genehmigung der Aufsichtsbehörde beigefügt
werden.
Randbemerkung: Wird beachtet
d. Bei Wahlen der Gemeindediener ist geheime Abstimmung geboten,
eine Vorschrift welche bisher nicht immer beachtet worden ist.
Randbemerkung: dito
Zu der Wahl des Polizeidieners Oesterlen vom 29. Juni 1898 Prot.
S. 155 war die Mitwirkung des Bürgerausschußes, soweit die Wahlhandlung
selbst in Betracht kommt, überflüssig.
Randbemerkung: Wird ferner nichts mehr gegeben f. d. Collegien.
Schultheiß Schanz
e. Der Beschluß des Kirchengemeinderats vom 30. August 1898
wornach dem Bezirkswohltätigkeitsverein ein Beitrag von 10 M aus der
Kirchenpflegekasse verwilligt worden ist, ist vom Herrn Pfarrer nicht
unterschrieben. Es wird übrigens bemerkt, daß Beschluß des
Kirchengemeinderats nicht in das Gemeinderatsprotokoll gehören.
Randbemerkung: geschehen
f. Der Beeidigung der neugewählten Mitglieder des Gemeinderats u.
Bürgerausschuß hat vorschriftsmäßig vor den versammelten bürgerlichen
Kollegien stattzufinden. Ob bei der Verpflichtung der neugewählten
Bürgerausschußmitglieder am 30. Dez. 1898 auch der gesammte Bürgerausschuß
versammelt war, wer die Wahl des Obmanns u. seines Stellvertreters
vorgenommen hat, sowie unter welcher Leitung die bezügl. Wahl vorgenommen
worden ist, geht aus dem Protokoll-Eintrag nicht hervor.
Randbemerkung: Wird künftig beachtet
g. Zu dem Beschluß des Gemeinderats vom 1. April 1899,
Gderatsprotokoll S. 171 durch welchen die Belohnung des Wadmeisters
Johannes Finkbeiner geregelt worden ist, ist noch die Zustimmung des
Bürgerausschußes einzusehen.
Randbemerkung: Ist geschehen
h. Ob u. nach welchen Gesichtpunkten vom Gemeinderath die
jährliche Prüfung der Gebäudebrandversicherungaufschläge vorgenommen
worden ist, giebt das Gemeinderatsprotokoll keine Auskunft.
1. Randbemerkung: Wird beachtet und ist jedesmal der Eintrag in
dem Beifolgenden Amtsprotoll gemacht worden.
2. Randbemerkung: Gehört nicht ins Schulth. Buch Protokoll,
sondern ins Gemeinderat-Pro.
Die vorstehenden Anstände sind zu erledigen bezw. künftig zu
vermeiden.
§ 2.
Bezüglich der Gemeindewahlacten ist folgendes zu
bemerken:
a. Für den Beginn der Wahl ist durch Beschluß des Gemeinderats u.
Bürgerausschusses ein Tag bleibend zu bestimmen.
b. Bezüglich der Vornahme der Wahl sind künftig die Vorschriften
des Art. 9 u. ff. des Gesetzes vom 6. Juli 1899 (Reg. Bl. S. 281) genau zu
befolgen.
c. Die Wahlacten haben zu bestehen aus der Wählerliste und dem
Wahlprotokoll in mit den bezüglichen Beurkundungen, sowie aus den
ortwendigen Bekanntmachungen. Die Wahlacten sind unter sich zu
quadranzulieren?.
Dem Ortsvorsteher wird empfohlen, für die Wählerliste, welche ja
nach entsprechender Ergänzung u. Beurkundung für eine Reihe von Wahlen
benützt werden kann, für das Wahlprotokoll u. für die Bekanntmachungen
sich Formulare anzuschaffen.
Randbemerkung: 3 x Ist geschehen
§.3.
Nach dem Eintrag im Grenzbesichtigungsprotokoll S. 4 haben sich
bei der durch den Bezirksgeometer am 28. Mai 1900 vorgenommenen
Grenzbesichtigung verschiedene Mängel ergeben, welche im Protokoll näher
bezeichnet sind.
Für Beseitigung dieser Mängel ist in thunlichster Bälde Sorge zu
tragen.
Randbemerkung: geschieht
§ 4.
Das Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder ist in Gemäßigkeit des
Minist. Erlasses vom 23. Juli 1849 (II. Ergänzungsband z. Regierungsblatt
S. 192) anzulegen u. fortzuführen.
Randbemerkung: Wird und ist geschehen
§.5.
Die Prüfung der Strafacten hat zu folgenden Anständen
geführt.
a. in keinem Fall sind den Beschuldigten vor Erlassung der
Strafverfügung vernommen worden. Dies sollte nur da unterbleiben, wo auf
andere Weise der Tahtbestand zweifellos klargestellt worden
ist.
b. in den Strafverfügungen sind stets Tag, Jahr u. Ort der
Geburt, sowie die Namen der Eltern des Beschuldigten anzugeben.
c. in den Strafsachen muß ein Nachweis darüber enthalten sein,
daß die Geldstrafe dem Gemeindepfleger überwiesen worden sind.
d. es ist aufgefallen, daß im Jahr 1900 gar keine u. im Jahr 1899
nur wenige Strafverfügungen, letztere nur übrigens auf ergangene Anzeige
des Landjägers, erlassen worden sind. Es erscheint angezeigt, dem
Polizeidiener, Feld- u. Waldschützen hinsichtlich der Ausübung seiner
polizeilichen Funktionen besser zu überwachen und denselben namentlich zum
strengen Einschreiten gegen das Stromer- und Vagantentum
anzuhalten.
Randbemerkung: Wird beachtet
§.6.
Bezüglich der Führung des Strafregisters ist die bisherige
unzulässige Uebung? abzustellen. Das Strafregister ist vielmehr in
Gemäßigheit der bundesrätlichen Verordnung vom 16. Juni 1882 / Reg Bl S.
292 u. S. 298 / einzurichten u. fortzuführen.
Randbemerkung: Wird ausgeführt
§.7.
Der Vorschrift des § 1 Abs. 2 der Kgl. Verordnung vom
Randbemerkung: Wird 1/4 Jahr weis kontrolliert
§.8.
Die Ordnung der Registratur läßt viel zu wünschen übrig, ein
Repertorium ist nicht vorhanden. Díe Registratur ist gründlich zu ordnen,
ein Pepertorium ist anzulegen.
Randbemerkung: Ist verbessert und voll gründlich den Wünschen
entsprechend Organisiert, wenn der neu anzuschaffenden Grundbuch-Kasten
erstellt ist.
§.9.
Der Ortsvorsteher hat sich einen Schlüssel zur Spritzenremise zu
verschaffen.
Randbemerkung: Ist vorhanden
§.10.
Die Bürgerliste u. die Wohnsteuerliste sind gemäß der Vorschrift
des §30 u. ff der Minist-verfügung vom 7 Oktober 1885 anzulegen u.
fortzuführen. Die genannten Listen werden zweckmäßigerweise in einem Band
vereinigt.
Randbemerkung: Ist geschehen
§.11.
Die Dienstinstruktion des Polizeidieners ist veraltet, denselben
ist eine neue Instruktion zu verschaffen.
Randbemerkung: Ist bestellt
§.12.
Der Ortsvorsteher wird angewiesen, für die Gemeinderegistratur
eine Lokalfeuerlöschordnung des Feuerlöschverbands Ober- u. Untermusbach
zu beschaffen.
Randbemerkung: ? (Fragezeichen)
Madirinalpolizeiliche Recesse
§13.
III. Kirchhof
Der Kreuzweg ist schön durchgeführt, bedarf aber der Bedeckung
mit Sand. Ein besonderes Gräber-Register mit folgenden Rubriken
1. laufende Nummer
2. Vor- und Zuname, Stand des Verstorbenen
3. Tag des Todes
4. Tag der Beerdigung
5. Bemerkungen
ist sofort, gesondert für Erwachsene und Kinder
anzulegen.
Die Nummern der Gräber sind für Erwachsene und Kinder gleichfalls
gesondert zu führen.
Randbemerkung: Ist geschehen
§.14.
IV Ortsarrest
2 neue Leintücher sind anzuschaffen. Die feuchte Wand ist,
thunlichst auszubessern. Die Fenster sind x zu reinigen.
Randbemerkung: Wird angeschaft.
§.15.
VII Ortsreinlichkeit
1. Der Bach ist, soweit er durch das Dorf fließt, von Schlamm und
Thierleichen rein zu halten.
Randbemerkung: Wird beachtet
2. An der Dunglege beim Rathaus soll durch einen Geometer
festgestellt werden, ob sie nicht auf Gemeindearreal liegt.
Randbemerkung: Ist geschehen
3. Der Graben gegen die Ziegelei ist durch zu geringen Gefäll zu
einem stehenden Gewässer geworden; dieses Wasser ist nach den Wiesen
abzuleiten.
Randbemerkung: Ist geschehen
4. Die Dunglege bei Ziegler Hofer ist gegen die Straße
einzuzäunen, der beschädigte Straßenkärgen? herzustellen.
Randbemerkung: erledigt
5. Beim Hause des Johannes Ziefle ist die Kandel links von der
Straße bis zur Hausecke zu verlegen; die stehenden Gewässer am Brunnen
hinter dem Ochsen sind durch einen tiefen Graben abzuleiten und dem Boden
gegen die Teuchellage hin mit Schotter und Sand aufzufüllen-
Randbemerkung: "
6. Die Dunglege des Ochsenwirts Seeger darf keine Jauche auf die
Straße entleeren.
Randbemerkung: Ist geschehen
7. Eine in der Straße entspringende Quelle hinter dem Ochsen ist
abzuschaffen.
Randbemerkung: Ist erledigt
8. Das Kalkloch der Witwe Braun an der Straße nach Igelsberg ist
zuzuwerfen.
Randbemerkung: dito
Dem Schultheißenamt u. den bürgerlichen Kollegien in Obermusbach
zur Kennrnisnahme u. Vollziehung anstehender Rezesse. Bis 1. September d.
J.. ist die Erledigung der Rezesse nachzuweisen.
Freudenstadt, den 21. Juni 1901 K. Oberamt Schrader?
Das Rezeßbuch folgt hirmit in die Ortsregistratur zurück, §.12
ist zuvor zu erledigen.
Es wird überigens bemerkt, daß die in §.15 Ziff. 3 u. 4
bezeichneten Anstände, als im Laufe der vorigen Woche der Oberamtmann den
Ort Obermusbach passierte, noch nicht erledigt waren. Von der Erledigung
sämtlicher Rezesse wird man sich bei der nächsten Rechnungsabhör
überzeugen.
Freudenstadt, den 9. Oktober 1901 K. Oberamt Schrader?
Gesamtes Recessbuch am 21.02.2011 übertragen.
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