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Um die Jahrhundertwende wurde im Bezirk Freudenstadt die elektrische
Stromversorgung eingeführt. Im "Der Grenzer" von 1910 finden wir einen Bericht über die Verbraucher in der Stadt
Freudenstadt.
Es stellt sich deshalb die Frage, wie weit war die Landgemeinde
Obermusbach mit der Stromversorgung und was finden wir hierüber an
Nachweisen.
Im Gemeinderatsprotokoll findet sich 1910 ein Eintrag, dass die
Gemeinde Obermusbach durch eine Hochspannungsleitung mit elektrische
Energie versorgt wird. Hierzu auch ein interessanter Beitrag in der Tageszeitung "Der Grenzer" von
1910.
1911 wurde durch das Elektrizitätswerk Graf in Frutenhof, mit einem 70 PS
Motor der mit Petroleum gespeist wurde Strom für das Stockerbachtal
erzeugt und geliefert. 1) Nach dem 1. Weltkrieg wurde, wegen
Mangel an Petroleum, die Stromlieferung durch das Überlandwerk in
Glatten (Kohle,Dampf) danach Heimbachkraftwerke und später durch die Energie-Versorgung-Schwaben in Bettenhausen
übernommen.Die Energie-Versorgung-Schwaben ging in die EVS
Energieversorgung Schwaben über, die dann wiederum Teil der EnBW wurde.
1999 übernehmen die Stadtwerke Freudenstadt das Ortsnetz von der EnBW
Energie Baden Württemberg.
Den Gemeinderatsprotokollen entnehmen wir nachstehende
Einträge.
26. Februar 1910
Die Herrn Eisenbeis von Grünthal und Barth von Frutenhof, suchen
um die Erlaubnis nach, ein Gestänge mit elektrischer Hochspannleitung zum
Zwecke der Abgabe von Licht und Kraft für die hiesige Gemeinde auf
hiesiger Markung zu erstellen.
Die bürgerlichen Kollegien beschliessen:
Dem Ansuchen der Herrn Eisenbeis und Barth wird entsprochen,
sofern das Unternehmen in der Zeit bis spätestens 1. Juni 1910 geschieht,
die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und für allen während des
Baues und des eventuallen Betriebs und durch etwaige Unglücksfällen
entstehenden Schaden haften.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Ziefle
Bürgerausschuß Dölker Finkbeiner Mast Schanz Wörner
16. Juni 1911
Herrn Koppenhöfer in Stuttgart bietet für die Wohnung im hiesigen
Rathaus auf die Dauer von 5 Jahren 100 Mark jährlich Miete und bittet um
Einrichtung von 2 elektrischen Lampen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen.
Dem Herrn Kappenhöfer die Wohnung auf 5 Jahre zu vermieten um den
jährlichen Preis von 100 M und einen Mietvertrag in Bälde herzustellen.
Zwei elektrische Lampen sollen in der Wohnung eingerichtet
werden.
12. Juli 1912
Vom Gemeinderat wird beschlossen, den Elektrizitätszähler im
Rathaus käuflich zu erwerben, sofern das Elektrizitäthswerk mindestens
eine Garantie für 5 Jahre gibt.
Gemeinderath Frey Schneider Bohnet Braun Kapple
30. November 1912
Elektrizitätswerkbesitzer Graf in Frutenhof hat durch die
Rechtsanwälte Dr. Elbe u. Pferfer in Rottweil einen Beitrag zur
Untersuchung der elektrischen Anlage durch den Techniker Herrn Gess von
250 Mark beantragt.
Vom Gemeinderath wird beschlossen: Diesen Beitrag nicht zu
genehmigen, indem von Seiten der hiesigen Gemeinde ein Antrag hierzu nicht
gestellt wurde.
Gemeinderat Kappler Braun Ziefle
Frey 31. Juli 1924
Betrifft: Änderung der Kraftstrompreise für elektrische
Anlagen
Das Überlandwerk Glatten teilt mit, daß die mit den Gemeinden
abgeschlossenen Pauschalbeträge über Kraftlieferungen, die bisher nach dem
Stück Vieh berechnet wurden, der Einfachkeitshalber, diese Pauschalbeträge
nach dem Morgen Grundbesitz umgeändert werden können, und zwar für je 3
Morgen 1 St. Vieh.
Bei der allgemeinen Beratung wurde erwähnt, daß bei Vergleichung
die Kosten etwa die gleichen wären, oder nur wenig nur wenig von den
bisherigen abweichen. Da jedoch die Besitzer von Motoren alljährlich
einige Grundstücke verpachten bzw. unentgeltlich an Taglöhner abgeben,
sollte dieses in Abzug gebracht werden, und zwar dürfte 5 % des
Gesamtbesitzes angezeigt erscheinen einschließlich der Wege und Ödflächen.
Auch dürfte, falls die derzeitige Unrentabilität der landwirtschaftlichen
Betriebe fortdauert und deshalb zu der extensivsten Betriebsweise
übergegangen werden müßte, eine Verminderung der Preise angezeigt
erscheinen.
Größere Verpachtungen von Grundstücken wären nach erfolgter
Anzeige zu berücksichtigen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
1. Die Gemeinde erklärt sich bereit der Berechnung des
Stromtarifs nach Morgen, für je 3 Morgen den Preis von 1 St. Vieh
zuzustimmen, falls für jeden Grundbesitzer 5 % der Gesammtfläche
einschließlich der Wege und Ödflächen in Abzug gebracht werden.
2. Das größere Verpachtungen, welche jeweils bis 15. Juli jeden
Jahrs dem El. Werk angezeigt werden, von der Erhebung der
Strombezugsgebühren frei bleiben.
3. Das bei etwa notwendiger extensiver Wirtschaft,
Berücksichtigung stattfindet.
§2. Betrifft: Vorauszahlung für den Postboten
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast
Frey
Während 1924 der Strom noch pauschal abgerechnet wird, finden wir
1925 schon einen Hinweis auf Stromzähler.
11. November 1925
Einer Revisionsbemerkung bei der Gemeindevisitation zufolge hat die
Gemeinde eine Straßenbeleuchtung zu errichten. Diese ist nun fertig
gestellt und wurde mit dem Amtsdiener Österle vereinbart den Schalter und
den Elektrizitätszähler in seiner Wohnung anzubringen. Österle
verpflichtet sich für diese Einrichtung Schutz zu gewähren, das Ein- u.
Ausschalten der Straßenbeleuchtung nach Anweisung des Gemeinderats zu
besorgen.
a. Pro Jahr eine Zulage zu seinem bisherigen Gehalt von jährlich 50 M
mit Wirkung vom 1. November 1925 ab.
b. Für die durch das Montieren entstandene Beschädigung der Wände
eine einmalige Entschädigung von 10 M.
Unterschrift Oesterle
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast
Frey 1) Entnommen der Website www.gruental-frutenhof.de
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