Aus den Obermusbacher Orts-Polizeiakten
In den Polizeiakten finden sich viele Kleinigkeiten die das Leben unserer
Vorfahren vor 100 Jahren in der Zeit von 1899 bis 1933 ausgemacht haben. Hier
finden wir auch die Dienstmägde und Knechte, die zum Beispiel in den
Gemeinderatsprotokollen nicht auftauchen, da sie nicht Bürger von Obermusbach
waren und damit nicht am offiziellen Leben teilnahmen.
Wir finden nächtliche
Ruhestörungen, unerlaubtes Beerenpflücken, unerlaubtes Beendigen eines
Arbeitsverhältnisses, unerlaubtes Fernbleiben vom Schulbesuch, Verkehrdelikte
durch Pferdefuhrwerke und auch etwas leicht Unmoralisches.
Manches muß man
sich hinterdenken. Weshalb verläßt zum Beispiel eine 18jährige junge Frau über
Nacht ihren Arbeitgeber? Welche Arbeitszeiten haben die Landjäger (Polizisten),
das sie Nachts in Obermusbach die Polizeistunde kontrollieren?
In der Regel
wurden Geldstrafe von 1 bis 3 Mark ausgesprochen. Zum Vergleich hierzu war
1895 der gesetzlich vorgesehene Tageslohn eines Landarbeiters 1 Mark 70 Pfennig,
bei einem 10 Stundentag hatte 1 Mark also den Wert von etwa 6
Arbeitsstunden.
10. November 1899
In der Strafsache gegen den Friedrich Pfeifle, aus Untermusbach,
Dienstknecht hier.
Anzeige durch Landjäger Maier wegen: Keine Beleuchtung bei seinem Fuhrwerk
am 6. November d.J. zwischen hier und Untermusbach Abends 6 1/2 Uhr.
Pfeifle gab an: Er fahre ja nur im Schritt und brauche deshalb keine
Laterne.
Geldstrafe 1 M oder 1/2 Tag Haft.
26. Januar 1899
In der Strafsache gegen 1. Christine Haas, 2. Friederike Dölker, 3. Maria
Haug und 4. Christine Dölker, sämtliche von hier. Anzeige durch Landjäger Rall.
Die Beschuldigten
haben am Sonntag, den 8. Januar 1899 in gemeinsamer Ausführung Nachts
zwischen 11 und 12 Uhr auf öffentlicher Straße im hiesigen Ort in
ärgernißeregender Weise ruhestörenden Lärm verursacht.
Geldstrafe je 1 Mark.
In gleicher Sache gegen 1. Friedrich Hilzinger, 2. Christian Bauer, 3.
Johann Georg Oesterle und 4. Jakob Züfle, sämtliche wohnhaft hier.
Geldstrafe je 2 Mark.
In gleicher Sache gegen Friedrich Pfeifle, lediger Dienstknecht von
Untermusbach.
Geldstrafe 3 Mark oder 1 Tag Haft.
Anmerkung der Redaktion: Jakob Züfle ist vermutlich der Großvater meiner
Frau, er wurde an diesem Tag 21 Jahr alt.
27. Juli 1899
In der Strafsache gegen Georg Sailer, ca. 20 Jahre alt, "Sohn" Metzger u.
Sonnenwirt.
Heute vormittag zwischen 7 1/2 u. 8 Uhr trafen die Unterzeichneten den Sohn
des Metzgers Georg Sailer aus Dornstetten, auf einen, mit einem Hund bespannten
Pritschenwagen sitzend und in starken Trab fahrend in Obermusbach an.
Nach den vom 1. Juli d.J. in Kraft getretenen Vorschriften des Kl.
Oberamtes Freudenstadt betreffend den Verkehr mit Hundefuhrwerken hat sich G.
Sailer gegen § 4, 5 u. 6 dieser Vorschrift verfehlt.
Unterschrift Steuerwächter Rockenbach und Randhof aus Freudenstadt
Geldstrafe 2 Mark
20. März 1901
In der Strafsache gegen die 18 Jahre alte Dienstmagd Maria Ziegler aus
Grünthal.
Anzeige durch Landjäger Rall und Strafantrag von Friedrich Kapler.
Die Beschuldigte habe vom 1. auf 2. Januar d.J. bei dem Ökonomm Friedrich
Kappler in Obermusbach ihren Dienst heimlich zur Nachtzeit u. ohne aufgekündigt
zu haben verlassen.
Geldstrafe 5 Mark oder 1 Tag Haft. Außerdem hat sie die Portokosten zu
ersetzen.
23. Oktober 1902
In der Strafsache gegen den Matheus Sailer, Metzger von Grünthal.
Anzeige durch Landjäger Roscher.
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe hier am 18. Oktober
1902 ohne einen Gesundheits- u. Fleischschein bei sich führend mit Fleisch
hausiert.
Geldstrafe 1 Mark.
26. Juli 1904
In der Strafsache gegen den 23 Jahre alten Friedrich Hauser. In
Klosterreichenbach in Arbeit.
Anzeige durch Landjäger Drexler und Polizeidiener Oesterle.
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe am Sonntag den 26. Juni und schon
mehrmals Nachts zwischen 12 bis 1 Uhr durch den hiesigen Ort gesungen und
geschrien haben, welches der Polzidiener Oesterle hier auch bestätigt und haben
dadurch Nachtruhestörung und groben Unfug herbeigeführt.
Polizeibericht: Dem Schultheißenamt bringe ich nachstehende Personen wegen
groben Unfug zur Anzeige:
1. den 23 Jahre alten Friedrich Hauser,
2. den 20 Jahre alten Bernhard Teufel,
3. den 24 Jahr alten Anton Rank,
4. den 25 Jahre alten Fried. Schneider,
5. den 25 jahre alten Johann Schardi,
sämtliche in Arbeit in Klosterreichenbach, Freudenstadt.
Der Sachverhalt ist folgender:
Polizeidiener Oesterle von Obermusbach machte mir am 8. Juli d.J. die
Anzeige, daß vorstehende Personen am Sonntag, den 26. Juni, Nachts 12 Uhr, durch
Obermusbach gesungen und geschrien haben und dadurch groben Unfug verübt
haben.
Landjäger Drexler
Geldstrafe je aufgeführte Person 3 Mark oder 1 Tag Haft.
Gegen Friedrich Hauser wurde ein Zahlungs-Befehl erlassen. Am 25 September
1904 eine Zwangsvollstreckung beauftragt. Am 26.9.04 bestätigt das
Schulheißenamt Klosterreichenbach den Eingang der Zahlung.
4. Juli 1904
In der Strafsache gegen den Gottlob Würfele, Schneider von Grünthal,
derzeit hier als Knecht im Dienst.
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe seine Abmeldung in Pforzheim und
seine Anmeldung hier unterlassen.
Geldstrafe 1 M oder 1 Tag Haft.
4. Juli 1904
In der Strafsache gegen Karl Kübler, Dienstknecht hier, von Untermusbach.
Anzeige durch Landjäger Laub.
Polizeibericht:
Dem Schultheißenamt Obermusbach bringe ich den 21 Jahre alten Dienstknecht
Karl Kübler von Untermusbach, zur Zeit im Dienst bei dem Bauern Johannes Hofer
von Obermusbach, wegen stehen lassen seines Fuhrwerks in verkehrstörender Weise
und ohne Aufsicht zur Anzeige.
Kübler ließ daß zweispännige Pferdefuhrwerk seines Dienstherrn mitten auf
der Ortsstraße, ohne jede Vorsichtsmaßregel stehen.
Die Pferde waren weder zurückgebunden noch war ihnen ein Strang
gelöst.
Als ich das Fuhrwerk genau ansah, gemerkte ich, daß das Sattelpferd nicht
einmal mit einem Leitseil zum Lenken versehen war, also auch nicht
zurückgebunden werden konnte und somit leicht ein Unglück hätte entstehen
können. Nachdem ich etwa 10 Minuten gewartet hatte, kam Kübler zu seinem
Fuhrwerk und gab auf Vorhalt an, er habe etwas vergessen gehabt und deshalb
schnell geholt.
Ein Leitseil habe er nicht, das befinde sich in Hallwangen, seine Pferde
brauchen kein Leitseil, sie gehen nicht durch. Meiner Aufforderung sein
Sattelpferd mit einem Leitseil zu versehen kam Kübler nicht nach.
Landjäger Laub
Geldstrafe 1 Mark oder 1 Tag Haft.
26. Mai 1905
In der Strafsache gegen die ledige Dienstmagd Barbara Stoll bei Johs.
Schneider Bauer hier.
Anzeige durch Oberfeuerschauer Schröter von Freudenstadt.
Das bei Vornahme der Feuerschau wiederholt seit 1904 unbeachtet
Streichhölzer auf einem Stuhl, den Kindern zugänglich Ort, aufgelegt
waren.
Geldstrafe wegen Aufbewahrung von Streichhölzer an von den Kindern
zugänglichen Ort 1 Mark oder 1 Tag Haft.
27. September 1905
Gegen Soffin Schöttle von Untermusbach und Maria Pfeifle von Hallwangen,
beide bei Karl Schneider im Dienst, je 1 Mark wegen unbefugten Obstdiebstahl
gestraft vom Schultheißenamt.
z. B. Schultheißenamt Schanz
23. Juli 1906
In der Strafsache gegen 1. Barbara Haas, 2. Maria Haas, 3. Karolin Wurster
und 4. Maria Rauter, Dienstmagd von Frutenhof, Gem. Grüntal.
Anzeige durch Waldschütz Oesterle, hier.
Festgestellt ist, die Beschuldigten haben trotz öffentlicher Bekanntmachung
in hiesigen Waldungen Heidelbeeren gesammelt.
Geldstrafe von je 1 Mark oder 1 Tag Haft.
Die Anzeige ist rot durchgestrichen und als ungültig gekennzeichnet, wie
auch die weiteren.
Ebenso finden sich Anzeigen mit gleichem Datum gegen: 5. Christine Rohrer,
Dienstmagd bei Gottlob Frey, Hirschwirt von Durrweiler, 6. Christine
Schleeh, Ehefrau des Matheis Schleeh von Durrweiler, 7. Christine Seeger
und 8. Elisabeth Seeger, Töchter des Matheis Seeger von Aach, 9. Jakobine
Wörner, Tochter der Karoline Wörner, Witwe von Aach, 10. Maria Haug, 21 Jahre
alt, Ehefrau des Johannes Haug, Säger bei Bernhard Bruder, Sägewerk von
Freudenstadt, 11. Luise Dölker, 14 Jahre alt, Tochter des Mattheis Dölker,
Schuhmacher von Frutenhof, 12. Dorothea Lutz, Ehefrau des Wagner Lutz von
Wittlensweiler, 13. Rosine Dieterle, Tochter des Georg Dieterle von Aach.
Rosine Dieterle verweigert die Strafe, da sie bei ihrem Schwager Pfeifle in
Untermusbach in Dienst sei und für diesen die Beeren gepfückt habe.
Kommentar Schultheißenamt Obermusbach:
Da die Gemeinde Untermusbach, weil die Mehrzahl der Bewohner hier arbeitet,
von diesem Verbot ausgenommen ist, so wurde die Betreffende, da sie bei ihrem
Schwager Haushälterin war, von der Strafe freigesprochen.
z.B. Obermusbach Schultheißenamt Kappler
10. Januar 1906
In der Strafsache gegen den 18 Jahre alten Georg Dürr von Wörnersberg, zur
Zeit im Dienst bei Johannes Ziefle, Bauer hier.
Anzeige durch Landjäger Ansel.
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe am 7. Januar d.J. nachmittags 6 1/4
Uhr ein Pferd (allerdings ein altes Pferd), anstatt zum Brunnen zu führen, zum
Brunnen gejagt.
Geldstrafe 1 M oder 1 Tag Haft.
12. Februar 1906
In der Strafsache gegen Bernhard Klumpp, Bäcker von Untermusbach und
Friedrich Bohnet, Dienstknecht bei Schultheiß Kappler.
Anzeige durch Polizeidiener Österle in Obermusbach.
Festgestellt ist, das die Beschuldigten am 6. Februar d.J. morgens 8 Uhr
mitten im Ort Streithändel u. auf dem Boden einander herumgezogen haben.
Geldstrafe je 1 Mark oder 1 Tag Haft.
23. Februar 1906
In der Strafsache gegen Jakob Wöhsner, Dienstknecht bei David Mast hier, 19
Jahre alt.
Anzeige durch Landjäger Ansel.
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe am 9. d.M. nachmittags um 5 3/4
Uhr 2 etwa 7 bis 10 m lange Holzstämme durch den Ort geschleift ohne
dieselben am Ende zusammen zu binden und ohne das eine weitere Begleitperson
dabeigewesen wäre. Ebenso ein Pferd frei ohne zu führen oder eingespannt zu
haben, in einer Entfernung von etwa 8 bis 10 m vor seinen 2 bespannten Ochsen
herlaufen ließ.
Geldstrafe 1 M oder 1 Tag Haft.
3. März 1906
Inder Strafsache gegen Friedrich Knauß, Dienstknecht für J.Bohnet,
Dornstetten.
Anzeige durch Landjäger Mük.
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe am 1. März Vormittags zwischen 7 u.
8 Uhr auf der Straße zwischen Ober- u. Untermusbach mehrere Holzstämme in
Richtung Untermusbach geschleift, ohne dieselben zusammen zu hängen, auch
seien dieselben breiter als das Fahrgeleise gewesen und kein Begleitmann mit
Griff dabeigewesen.
Geldstrafe 1 Mark oder 1 Tag Haft.
23. Mai 1906
In der Strafsache gegen den 22 Jahre alten Korbmacher und Dienstknecht
Christian Dölker aus Dietersweiler.
Strafantrag durch den Gutsbesitzer Gg. Frey, hier.
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe seinen Dienst, ohne Einhaltung der
bei Wochenlohn, gesetzlichen einwöchigen Kübdigungsfrist, verlassen.
Geldstrafe 3 Mark oder 1 Tag Haft.
25. Januar 1907
In der Strafsache gegen David Mast, Bauer hier.
Anzeige des Ortsschulaufsehers Herrn Pfarrer Zeller in Grüntal.
Festgestellt ist, daß der fortbildungsschulpflichtige Dienstknecht Andreas
Wörner am 17. Dez. 1906 und 21. Jan. 1907 die Schule ohne Entschuldigungsgrund
nicht besucht hat.
Der Schriftverkehr zu dieser Angelegenheit:
Vom Schullehrer Gräßle.
Bringe ich hiermit zur Anzeige, daß der Fortbildungsschüler (Berufsschule?)
Andreas Wößner, Kleinknecht bei David Mast in Obermusbach, am 17. Dez. 06 ohne
genügende Entschuldigung, am 21. Jan. 1907 ohne jegliche Entschuldigung der
Fortbildungsschule fern blieb.
Hochachtungsvoll Schullehrer Gräßle
Vom Pfarrer Zeller.
Verehrl. Schultheißenamt Obermusbach wird dieser Fall zur gesetzl.
Bestrafung übergeben.
Nach Art. 9 des Ges. v. 22. März 1895 (Art. 9 des Volksschulges. v. 29
Sept. 1836) sind gegen Dienstherren und Arbeitgeber wegen Schulversäumnisse zum
Besuch der allg. Fortbildungsschule verpflichteten jungen Leute Polizeistrafen
nach Maßgabe ihrer Verschuldung auszusprechen.
Es ist unbedingt darauf zu dringen, daß kein Fortbildungsschüler von der
Schule zurückbehalten wird ohne vorausgehende geordnete Entschuldigung
oder Anfrage beim Lehrer. Im vorliegenden Fall ist Wörner 2 mal ohne jegliche
Entschuldigung weggeblieben. Das darf nicht geduldet werden.
Ich bitte, wenn der Fall untersucht wird, auch Herrn Lehrer Gräßle zu
vernehmen.
Mit frl. Gruß Pf. Zeller
Dem Herrn Lehrer Gräßle zum Bericht auf nebenstehende Angaben
Schultheißenamt Kappler
Auf Vorladen erschien der Beschuldigte Andreas Wößner, und gab an daß er
von seinem Dienstherrn veranlaßt worden sei die Schule nicht zu besuchen, dieser
habe dann ihn durch Wilhelm Österle, von hier, entschuldigen lassen und zwar
beide mal.
Diese Angaben bescheint Obermusbach, den 23.I.07 Andreas Wößner
Von Schullehrer Gräßle
Verehrl. Schuktheißenamt Obermusbach!
Untermusbach 24 Jan. 07
Zur vorliegenden Anzeige habe ich folgendes mitzuteilen. Andreas Wößner kam
am 17. Dez. nicht in die Fortbildungsschule. Als keine Entschuldigung einlief,
fragte ich die Obermusbacher Schüler, ob sie nicht wissen, wo Wößner stecke.
Wilhelm Österle antwortete:"Er hat seine Bäuerin in die Stadt führen müssen und
ist noch nicht da." Selbstverständlich konnte ich das nicht als Entschuldigung
ansehen.
Am 21. Jan. fehlte Wößner wieder. Nachdem ich den Unterricht begonnen
hatte, fragte ich:"Wo steckt denn der Wößner wieder?" Wilhelm Österle
antwortete:"Er ist mit Ware nach Dornstetten gefahren und ist noch nicht
zurück." Ich fragte ausdrücklich:"Hat dich der Bauer Adam Mast beauftragt eine
Entschuldigung bei mir anzubringen?" Österle antwortete:"Ich habe ihn gepfiffen,
wie jedes mal, als ich dort vorüberging, worauf jemand am Fenster erschien und
sagte, Wößner sei nach Dornstetten gefahren und noch nicht da." Das nennt
scheints der Bauer A. Mast eine Entschuldigung. Ich heiße das keine
Entschuldigung und mußte dieses Benehmen als Gleichgültigkeit gegen die Schule
und als Rücksichtslosigkeit gegen den Lehrer ansehen.
Die Entschuldigung muß gesetzlich vor Beginn des Unterrichts angebracht
werden, was ja auch selbstverständlich ist, damit der Leher im Stande ist, das
Gesuch zu erlauben oder zu verweigern. Wenn aber der Schüler mir nichts dir
nichts auswärts geschickt wird, was kann der Lehrer dann noch tun, wenn ers
erfährt? Auf alle Fälle ist dieses Vorgehen ungesetzlich, und es dürfen
derartige Mißstände unter keinen Umständen einreißen. Ich bitte dringend, Schule
und Lehrer in diesem Falle unterstützen zu wollen auf Grund der bestehenden
Gesetze. Hochachtungsvoll Schullehrer Gräßle
Geldstrafe 2 Mark oder 1 Tag Haft. ausgesprochen am 25. Jan. 07
Von David Mast
Kgl. Pfarramt Grüntal
Gegen vorstehende Strafverfügung erhebt der Dienstherr des beschuldigten
Wößner, Einspruch, indem er angibt, daß er mit den gesetzlichen Bestimmungen
über Schulversäumnisse nicht orientiert gewesen sei, und bitte deshalb um
Straferlaß mit dem Versprechen, daß er in Zukunft darauf sehen werde, daß der
Schulbesuch seines Knechts, regelmäßig stattfinden soll.
Obermusbach, den 28. Jan 1907
Vom Pfarramt
Verehrl. Schulheißenamt Obermusbach
Da in vorstehender Erklärung der Dienstherr des Wößner versichert,
über die gesetzlichen Bestimmungen btr. Fortbildungsschule nicht orientiert
gewesen zu sein u. da er zugesagt, künftig diese Bestimmungen zu beachten,
zieht das Ortsschulinspektorat seinen Strafantrag zurück bzw. ist mit dem
Straferlaß einverstanden unter der Bedingung, daß der Dienstherr die
unterlassenen Entschuldigung nachträglich bei dem Lehrer persönlich
vorbringt.
Grüntal, 31. Jan. 1907 K. Ortsschulinspektorat Zeller
Vom Schullehrer
Herr D. Mast war hier und brachte nachträglich eine Entschuldigung an. Nach
Rücksprache mit dem Kgl. Ortsschulinspektorat soll von einer Geldstrafe
abgesehen werden. Die Entschuldigung war derart, daß eine Verwarnung genügt.
5. Febr. 07 Schullehrer Gräßle
Randbemerkung:
Ist nach den Erhebungen von der Geldstrafe freigesprochen u. mit einer
Verwarnung bestraft worden. Obermusbach, 5. Febr. 1907 Schulh. Amt Kappler
15. April 1907
In der Strafsache gegen den Bauern Johannes Ziefle von hier.
Anzeige durch Landjäger Langensteiner.
Fetgestellt ist, der Beschuldigte habe am 11. April 1907, seinen Hund auf
der Straße vor seinem Wohnhaus, ohne Maulkorb laufen lassen.
Anzeigebericht:
Betreff Anzeige wegen Verfehlung gegen § 1. der Verfügung des Kl.
Ministeriums des Inneren, betreffend den Schutz des Publikums gegen Gefährdung
und Belästigung durch Hunde - gegen den Bauern Johann Züfle von
Obermusbach.
Dem Schultheißenamt melde ich, daß ich bei Ausführung einer heutigen
Streife in Obermusbach vormittags 10 Uhr dem dortigen 43 Jahre alten Bauern
Johann Züfle seinen großen Bernhardienerhund auf der Straße vor seinem Wohnhaus
und Umgebung ohne angelegten Maulkorb frei umherschweifend angetroffen habe,
weshalb ich dann Züfle wegen nebiger Verfehlung hiermit zur Anzeige
bringe.
Landjäger Langensteiner
Gesehen 12.4.07 Stationskommandant Herz
Geldstrafe 1 Mark oder 1 Tag Haft.
23. Oktober 1909
In der Strafsache gegen Gottlieb Knauß von Hallwangen.
Anzeige durch Landjäger Seufer.
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 10. Oktober d.J.
durch Lärm Ruhestörung verursacht.
Bericht: Heute früh erstattete mir der 31 Jahre alte verh. Schreinermeister
Johann Georg Lörcher von Obermusbach folgende Anzeige:
"Am Sonntag, den 10. d.M. wurde ich gegen 11 1/2 Uhr nachts durch lautes
Singen u. Geschrei vom Schlafe erweckt. Es waren dies zwei Burschen, welche von
Obermusbach nach Hallwangen gingen. Dieses oder ähnliches Geschrei hat in den
Nächten der letzten Sonntage des öfteren stattgefunden u. es waren dies immer
junge Burschen aus Hallwangen, welche hier einigen Mädchen wöchentliche Besuche
abstatten."
Bei meiner angestellten Erhebungen brachte ich heute in Erfahrung, daß die
beiden Nachtruhestörer der am 31. März 1891 in Hallwangen geb. Gottlob Knaus u.
der am 23. März 1889 in Hallwangen geb. Gottlob Scholder sind, welche nachdem
sie am Freitag Nacht den alten Dienstknecht Friedrich Dölker überfallen u.
mißhandelt hatten, von Obermusbach nach Hallwangen geschrien u. gelärmt
haben.
Ich bringe deshalb den Knaus u. Scholder wegen Nachtruhestörung hiermit zur
Anzeige.
Landjäger Seufer
Dem Schultheißenamt Hallwangen mit dem Ersuchen, die Beschuldigten darüber
zu hören.
Obermusbach, den 17. Oktober 1909 Schulth.-Amt Kappler
R.A.
Auf Vernehmen des Knaus über vorstehende Anzeige gibt derselbe zu, daß sie
beide unterwegs gesungen hätten, jedoch am Hause des Lörcher vorbei hätten sie
nicht gesungen.
Hallwangen den 19. Okt. 1909
Zur Beurkundung mit dem Anfügen, daß mit diesem die Anzeige anerkannt u.
bestätigt sein dürfte. Der Scholder befindet sich in Untersuchungshaft!
Schulth-Amt Lennpart
23. Oktober 1909
In der Strafsache gegen Gottlob Scholder von Hallwangen.
Anzeige durch Landjäger Seufer.
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 10. Okt nach 11
1/2 Uhr hier ruhestörenden Lärm verursacht.
Geldstrafe 2 Mark oder 1 Tag Haft.
An das Kgl. Amtsgericht Freudenstadt
vom Schultheißenamt Obermusbach, den 2. Oktober 1909
Betr: Ersuchen um Zustellung ein Polizeistrafverfügung an Gottl. Scholder,
von Hallwangen.
Laut Mitteilung des Schulth.-Amt Hallwangen, befindet sich der 20 Jahr alte
Gottlob Scholder, von Hallwangen zur Zeit im Kgl. Amtsgerichtsgefängniß in Haft.
Es wird das Kgl. Amtsgericht gebeten, demselben vorstehende Strafverfügung zu
eröffnen.
Kappler
3. Oktober 1912
In der Strafsache gegen Adam Bohnet, Bauer von Obermusbach.
Anzeige durch Landjäger Biedermann.
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 30. Sept. auf 1.
Okt. d.J. um 12 Uhr seinen Hund frei umherschweifen lassen.
Geldstrafe 1 M oder 1 Tag Haft.
3. Oktober 1912
In der Strafsache gegen Johannes Ziefle, Bauer von Obermusbach.
Anzeige durch Landjäger Biedermann.
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 30. Sept. auf 1.
Okt. d.J. um 12 Uhr seinen Hund frei umherschweifen lassen.
Geldstrafe 1 M oder 1 Tag Haft.
15. Februar 1915
In der Strafsache gegen die ledige Dienstmagd Christina Kohler von Hopfen
wird in Erwägung, daß durch Strafantrag des Gutsbesitzers Johannes Ziefle in
Obermusbach festgestellt ist, die Beschuldigte habe sich am 22. Januar 1915 in
der Wohnung des Antragsstellers um den Lohn von 140 M verdingt und daher 3 M
Haftgeld in Empfang genommen, die Stelle nicht angetreten und sich in den Dienst
des Joh. Georg Eberhardt in Dürrmetstetten begeben hat.
Die Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 5 M nebst Rückgabe
des empfangenen Haftgeldes, Ersatzweise 2 Tage Haft.
19. Juni 1922
In der Strafsache gegen den Zigeuner Anton Reinhardt wird in Erwägung, daß
durch Anzeige des Landjäger Mändele in Freudenstadt festgestellt ist, der
Beschuldigte habe mit 12 weiteren Personen in Horden gereist. Auch wegen Lagern
ohne ortspolizeiliche Erlaubnis, Feueranzünden in nächster Nähe vom Walde, wegen
nicht Anbringen eines Namensschildchen am Wohnwagen.
Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 20 M, Ersatzweise 2 Tage Haft
verurteilt.
12. März 1927
In der Strafsache gegen Gottlob Schray, Säger von Grüntal.
Anzeige durch Landjäger Helee
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 5./6. März 1927 in
der Ortschaft Obermusbach in einer lauten Weise gejohlt und gesungen, wodurch
die Nachtruhe der Bewohner von Obermusbach gestört wurde.
Geldstrafe 2 R Mark oder 1 Tag Haft.
12. März 1927
In der Strafsache gegen den Holzhändler und Wirt Georg Frey von
Obermusbach.
Anzeige durch Landjäger Siegler.
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 5./6. d.M. um 12
1/2 Uhr noch gewirtschaftet und die Tochter hat noch Klavier gespielt.
Geldstrafe 2 R Mark oder 1 Tag Haft.
14. Juli 1929
In der Strafsache gegen den Gastwirt Georg Frey z. Auerhahn von
Obermusbach.
Anzeige durch Landjäger Tremp.
Festgestellt ist, der Beschuldigte habe in der Nacht vom 16. bis 17. Juni
1929 noch gewirtschaftet und Getränke verabreicht.
Bericht: Bei der Ausführung einer Nachtstreife in der Nacht vom 16./17. de.
Mts. durch Obermusbach, sah ich um 1 3/4 Uhr in der dortigen Wirtschaft und
Pension z. Auerhahn noch Licht und hörte auch, daß noch eine Anzahl Gäste sich
in der Wirtschaft befanden.
Bei meinem sofortigen Betreten der Wirtschaft waren noch ca. 15 Gäste in
derselben anwesend. Sämtliche hatten noch Getränke - Flaschenbier- und einige
auch Wein vor sich. Der Gastwirt selbst saß bei den Gästen und unterhielt sich
mit denselben. Er gab an:"In Untermusbach fand heute ein Waldfest statt und
jetzt sind eben noch verschiedene Leute, die dort waren noch zu mir
gekommen. Um 11 Uhr habe ich allerdings auch zu denselben gesagt, daß man Schluß
machen sollte, es war mir aber nicht ernstlich darum zu tun, daß die Gäste
deshalb meine Wirtschaft verließen und ich gab nach wie vor weiterhin Getränke
an dieselben ab. Um Polizeistunde-Verlängerung habe ich für diesen Tag nicht
nachgesucht."
Nachdem ich die Wirtschaft verlassen hatte begannen auch sofort die Gäste
diese zu verlassen und war die Wirtschaft alsbald geräumt.
In Hinblick auf die erhebliche Übertretung der Polizeistunde und daß der
Wirt unbeabsichtlich der schon seit Stunden eingetretenen Poizeistunde Getränke
verabreicht und sich mit den Gästen untehielt, erscheint die Übertretung nicht
als geringfügig und dürfte nur eine empfindliche Bestrafung ihren Zweck
erfüllen.
Landjäger Tremp
Geldstrafe 3 Mark oder 1 Tag Haft.
6. November 1930
In der Strafsache gegen Johannes Seeger aus Untermusbach wird in Erwägung,
daß durch die angebogene Anzeige des Polizeidieners Oesterle festgestellt worden
ist, der Beschuldigte habe am 20. Oktober 1930 Nachts um 1/2 1 Uhr durch
lautes Lärmen Nachtruhestörung im Ort vorgenommen.
Geldstrafe 3 Reichsmark oder 1 Tag Haft.
In gleicher Sache gegen Georg Stumpp, Eugen Mast und Wilhelm Schöttle, alle
aus Untermusbach. Alle erhalten die gleiche Strafe.
15. Mai 1933
Landjäger Vielberth erstattet Anzeige gegen Georg Frey, Gast- u. Landwirth
in Obermusbach wegen Unterlassen des Eintrages eines Übernachtunggastes in
das Fremdenbuch vom Gasthof Auerhahn.
Der Bericht:
Bei anderweitigen Nachforschungen in Obermusbach stellte ich bei der
Kontrolle des Nachtbuches in dem Gasthof zum "Auerhahn" fest, daß der näher
genannte Gastwirt Frey es unterlassen hatte 2 Gäste, die er vom Samstag, den
29.4.33 bis Mittwoch, den 3.5.33, in Pension hatte, in das Nachtbuch ihre
Personalien eintragen zu lassen.
Hierwegen wird Frey zur Anzeige gebracht.
Frey zur Sache gehört, gab an:
"Am Samstag, den 29.4.33 kamen zu mir in meinen Gasthof 2 Gäste. Meine
Tochter Martha beauftragte ich damit, den Gästen das Nachtbuch zum Eintrag ihrer
Personalien vorzulegen. Ich selbst habe mich dann weiter um das Nachtbuch nicht
mehr bekümmert und wußte daher auch nicht, daß sich die Gäste nicht eingetragen
hatten. Es ist dies bei mir bestimmt noch nie vorgekommen, daß sich meine Gäste
nicht in das Nachtbuch eingetragen haben. Daß sich die Gäste nicht eingetragen
hatten, wurde nur deshalb übersehen, weil wir in der Zeit vom 29.4. bis 3.5.33
keine weiteren Gäste zum Übernachten bekamen und dadurch auch das Nachtbuch
nicht zur Hand genommen haben."
Die 18 Jahre alte, led. Tochter des Frey, Martha Frey gab an:
"Mein Vater beauftragte mich am Samstag, den 29.4.33, den ankommenden das
Nachtbuch zum Eintrag vorzulegen. Ich legte dann das Nachtbuch am Samstag Abend
den Gästen vor und nahm es nach kurzer Zeit wieder weg, ohne jedoch nachzusehen,
ob sie sich in das Nachtbuch eingetragen hatten. Dies wohl deshalb, weil der
Herr über Ostern auch bei uns war und ich daher seinen Namen noch wußte. Die
Frauensperson die bei dem Herrn war, stellte er uns als seine Ehefrau vor und
wir zweifelten auch gar nicht daran, daß die beiden nicht Mann und Frau
wären.
Durch den Umstand, daß in der Zeit vom 29.4. bis 3.5.33 keine weiteren
Gäste bei uns übernachteten, nahmen wir auch nicht wahr, daß sich die Fremden
nicht eingetragen haben."
Bei den Fremden handelte es sich um den verh. Bankbeamten Theodor Wagener
und die 20 Jahre alte, ledige Helene Heimer, beide wohnhaft in Rastatt. Diese
sollten, da sie in wilder Ehe zusammenleben, auf Ersuchen der Kriminalpolizei
Rastatt in Schutzhaft genommen werden, sie waren aber bei unserem Eintreffen am
3.5. nachm. 7 Uhr bereits von Obermusbach nach Rastatt abgereist.
Landjäger Vielberth
Er wird zu einer Geldstrafe von 1 Reichsmark, Ersatzweise 1 Tag Haft
verurteilt.
Der Frey, seine Ehefrau und seinen Töchtern werden
unterschriftlich zum Führen eines Fremdenbuches verpflichtet.
5. April 1933
In der Strafsache gegen den Gastwirt Georg Frey z. Auerhahn wird durch
Anzeige des Landjägers Duhsler festgestellt, der Beschuldigte habe am 13. März
1933 vorm. 12 3/4 Uhr das Verweilen seiner Gäste über die gebotene Polizeistunde
hinaus geduldet.
Bericht des Landjäger Duhsler:
Anlässlich einer Nachforschung wegen fahrl. Körperverletzung u.a. stellte
ich fest, dass in der Nacht auf 13. d.Mts. im Gasthaus zum Auerhahn in
Obermusbach bis gegen 12 3/4 Uhr vorm. über die auf 11 Uhr nachm. festgesetzte
Polizeistunde hinaus ohne Polizeistundenverlängerung bewirtschaftet wurde.
Georg Frey, verh. Land- u. Gastwirt zum "Auerhahn" in Obermusbach gab auf
Vorbehalt an:
"Es ist richtig, dass ich in der Nacht auf 13. d.Mts. 8 Personen von
Wittlensweiler u. 3 Personen von Besenfeld über die auf 11 Uhr nachm.
festgesetzte Polizeistunde hinaus bis gegen 12 3/4 Uhr nachm. in meiner
Wirtschaft geduldet habe, weil niemand betrunken u. alles ruhig war."
Er wird zu einer Geldstrafe von 2 Reichsmark, Ersatzweise 1 Tag Haft
verurteilt-
13. September 1933
In der Strafsache Richard Gaiser aus Baiersbronn-Höll, wohnhaft in
Obermusbach, wird durch Anzeige des Landjägers Duhsler festgestellt, der
Beschuldigte ist am 3.9.33 vorm. 1 Uhr 40 nach Eintritt der Dunkelheit
(Sonnenuntergang am 2.9.33 nachm. 7.03 Uhr u. Sonnenaufgang am 3.9.33 vorm 5.41
Uhr) auf unbeleuchteten Fahrrad entlang der Straße von Unter- nach Obermusbach
gefahren.
Der Beschuldigte gibt unter Vorbehalt an:
"Ich komme von Freudenstadt u. habe meine Fahrradbeleuchtung zu Hause
gelassen, weil ich glaube, ich komme noch bei Tag nach Hause."
Geldstrafe 1 Mark oder 1 Tag Haft.
Ermittelt und aufgeschrieben von Hans
Rehberg.