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Im Flurstück "Beehwiese" befanden sich zwei Standorte für die
Errichtung von Kohlemeiler. In den alten Ortsdokumenten findet sich
ein Gemeinderathsprotokoll vom 1. Oktober 1855 folgender
Eintrag:
Auf dem Gemeindeeigenthum bei der sogenannten Beehwiesen befinden
sich seit vielen Jahren 2 Kohlplatten welche alljährlich von Einheimischen
und Fremden zum Kohlen benützt werden.
Da seither kein Kohlplattenzinß entrichtet wurde, so wurde unter
dem heutigen beschloßen,
daß jeder der einen Kohlhaufen auf unßerem gedachten
Gemeindeeigenthum brennt oder brennen läßt, der Eigenthümer des Holzes von
jedem Kohlhaufen in die Gemeindecaße hier sogleich zu entrichten hat
den Betrag mit 40 Kr. Vierzig Kreutzer. Dießer Vertrag muß fest gehalten
werden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Mast
Bohnet
Laut Steuer-Güterbuch von 1874 hat im Jahr 1875 die Bauerschaft der
Gemeinde die Kohlplatte Flurstück 326 mit 5 a 1qm überlassen (Kaufbuch II
Seite 205b Flurstück 266/6, neu 326/1). |
Foto vom Standort |