Die Auswanderungsgeschichte der Esther Döttling, geb Bauer
Das Freudenstädter Sommertheater 2009 "Nach Amerika" beschreibt das
Schicksal eines jungen Schwarzwälders, der im 19. Jahrhundert wie viele andere
Landsleute auf der Suche nach einem besseren Leben nach Amerika aufbricht.
Es ist in diesem Zusammenhang sicherlich interessant, dass zu jener Zeit
selbst aus unseren kleinen Gemeinden Ober- und Untermusbach sich viele Bürger
auf den Weg in eine ungewisse Zukunft machten.
Im Ortsarchiv habe ich bei meiner Recherche zur Historie von Obermusbach
und der Homepage
www.Obermusbach.de, in
den alten Gemeinderats-Protokollbüchern hierzu Sitzungsniederschriften gefunden,
die das Schicksal der Auswandererfamilie Döttling aus Obermusbach im Jahre 1880
beschreiben.
Esther Döttling die Tochter von Jacob Bauer und seiner Frau Dorothea
wandert 1880 mit 4 ihrer Kinder nach Amerika aus. Ihr ältester Sohn Johann
Martin ist zu dieser Zeit noch beim Militär. Er beantragt ein knappes Jahr
später die Ausreise, um seiner Mutter nachzufolgen.
Das Auswandererschiff "Westphalia" mit dem
Esther Döttling "nach Amerika" ist.
Das Dampfschiff wurde von Caird & Co. in Greenock, Schottland,
Hamburg-Amerika-Linie gebaut. Sie wog 3158 BRT, hatte eine Länge von 340 Meter
und einer Breite von 40 Meter, ein Trichter, zwei Masten und einer Schraube. Ihr
Service-Geschwindigkeit betrug 12 Knoten. Es war Platz für 90 First-Class, 130
zweiter Klasse, und 520 der dritten Klasse (Zwischendeck) Passagiere. Sie hatte
eine Besatzung von 120.
Esther Bauer wurde am 26.6.1828 im Haus mit der
alten Hausnummer 8, heute Rothweg 4
geboren. Sie heiratet am 5.2.1856 Johann Martin Döttling, Schuhmacher aus
Durrweiler. Gemeinsam erwerben sie das Haus von Esthers Vater Jakob
Bauer. Die Döttlings haben 7 Kinder. Die Zwillingstochter Elisabetha stirbt 1877
im Alter von 15 Jahren.
Drei Brüder und eine Schwester von Esther wandern bereits in der Zeit von
1847 bis 1858 nach Amerika aus.
Vom Bruder Johann Michael Bauer ist der Aufenthaltort beim
Real-Theilungstermin 1864 nicht bekannt.
Der Bruder Johann Georg Bauer und die Schwester Anna Bauer sind in
Fremont im Staat Ohio und der Bruder Christian Bauer in Williamsport im Staat
Ohio.
Von einem ihrer Geschwister erhält Esther ein Geldgeschenk.
Nachfolgend stehen im Original-Wortlaut wiedergegebene Kaufbuch und
Gemeinderaths-Protokolle die über das Leben von Esther Döttling geborene Bauer
und ihrer Kinder Aufschluss geben. Beachtenswert ist der Zynismus von Schultheiß
Braun, der das schöne Land Amerika wegen der Einreise der Döttlings zwar
bedauert, aber trotzdem Geld aus der Gemeindekasse für die Ausreise gibt. Auch
haben die Obermusbacher der Familie einen Geleitmann zur Reise nach Stuttgart
mitgegeben. Wollten sie sicher sein, daß die Auswanderung auch wirklich
vollzogen wurde?
Der Originaltext ist Kursiv geschrieben.
14. Merz 1846
Auf Absterben des Jakob Bauer Zimmermann dahier wurde für die sechs
minderjährigen Kinder daselben benammtlich
1. Johan Michael Bauer, * 28.10.1821
2. Anna Maria Christina Bauer, *24.03.1824
3. Johann Georg Bauer, *04.03.1826
4. Esther Bauer, *26.06.1828
5. Anna Bauer, *16.10.1830
6. Christian Bauer, *17.10.1835
Jakob Friedrich Hofern Schulheiß dahier als Pfleger aufgestellt und in
Pflichten genommen.
Auf Verlesen
Unterschrift Jakob F.D. Hofer
Beurkundet den 14. Merz 1846
Waisengericht Ziefle Hofer Seeger
19.Januar 1856
Kauf und Ehevertrag der Familie Döttling
Es hat sich heute durch Gottes Schickung zugetragen, daß Dorothea
Wittwe des schon längst verstorbenen Jakob Bauer, Zimmermann hier mit
Einwilligung des Pflegers der abwesenden Kinder Matheiß Ziefle hier und mit
Einwilligung des Tochtermann Nußkern in Wittlensweiler und des volljährigen
Sohns Johann Georg ihre gesamte Ligenschaft wie solche hiernach beschrieben ist
verkauft an ihre Tochter Ester Bauer, und ihren nunmehrigen Bräutigam Johann
Martin Döttling, Schuhmacher von Durrweiler.
Gebct: Blt:8 Ein zweystockigtes Wohnhaus mit Scheuer und Stallung und
Keller unter einem halben Ziegel und halben Schindeldach am Igelsberger
Weg.
Einem Holzschopf beim Haus unter einem Ziegeldach.
Eine Backhütte beim Haus.
Güter.
Gütbuch I Thl.:
Blt 2: 5/8 Morg. 21,5 R. in Bachwießen neben dem Weeg und Adam
Seeger.
Blt.3b: 5 1/8 Morg 3,7 R. in den Glatt neben Adam Bohnet und
Christian Bauer von Kälberbronn.
Blt 4: 4 6/8 Morg 0,3 R. in den bukelichten Maad neben Johannes
Frey und der Bauerschaft.
Blt 5: 4/8 Morg. 12,2 Rath in Eichenäkern neben Jak. Fried. Hofer
und Martin Wurster.
Blt 5b: 1 3/8 Morg 40,2 R. in Auchtäker neben dem Weeg und
Matheis Ziefle.
Blt 6: 7/8 Morg 47,6 R. in Eichenäker neben Adam Bohnet und Adam
Seeger.
Blt 6b: 1 1/8 Morg 5,1 R. in den Sebasteansmaad neben dem Weeg und
Simon Levi von Rexingen.
Bedingungen sind folgende:
1. Sämtliche Gebäude und Ligenschaft gehen mit allen Rechten, wie auch
mit allen Lasten auf die Käufer über.
2. Steuern und sonstige Abgaben wie solche auch heißen mögen gehen vom
1. Juli Januar 1856 an auf die Käufer über bis dahin bezahlt
Verkäuferin diese Abgaben.
3. Accis und Erkenngeld bezahlt Käufer.
Als Leibgeding dingt sich Verkäuferin aus so lange sie lebt den
unbeschränkten Wohnsitz im Haus in der hintern Stube für sich und den noch
ledigen Sohn Johann Georg Bauer, und zwar für letztern so lange derselbe
unverheurathet ist.
Verkäuferin hat das Recht zur Benutzung der hinteren Stubenkammer und
einer Bühnekammer nach ihrer Wahl.
Ferner das unbeschränkte Recht in der Küche zu kochen, ferner Platz im
Keller zur Aufbewahrung der nöthigen Gegenstände. Auch hat Käufer der
Verkäuferin das nöthige Brennholz zum Kochen, Waschen und Backen und überhaupt
was das Bedürfniß an Brennholz ist, unentgeltlich anzuschaffen.
Was den Leibgeding an Früchten und sonstigen Lebensbedürfnißen
betrifft, so sind Käufer und Verkäuferin miteinander dahin überein gekommen, daß
Käufer der Verkäuferin anstatt den Früchten u.s.w. jährlich so lange Verkäuferin
lebt, 20 Gulden zu bezahlen hat und zwar das erste mal auf Martini 1856 und jede
weitere Jahre auf Martini. Dabei wird aber die Bestimmung nach aufgenommen, daß
Käufer der Verkäuferin alle Frühjahr wenigstens ein halbes Viertel Feld zu geben
haben, worauf die Verkäuferin Erdbirnen steken kann, und ebenfalls müßen die
Käufer der Verkäuferin von Martini an täglich zwey Schoppen Milch bis Georgii,
von Georgii an aber bis Martini an täglich vier Schoppen Milch geben.
Ferner wird die Bestimmung nach aufgenommen, daß wenn Verkäuferin
erkranken möchte, die Käufer derselben die Wasch unentgeltlich zu besorgen
hätte.
Ferner müßen die Käufer der Verkäuferin Tuch mit dem ihrigen
unentgeltlich blaichen.
Die Käufer haben dasjenige Feld welches die Verkäuferin zu Erdbirnen
benutzen will gehörig zu düngen, und wenn Verkäuferin nichts mehr arbeiten kann,
so haben Käufer der Verkäuferin die Erdbirnen unentgeltlich ins Haus zu
schaffen. Auch hat Verkäuferin das Recht ein Ländchen im Gemüsegarten zu
benützen.
So ist der Kauf geschehen um die Summe von 1350 Gulden für die
Ligenschaft, auch ist unter dießem Kaufpreiß auch sämtliches Vieh und Geschirr
Mobiliar inbegriffen blos mit Ausnahme nachfolgender Gegenstände welche
Verkäuferin für sich eigen behällt:
2 Pfannen nach ihrer Wahl, 2 große Bahnen, zwey Betten sammt Bettladen
wovon eines dem noch ledigen Sohn gehört. Zwey Trug und einen Kasten.
Verkäuferin hat das Recht in Gemeinschaft mit dem Käufer die vorhandene
Frucht zu genießen, überhaupt so lange Verkäuferin und Käufer gemeinschaftlich
die Kost genießen, dürfen Käufer keinen Leibgeding reichen.
Auf den Grund vorstehenden Vetrags haben sich Ester Bauer und Johann
Martin Döttling entschloßen einander das Versprechen der heiligen Ehe zu
geben.
Der Bräutigam erhält von seinem Vatter als Heurathguth - 600 Gulden,
eigenerspartes - 100 Gulden.
Verkäuferin läßt ihrer Tochter Ester am Kauf abgeben - 300
Gulden,
zusammen beeden beibringen - 1000 Gulden.
Bleibt also noch Rest am Kauf 350 Gulden.
An diesen 350 Gulden haben Käuferder Verkäuferin 150 Gulden von Georgii
1856 an mit 5 % von Hundert zu verzinsen, die weiteren 200 Gulden bleiben
einstweilen unverzinslich stehen, bis Verkäuferin mit Tod abgeht, oder bis sich
der noch ledige Sohn Joh. Georg verheurathet, im letzterem Fall müßen diese 200
Gulden von den Käufer ausbezahlt werden.
Alles vorstehende bekräftigt mit ihren Unterschriften und den
anwesenden Zeugen, nachdem die Neuverlobten Johann Martin Döttling und
Ester Bauer ihrem Ehecontragt durch Handtreue öffentlich beschließen.
Unterschriften
Verkäuferin Dorothea Bauer, deren Beistände Walz, Nußkern, Joh. Georg
Bauer, der Pfleger der abwesenden Kinder Matheis Ziefle
Käufer Joh. Martin Döttling, Ester Bauer, Zeugen Mäder, Lutz,
Schultheiß Braun
Auf Vorlesen wird vorstehender Vertrag nach seinem ganzen Umfang
anerkannt, und von Käufer und Verkäufer nichts eingewandt Kraft unserer
Unterschriften
den 1. Febr 1856
Verkäufer Dorothea Bauer
Käufer Johann Martin Döttling Esther Döttling
Über vorstehenden Kauf wird heute mit dem Anfügen gerichtlich erkannt,
daß da Verkäuferin schon mehrmals ihre gesamte Ligenschaft zur Verkauf ausbieten
lies, ein so hoher Kauferlös niemals erzilt wurde, und die Kinder mit ihrem
väterlichen Vermögen abgefunden sind, und solches laut Bescheinigung vollständig
erhalten haben, so nimmt man keinen Anstand über vorstehenden Kaufcontragt
das gerichtliche Erkenntiniß aus zusprechen.
Den 1. Febr 1856 Gemeinderath & Waißengerichth Braun Bohnet Ziefle
Wurster
Randmerkung zur Berechnung der Gebühren
Accis Berechnung
Kaufschilling beträgt 1350 Gulden
Hirvon ab für Vieh 300 Gulden
Rest 1050 Gulden
Hirzu den Leibgeding der Verkäuferin welche 64 Jahre alt ist und deren
Leibgeding sich jährlich 37 Gulden 10 Kreuzer beläuft also auf 11 Jahre 409
Gulden
Zusammen 1439 Gulden
Hirvon der Braut Heurathguth 300 Gulden
Rest 1159 Gulden
Accis aus 1159 Gulden zu 1 % 11 Gulden 36 Kreuzer
Erbgeld? 3 Gulden 12 Kreuzer
Kaufeintrag 36 Kreuzer
Schätz 12 Kreuzer
Zusammen 15 Gulden 36 Kreuzer
Das Wohnhaus der Esther Döttling
heute.
1. Februar 1856
Auf den Grund ausgestellten Vermögenszeugniss wonach dem Joh. Martin
Döttling, Schuhmacher von Durrweiler, welcher hier sich ein Gut durch Kauf
erworben hat und sich hier gänzlich niedergelassen hat ein Vermögen von 700
Gulden bezeugt ist, wird solcher heute als Bürger auf und angenommen gegen das
gesetzliche Bürgergeld und Entrichtung von 3 Gulden Gemeinderathssportel Regblt:
vom Jahr 1835 Art 32 Seite 52.
Gemeinderath Braun Mast Bohnet
Ziefle
23. August 1864
Entnommen den Realtheilungsunterlagen.
Die Mutter ist gestorben und im Rahmen der Realtheilung erhalten die
Geschwister Anna und Christian in Amerika 31 Gulden 43 Kreuzer, die der Kaufmann
Jacob Haist aus Freudenstadt nach Amerika überweist. Über diesen Betrag liegt
eine Quittung bei.
24 Febr. 1873
In heutiger Sitzung der bürgerlichen Colegien wurde beschloßen die
sogenannte Eichholzgasse welche gar nicht mehr fahrbar ist neu herzustellen, zu
diesem Zweck sind wenigsten 100 Waagen voll Steine nöthig, welche im Feld des
Joh. Martin Döttling größtentheils gewonnen werden.
Döttling ist erbötig von seinem Feld 1/2 Viertel abzutreten und fordert
für betreff 1/2 Viertel 40 Gulden, welche demselben von dem Gemeinderath und
Bürgerausschuß bewilligt wird.
Unterschrift Verkäufer Döttling
30. Januar 1879
Königl. Oberamtlichen Auftrags vom 28. d.M. zu Folge soll über den
Schuhmacher Johann Adam Döttling (Anmerkung:der 3. Sohn von Esther, als
Zwilling 1862 geboren) hier ein Vermögens und Vorstrafenzeugniß ausgestellt
werden.
Beschluß:
Zu bezeugen daß derselbe ein Vermögen zu erwarten hat von 300 Mark und
später nichts mehr zu hoffen hat und noch nie gestraft wurde.
zur Beurkundung. Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle
Kappler Schanz
14. April 1879
Nach einem vorgelegten Kaufbrief vom 25. May 1879 hat verkauft
Johann Martin Döttling Schuster hier an
Bernhardt Döttling Bauer in Hallwangen
ungefähr 1 Morgen Streueplatz im Brünnle um 100 Mark.
Die einzelnen Vertragbedingungen werden nicht geschrieben.
Verkäufer Döttling
Käufer Bernhardt Döttling
14. April 1879
Nach einer mündlichen Anzeige von heute hat verkauft
Johann Martin Döttling Schuhmacher hier an
Christian Seeger, Säger hier, bürgerlich in Frutenhof
16 a 76 qm Aker in Eichäkern um 120 Mark.
Die einzelnen Vertragbedingungen werden nicht geschrieben.
Verkäufer Döttling
Käufer Christian Seeger
8. März 1880
Verhandelt den 24. Februar 1880.
In der Schuldensache des Johann Martin Döttling Schuhmacher hier kommt
in Folge Auftrags desselben und seiner Gläubiger die hirnach beschriebene
Ligenschaft zum Aufstreich und zwar aus freien Grund. Dieselbe ist vom
Gemeinderath angeschlagen im ganzen zu 4700 Mark.
Zu dießer Verhandlung hat man den heutigen Tag anberaumt, und dieß im
Amtsblatt und Schwarzwälder Botten, sowie mittels Ausschellen in hießiger
Gemeinde zwey mal, je am 17. u. 21. nesp 23 Februar bekannt gemacht.
Den Döttlingschen Eheleuten und den Gläubigern hat man in besonderen
Schreiben den Verkaufstag eröffnet.
Als Verkaufsbedingungen werden festgesetzt:
1. Der Kaufschilling welcher vom Tag des Zuschlags an mit 5 % zu
verzinsen ist muß in drei gleichen auf einanderfolgenden Jahreszielen pro 1.
März 1880/82 abgetragen werden, und zwar kostenfrei nach der zu erwarteten
Verweißung.
2. Bis zur Bezahlung des Kaufschilling samt Zinsen wird sich das
Pfandrecht auf den verkauften Objekten vorbehalten; auch hat jeder Käufer
sogleich einen tüchtigen Bürgen zu stellen, welcher sich als Selbstzähler
verbindlich macht.
3. Das Anwesen wird mit allen darauf haftenden Rechten und Lasten
verkauft, wie solches der Eigenthümer bisher besesen hat, ohne Garantie für den
Meßgehalt.
4. Zu den Häuslichkeiten gehört alles, was Band und Nagel hällt,
insbesondere die eißerne Herdeinrichtung und die Vorfenster wenn solche
vorhanden sind.
5. Mit der Eröffnung des Zuschlagsbescheids, oder der Genehmigung des
Verkaufs von Verkäuferischer Seite werden die verkauften Objekte in den Besitz
der Käufer übergeben, welche auch von da an zum Bezug der Mietzinse u.s.w.
berechtigt sind, dagegen bleibt der Eigenthumsübergang so lange aufgeschoben,
bis die Pfandrechtsvorbehalte in das Pfandbuch eingetragen sind.
6. Die Gebäulichkeiten sind von der Familie des Gemeinschuldners 14 Tag
nach der Genehmigung des Verkaufs zu räumen und können am darauf folgenden Tage
vom Käufer bezogen werden.
7. Die Käufer haben die Steuern und Abgaben erstmals am 1. April 1880,
das Landcassengeld erstmals vom Kalenderjahr 1880 zu bezahlen.
8. Die Kosten der Einleitung des Verkaufs werden Verkäuferischer Seits
getragen, während die Acciße, die Erkenn Protokoll- und Pfandgebühren der Käufer
zu übernehmen hat. Sowie die Kosten der Vermarkung der Verweißung.
9. Jeder Käufer bleibt an sein Angebott gebunden, bis ein höheres
Angebott gemacht und angenommen ist, während Verkäuferischer Seits weitere
Ausstreichsverhandlungen eintreten können, und sich die Ratification ausdrüklich
vorbehalten wird.
10. Ein Reurecht findet nicht statt, indem die Käufer auf dießes Recht
seinem ganzen Umfange nach verzichten.
11. Das Haus kann 14 Tage nach dem Verkauf bezogen
werden.
Unter diesen Bedingungen welche zunächst verlesen worden sind kommen
zum Verkauf:
Güterbuch I.Band Blt. 293b: Par.4 2 a 62 qm Ein
zweystokigtes Wohnhauß mit Scheueer, Stallung und Keller unter 1/2
Ziegel 1/2 Schindeldach, Wagenschopf und Bakhütte beim Hauß, oben im
Dorf, neben dem Weeg und sich selbst. Anschlag 3440 Mark.
Ein Holz und Wagenschopf unter einem Ziegeldach. Anschlag 60
Mark.
Anschlag zusammen 2000 Mark (hier scheint ein Fehler vorzuliegen,
3440 + 60 = 3500).
Blt. 294b Parz 33.34 21 a 45 qm Gemüße, Haus und Baumgarten
und Wieße im Bachwiesen neben dem Weeg und Adam Seeger. Anschlag 300
Mark.
Auf die Auflistung der weiteren Grundstücke wird verzichtet, sie haben
einen Anschlag-Wert von etwa 2300 Mark.
Zusammen 4700 Mark. (Hier stimmt die Rechnung auch nicht, sind
3500+2300=5800).
Den 24. Febr 1880 hat auf vorstehende Ligenschaft gebotten Christian
Wößner von Hallwangen 3300 Mark.
Den 24. Febr Nachmittags 3 Uhr hat auf vorstehende Ligenschaft gebotten
Michael Dölker Bauer in Untermusbach 3600 Mark.
Auf Antrag des Massenverwalters wird beschlossen am Dienstag den 2.
März Nachmitags 1 Uhr einen wiederholten aber letzten Aufstreich vorzunehmen,
jedoch von einer öffentlichen Bekanntmachung abzustehen, und sämtliche
Kauflustige von diesem Termin in Kentniß gesetzt wurden.
z.B. Amtsnotar Seeger, Massenverwalter Schneider, Schultheiß
Braun
Verhandelt den 2. März 1880
Dem Beschluß der Gläubigen gemäß kommt heute die beschriebene
Ligenschaft in ihrer Gesamtheit noch einmal im öffentlichen Aufstreich zum
Verkauf, nachdem die Verkaufsbedingungen oben Blt. 1a und b wörtlich und
deutlich vorgelesen worden ist.
Dieselben verblieb im letzten Streich dem Michael Dölker Bauer von
Untermusbach um
3850 Mark.
Unterschriften Käufer Michael Dölker
Bürg und Selbstzähler Christian Weisser v. Untermusbach
Verkäufer , Masseverwalter unter Ertheilung der Genehmigung
Schneider
Vorstehende Verkaufsverhandlung beurkundet mit dem Anfügen, daß der
Kaufvertrag nach seinem ganzen Inhalt von beeden Theilen als richtig anerkannt
wurde.
Obermusbach den 2. März 1880
Amtsnotar Seeger Schultheiß Braun
Bei dem am 8. März 1880 stattfinden gerichtlichen Erkenntniß hat Käufer
vorstehenden Vertrag auf deutliches vorlesen als durch aus richtig anerkannt und
hirnach unterschrieben.
Käufer Michael Dölker, Bürg Dölker
gerichtlich erkannt den 8. März 1880
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schwemmle Hofer Schanz
Anmerkung der Redaktion: Hier wird die ganze Dramatik deutlich. Am 8. März
1880 haben die Döttlings Heim und Hof verloren und am 12. Mai 1880, also schon 2
Monate später sind sie in der neuen Heimat Amerika gelandet. Allerdings ohne
Ehemann und Vater.
19. März 1880
Der hiesige Schuhmacher Joh. Martin Döttling erscheint vor dem
Gemeinderath und trägt den Wunsch vor, daß er mit seiner Familie bestehend aus
Frau und 4 Kinder nach Amerika auswandern wolle, und bei seiner Mittelosigkeit
bittet derselbe um eine Reiseunterstützung aus Mittel der Ortsarmen und
Gemeindecasse mit 500 - 600 Mark, wogegen er mit seiner ganzen Familie auf das
hiesige Bürgerrecht verzichte auf ewige Zeiten.
Döttling hat sich am 5 Februar 1856 hierher von Durrweiler aus
verheurathet mit Esther geb. Bauer und hat eine Ligenschaft sammt Vieh und
Fahrniß erworben um 1350 Gulden das Beibringen beeder Eheleute betrug 1152
Gulden 50 Kreuzer somit blieben Schulden 200 Gulden.
Zum Voraus war die Ligenschaft das doppelte Werth, später hat die Frau
noch 84 Gulden ererbt und 48 Gulden als Geldgeschenk von Amerika erhalten.
Dessen ungeachtet hat es Döttling in seiner Kunst soweit gebracht 5400 Mark
Schulden zu contrahieren, so daß dessen ganzes Besitzthum am 2. d.M. im
Zwangsweege verkauft wurde und die Gläubiger mit 60 % abgefertigt werden
mußten.
Im Jahr 1874 erhält Döttling von der Bauerschaft abgetretene Waldungen
und 1 Stück Feld im Werth von mindestens 2000 Mark.
Es ist unter besagten Umständen mehr als zur Genüge
nachgewiesen, daß Döttling ein sehr schlechter Haushälter war und
Arbeitsscheu, auch dessen Kinder sind nicht lobenswerth, unter diesen
Umständen sehen wir es nicht gerne, wenn das schöne Land von Amerika
mit dieser Familie beglükt wird.
Der Gemeinderath und Bürgerausschuß beschließt deshalb in heutiger
Sitzung genannter Familie die Reiseunterstützung nach Amerika aus
Armenkasse und Gemeindemittel zu bewilligen.
Gemeinderath Braun Schneider Schwemmle Kappler Hofer
Schanz
Bürgerausschuß Braun Oesterle Seeger
15. April 1880
Da sich der Schuster Martin Döttling am 10. d.M. erhängte so hat dessen
Wittwe Esther geb. Bauer den instindigen Wunsch und Bitte vorgebracht mit ihren
Kindern nach Amerika auswandern zu dürfen., und bittet um die hierzu nöthigen
Mittel aus der Ortarmenkasse beziehungsweise aus der Gemeindecasse.
Die Familie besteht aus der Wittwe 52 Jahre alt
Adam Döttling 18 Jahr alt
Maria Döttling 15 Jahr alt
Katharina Döttling 13 Jahr alt
Michael Döttling 10 Jahr alt.
Es wird nun beschloßen gedachter Familie eine Unterstützung von 500
Mark aus der Ortsarmenkasse und 100 Mark aus der Gemeindecasse nebst den Kosten
der Reise von hier nach Stuttgart nebst dem Geleitsmann zu übernehmen, wozu
Gemeinderath Schwemmle bestellt ist.
Letztere Kosten sollen durch Fällung von Holz aus dem Gemeindewald
geholt werden.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Schanz Schwemmle
& Bürgerausschuß Wörner Braun Oesterle Seeger
23. April 1880
Nachdem die Wittwe Esther Döttling die Reiseunterstützungsgelder mit
600 Mark erhalten, verzichtet dieselbe für sich und ihre Kinder sowie etwaige
Nachkommen auf das hiesige Bürgerrecht auf ewige Zeiten.
Auf Vorlesen Unterschrift Esther Döttling
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider
18. Februar 1881
Der diesen Herbst aus dem Militärdienst entlassene Ökonomi Handwerker
Schneider Johann Martin Döttling (Anmerkung: der 1. Sohn von Esther)
gebürtig hier erscheint heute vor dem Gemeinderath und bittet um eine
Unterstützung zur Reise nach Amerika, wo schon seine Mutter und 4 Geschwister
mit einer Unterstützung von 726 Mark im April 1880 dorthin ausgewandert
sind.
Bei den Verhältnißen des Döttling welcher wenn nicht als blödsinig,
doch aus gewissen Gründen als ein rechter Taugenichts angesehen werden darf, und
voraussichtlich gänzlich vermögenslos und ohne Herberge der Gemeinde zur Last
fallen würde, da derselbe wegen Arbeitscheue nirgens einen
Unterstützungswohnsitz erlangen würde.
Unter den vorgetragenen Umständen beschließt der Gemeinderath als
Ortsarmenbehörde dem Döttling eine Reiseunterstützung über den Abzug erhaltener
5 Mark noch eine Reiseunterstützung von 45 Mark aus der Ortsarmencasse hier zu
verwilligen.
Döttling verzichtet hiermit auf das Würtembergische, sowie auf das
Gemeindebürgerrecht in Obermusbach für sich und seine etwaige Nachkommen auf
ewige Zeiten.
Unterschrift Johann Martin Döttling
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Schanz
Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.