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Im den Unterlagen des Ortsarchivs finden sich einige Informationen
über die Postzustellung in frührerer Zeit.
Am 17. Februar 1885 schreibt die Königliche Generaldirektion der
Posten und Telegraphen aus Stuttgart über das Königliche Postamt
Freudenstadt:
Auf den Bericht vom 14. d.Mts. erhält das K. Postamt den Auftrag, dem
Gemeinderath Untermusbach und demjenigen in Obermusbach zu eröffnen, daß
ihre Bitte um Zutheilung zum Postbezirk Dornstetten erst dann in weitere
Behandlung genommen werden könne, wenn es den genannten zwei Gemeinden
gelungen sein werte, auch die Gemeinden Grünthal,Aach und Wittlensweiler
für ihren Plan zu intressieren. Vorerst widerstreben diese Gemeinden der
Zutheilung zu Dornstetten, die K. Generaldirektion aber könne nicht
geneigt sein, von den vorgenannten 5 Gemeinden, die auf ganz kleine
Entfernungen von einander im Kreiss herumliegen, mit erheblichen
Kostenaufwand einen Theil nach Dornsteten, einen anderen nach Freudenstadt
zuzuweisen.
Am 9. Juli 1887 schreibt das Postamt Freudenstadt:
Nachdem der Postbote Vögele, -welcher die Orte Wittlensweiler, Aach,
Frutenhof, Grünthal, Ober- und Untermusbach postmäßig zu bedienen hat,
-seit 1. d. Mts. mit einem Handkarren ausgerüstet ist, muß d. Vögele
denselnen 3 Mal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag auf
seinen Bestellgang mitnehmen, und können diesem Boten von jetzt ab
Päckereien von jedem Umfang und Gewicht (bis zu 50 kgr) an den
vorgenannten Wochentagen zur Beförderung übergeben werden.
Am 4. Dezember 1889 schreibt das Postamt Freudenstadt:
Wird hiermit in Kenntniß gesetzt, daß die dortige Gemeinde vom 9. d.
Mts. an von dem Bestellbezirk des Postamtes Freudenstadt abgetrennt und
demjenigen des Postamtes Dornstetten überwiesen wird und zwar wird von den
Gemeinden Hallwangen, Unter- u. Obermusbach ein besonderer Botendienst
gebildet. Ueber die Person des Boten und die Gangzeiten wird durch das
Postamt Dornstetten näher Mittheilung erfolgen.
Am 29. August 1904 schreibt das Postamt Dornstetten:
Durch Erlaß der Königl. Generaldirektion der Posten u. Telegraphen
soll dem Landbestellbezirk des Landpostboten Weber die Orte Unter- u.
Obermusbach noch zugeteilt u. Weber mit einem Fuhrwerk, welches er
wöchentlich 3 mal zu benützen hätte, ausgestattet werden. Für die Gemeinde
Aach mit Parzellen u. Untermusbach soll je ein Nebenbote aufgestellt
werden, damit die aufgelieferten Sendungen noch mit dem Zug um 12 Uhr 12
Min fortkommen können. Weber würde etwa um 9 Uhr in Obermusbach ankommen
u. um 9 1/2 Uhr wieder zurückgehen. Das Postamt sieht in dieser
Einrichtung einen wesentlichen Fortschritt u. hofft, daß die Gemeinde
diesem Antrag zustimmen wird. Weber steht es natürlich frei jeden Tag zu
fahren. Da das Postamt nur kurzen Termin, so wird um baldige Antwort
gebeten.
Vom Postamt Dornstetten am 9. Februar 1908 an das Schultheißenamt
Obermusbach.
Seit einer Reihe von Jahren nimmt der Postbote Weber von Dornstetten
die auf dem Bahnhof Dornstetten für die Einwohner der dortigen Gemeinde
ankommenden Frachtstückgüter zur Zustellung an die Adressaten in
Empfang,ohne daß bei der unterzeichneten Stelle für Webereine
diesbezügliche Vollmacht votliegt. Um in dieser Hinsicht den Vorschriften
Rechnung zu tragen, ersuche ich verehrl. Schultheißenamt einen
Gemeinderatsbeschluß herbeiführen zu wollen, dahin lautend daß der
Postbote Weber ermächtigt ist, die auf der Station Dornstetten für die
Einwohner der Gemeinde Obermusbach ankommenden Frachtstückgüter gegen
Bezahlung der Fracht in Empfang zu nehmen. Ich erlaube mir hierbei
ausdrücklich zu bemerken, daß für die Gemeindevertretung hirdurch
keinerlei Verpflichtung besteht, sondern daß diese Art von Vollmacht
einzig und allein an Stelle der auf umständliche Weise von jedem einzelnen
Adressaten einzuholende Vollmacht tritt. Einer bald gefl. Erledigung
entgegensehend, zeichnet Hochachtungsvoll Heinzmann
Vom Postamt Dornstetten, jedoch ohne Datum:
An das Schultheissenamt Obermusbach. Durch Erlaß der
Oberpost-Direktion vom 4. d. Mts. Nr. 70896 wurde der Landpostdienst in
Untermusbach dem Kriegsgeschädigten Jacob Züfle übertragen. Derselbe hat
am 11. seinen Dienst anzutreten. Von diesem Tage ab, werden die Gemeinnden
werktäglich nur noch einmal landpostmässig bedient. Wie verabredet fährt
der Landpostbote um 9 Uhr in Untermusbach ab und geht um 12.30 Uhr nachm.
wieder von Dornstetten zurück. Der Grenzer wird mit dem Zuge um 12.00
Uhr hier eintreffen und noch am gleichen Tage in den Gemeinden bestellt
werden. Den Landpost- u. Nebenboten ist allgemein untersagt worden über
Nacht Geldbeträge in ihren Wohnungen zu verwahren. Da der Hauptbote erst
um 9.00 Uhr vorm. abfährt, müssen Geldbeträge von 8.00 Uhr an aufgeliefert
werden. Pakete u. Ankauf von Wertzeichen können auch zu anderen Zeiten,
wenn der Bote zu Hause ist, abgegeben werden.
In den Gemeindratsprotokollen finden wir folgende Notizen zur
Postzustellung:
18. November 1916
Postbote Stoll von Untermusbach teilt mit, daß infolge
Einberufung seines Sohnes der Nachmittagsbotengang eingestellt werden
soll, da sich bei dem Postamt kein Bewerber bemeldet habe. Er gibt an, daß
er eventuell geneigt wäre diesen zweiten Botengang selbst auszuführen,
wenn ihm die beteiligten Gemeinden eine Entschädigung gewähren würde für
eine Hilfskraft, die ihm in Frutenhof angetragen wurde und es ihm dann
möglich wäre 1 Stunde früher hierher zu kommen.
In Anbetracht, daß ein zweiter Botengang durchaus erforderlich
ist, wird vom Gemeinderat beschlossen:
Zur Erhaltung des zweiten Postbotenganges dem Postboten Stoll mit
Wirkung vom 1. Januar 1917 ab, über die Kriegsdauer einen vierteljährigen
Beitrag von 10 M zu verwilligen.
14. April 1921
Der Postbote Stoll aus Untermusbach ist außer Dienst getreten,
die Bezahlung des zweiten Postbotenganges entfällt hiermit.
Darlehenskassen, Gemeindepflegen, Argenturen von Sparkassen, sowie
Privatempfänger wollen vom Ortsvorsteher hiervon benachrichtigt
werden.
Vom Postamt Dornstetten am 30. April 1921:
Laut Verfügung der Oberpostdirektion darf ab den 1. Mai den
Landpostboten, sowie deren Nebenboten ein Betrag von nicht mehr als 5000,-
Mark von einem Einzahler zur Einzahlung übergeben werden. Ebenso dürfen
den Landpostboten Beträge auf Zahlungsanweisung von über 5000,- Mark an
einem Empfänger nicht mehr mitgegeben werden. Empfänger solcher Beträge
sind künftig von dem Postamt durch Mitteilung zur Abholung azfzufordern
& ist das Geld am Postschalter in Dornstetten zwischen 8 & 12 Uhr
Vormittags & 3 & 6 Uhr Nachmittags abzuholen.
20. Dezember 1922
Betrifft die Errichtung einer Posthilfsstelle.
Das Postamt Dornstetten teilt mit, daß von Seiten der
Oberpostdirektion ein Erlaß eingegangen sei, worauf in der hiesigen
Gemeinde eine Posthilfsstelle errichtet werden kann, wodurch die
Postanlieferungsgebühren in Wegfall kommen würden. Die Bezahlung dieser
Posthilfsstelle wäre Sache der Gemeinde. Die Telephonhilfsstelleinhaberin
Maria Dürr hat sich zur Übernahme dieser Stelle bereit erklärt gegen
Bezahlung der gleichen Belohnung wie für die
Telephonhilfsstelle.
Nach Beratung ist vom Gemeinderat beschlossen:
1. Die Oberpostdirektion um Genehmigung zur Erichtung dieser
Posthilfsstelle zu bitten.
2. Diese Stelle der Maria Dürr, Telephonhilfsstellenvorsteherin,
zu übertragen und ihr hierfür eine Belohnung von jährlich 600 M vom Tag
der Eröffnung der Stelle an zu verwilligen.
Randbemerkung: Die Posthilfsstelle wurde genehmigt und am 1.
Febr. 1923 eröffnet.
31. Juli 1924
Betrifft: Änderung der Kraftstrompreise für elektrische
Anlagen
Das Überlandwerk Glatten teilt mit, daß die mit den Gemeinden
abgeschlossenen Pauschalbeträge über Kraftlieferungen, die bisher nach dem
Stück Vieh berechnet wurden, der Einfachkeitshalber, diese Pauschalbeträge
nach dem Morgen Grundbesitz umgeändert werden können, und zwar für je 3
Morgen 1 St. Vieh.
Bei der allgemeinen Beratung wurde erwähnt, daß bei Vergleichung
die Kosten etwa die gleichen wären, oder nur wenig nur wenig von den
bisherigen abweichen. Da jedoch die Besitzer von Motoren alljährlich
einige Grundstücke verpachten bzw. unentgeltlich an Taglöhner abgeben,
sollte dieses in Abzug gebracht werden, und zwar dürfte 5 % des
Gesamtbesitzes angezeigt erscheinen einschließlich der Wege und Ödflächen.
Auch dürfte, falls die derzeitige Unrentabilität der landwirtschaftlichen
Betriebe fortdauert und deshalb zu der extensivsten Betriebsweise
übergegangen werden müßte, eine Verminderung der Preise angezeigt
erscheinen.
Größere Verpachtungen von Grundstücken wären nach erfolgter
Anzeige zu berücksichtigen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
1. Die Gemeinde erklärt sich bereit der Berechnung des
Stromtarifs nach Morgen, für je 3 Morgen den Preis von 1 St. Vieh
zuzustimmen, falls für jeden Grundbesitzer 5 % der Gesammtfläche
einschließlich der Wege und Ödflächen in Abzug gebracht werden.
2. Das größere Verpachtungen, welche jeweils bis 15. Juli jeden
Jahrs dem El. Werk angezeigt werden, von der Erhebung der
Strombezugsgebühren frei bleiben.
3. Das bei etwa notwendiger extensiver Wirtschaft,
Berücksichtigung stattfindet.
§2. Betrifft: Vorauszahlung für den Postboten
Der Postbote Ziefle hat von der Gemeinde für die Einführung einer
fahrenden Post für den Gepäckverkehr einen Beitrag von jährlich 60 M
verwilligt erhalten (sihe Seite 284) und bittet um Vorauszahlung eines
Jahrgehaltes zum Zwecke des Akaufs eines Pferdes.
Beschluß: Dem Postboten die Vorauszahlung zu
bewilligen.
z.B. Gemeinderat Kappler Schneider Braun Bohnet Mast
Frey
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