Klage gegen den Schultheissen Michael Bohnet im Jahr
1782
Im Musbacher Archiv finden sich eine Klageschrift gegen den Schultheiß
Michael Bohnet wegen falsch abgerechneter Zollgebühren. Diese Klage führte dazu,
dass Bohnet nach 23 Dienstjahren abgesetzt wurde. Nachfolgend die wortgetreue
Editierung der Klageschrift in Kursivschrift.
Rückseite
Obermuspach
Protocollum
über die wieder den Schultheiß Michael
Bohnet, als Zoller und Accisher, ein-
geklagte Zoll- und Accis-Defrau-
dationen.
Ad: 20.n März 1782
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Actum 29 No 3
Klosterreichenbach
Actum den 20. März 1782
Vor Oberamt
Johannes Mast, Hirschwirth, Johannes Braun, Bauer und Martin Bohnet,
Bauer, samtlich von Obermusbach, hieseigen Oberamts, machen vor sich und im
Nahmen ihrer Mitbürger die Anzeige, daß der Schultheis und zumalige Zoller und
Acciher Michael Bohnet bei ihnen, mit Einzieh- und Verrechnung des Zolls und
Accihes schon geraume Zeit her nicht redlich und gewißenhaft zu Wert gegangen
sein müße, maßen sie und ihre Mitbürger in dem Quartal von Martini 1780 biß
Lichtmeß 1781 folgendes Scheuterholz verkauft hätten, und zwar:
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Martin Mast 12 Klafter,
Martin Bohnet 4,
Johannes Mast 14,
Martin Wurster 8,
Michael Wurster 4,
Johannes Braun 3,
Jacob Seeger 8,
Johannes Züflen 18,
Michael Hofer 16,
Jerg Friedrich Klumpp 7,
Bernhard Frei 10
und Schultheis Michael Bohnet selbst 6
zusammen 110 Klafter.
Von diesen wären, wie sie gewiß wüsten, mehr nicht, als höchstens 20
Klafter ins Land verkauft worden, die übrige alle aber außer Lands gegangen, und
auf Wägen, die teils mit 4;
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teils mit 5; teils mit 6 Pferden bespannt gewesen, weggeführt worden.
Stelle man nun über den davon schuldigen Zoll eine Berechnung an, so habe der
Zoller Bohnet einzuziehen gehabt, von 20 Klafter; die ins Land verkauft worden,
a 3 Kreuzer ...= 1 Gulden.
Von denen übrigen - außer Land gegangenen 90 Klafter wüßten sie zwar
nicht eigentlich anzugeben, wie viel davon auf Wägen mit 4; 5; oder 6 Pferden
bespannt weggeführt worden, nehme man aber an, daß von jeder Gattung 1/3tel
weggegangen, so betrage der Zoll auf
30 Wagen mit 4 Pferden bespannt, a 15 Kreuzer = 7 Gulden 30 Kreuzer ___
8 Gulden 30 Kreuzer,
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30 Wagen mit 5 Pferden bespannt, a 18 Kr = 9 f und
30 Wagen mit 6 Pferden bespannt, a 21 Kr = 10 f 30 Kr,
sodann
sowie einer gedachtem Quartal wenigsten 15 Wägen mit Brettern verkauft
worden, wovon 14 ins Land gegangen, a 3 Kr = 42 kr und
1 Wagen außer Lands geführt worden, macht 15 Kr,
nichtweniger
Randbemerkung: n: kommt in dem Pferds-Verkauffs.
Concehsions-Gelds-Register von Martini 1780 biß Lichtmeß 1781 richtig
ein.
habe der Martin Wurster in oben diesem Quartal 1 Pferd pro 50 f
verkauft, so an Zoll abgeworfen 50 Kr.
Zusammen 21 f 17 Kr
und solchemnach müßte von Martini 1780 biß Lichtmeß 1781 an Zoll
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gefallen sein 29 f 47 Kr.
Der Accis aber betrage,
von 110 Klafter Scheutterholz, a 2 Kr = 3 f 40 Kr
und 15 Bretter-Wägen a 4 Kr = 1 f,
zusammen 4 f 40 Kr.
Dagegen habe der Schultheiß unnd Zoller Bohnet geliefert, an
Zoll 15 f 27 Kr 3 Schilling?
und
Accis 4 f 42 Kr.
Randbemerkung: n: Accis von 16 Bretterägen 1 f 4 Kr, 109 Klafter
Scheutter-Holz a 2 Kr = 3 f 38 Kr. Zusammen 4 f 42 Kr.
Mithin an Zoll zuwenig 14 f 19 Kr 3 Schilling?
welches daher rühre, weil Zoller denen meisten ausländischen
Fuhrleuthen, welche Scheutterholz ge-
kauft, und auf Wägen, die mit 5,; auch 6 Pferden bespannt gewesen,
weggeführt, keine Zoll-Zeichen, sondern nur geschriebene Zettel gegeben
und das Geld in Beutel geschoben, welches sie mit Zeugen hinlänglich zurweisen
in Stand wären. Sie wollen demnach gebeten haben, über das bereits angebracht
nicht nur, sondern auch über die viele Accis-Defranrationen, welche Bohnet
während seines führenden Accis-Amts begangen, genaue Untersuchung anzustellen,
und den Befund gemäß zutrefügen:
Unterschriften noic? omazire?
Johannes Braun
Johannes Mast!
sich zum Beweiß erboten haben wollten.
Unterschrift Johannes Mast
Unterschrift Michael Hofer
Hierauf wurde der Schultheis, Zoller und Acciser Michael Bohnet
vorgefordert, und über samtlich wieder ihn angebrachte Klagpunkten constituirt;
worauf derselbe zu seiner Verantwortung sich folgender gestalten Vernehmen
laßen:
Was die ihm aufbürden wollende Zoll Defrandation anbelange, so wiße er
darauf weiter nichts zu antworten, als daß er auf Pflichten und Gewißen nehmen
könne, von all demjenigen, was ihm zu Verzollen vorgekommen, die Gebühr, nach
Maaßgabe der Herzoglichen Zoll-Ordnung, richtig eingezogen und das empfangene
bei jedes-
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maliger Zoll-Abrechnung acccurat geliefert zuhaben. Klägrer sein nicht
im Stand mit Zuverläßigkeit zubehaupten, wie viel von denen verkauften 109
Klafter Scheutterholz ins Land, oder außer Lands gegangen, und folglich
eben so wenig Vermögend eine Berechnung über den eingezogenen Zoll anzustellen.
Ihr Vorgeben seie demnach ungegründet, und er könne ein vor allemal genug davor
thun, daß er allen eingezogenen Zoll richtig geliefert und sich nicht im
mindesten eine Veruntreuung zu Schulden kommen laßen. Das könne er nicht in
abrede ziehen, daß, wann er sich zuweilen rorigert, daß ihm
Randbemerkung: in dem Quartal von Georgii biß Jacobi 1781
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Ex post zeigen die Kläger noch weiter an, daß Schultheiß Bohnet
von dem bezahlten Zoll von 2 Paar Ochsen, welche nacher Straßburg getrieben
worden, auch keine Zollzeichen - sondern nur geschriebene Zettel abgegeben - des
Schultheißen Eheweib von der Antoni Schäfers zu Grünmetstetten Knecht, welcher
bei Mertin Bohnet 1 Wagen voll Scheutterholz mit 6 Pferden bespannt abgeholt,
unter der deutlichen Äußerung nur 18 Kr Zoll eingezogen, weil selbiger 1
Schoppen Wein bei ihr getrunken, mithin ihm 3 Kr geschenkt - und der Schultheiß
schon seit geraumen Jahren kein Accis-Register mehr vor der Gemeinde abgelesen,
sondern alle Quartal nur vor sich
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und sozusagen im Verborgenen ausgefertigt - und, wie sie nicht ohne
Grund vermuteten, mehrmalen der Fleken Richters Martin Wursters Nahmen mit
rigener Hand darunter geschrieben hätte.
In dem Quartal von Martini 1779 bis Lichtmeß 1780 habe Schultheis
Bohnet dem Hirschwirth Johannes Mast nur 1 Breter- und 10 Scheutterholz-Wägen in
den Accis-Zettel gebracht: Mast aber Vermute, daß er damals mehr Scheutterholz
verkauft und den Accis davon bezahlt habe, und die nehmliche Unrichtigkeit werde
auch bei anderen Vorwalten, weßwegen sie nun die Untersuchung dieser Angaben
ebenfalls gebeten - und
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Mithin wäre an Zoll doch zu wenig geliefert worden.
9 f 25 Kr 3 Schilling
Beklagter antwortet dagegen: die Kläger könnten ein vor allemal nicht
gewiß bestimmen, wie viel Klafter Holz inner- oder außer Lands gegangen, und
folglich könne auch ihm keine Nachsuchung über den eingezogenen Zoll gemacht
werden. Genug! daß er auf seine Pflichten und Gewißen nehmen wolle, allen
eingezogenen Zoll richtig geliefert und nicht mehr, als er geliefert, eingezogen
zu haben. Gleiche Beschaffenheit habe er mit dem Einzug und der Verrechnung der
Accihes. Man solle, solange er das Zoll- und Accis-Amt begleite,
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die Quartal-Rechnungen nachschlagen; so werde sich deutlich zu Tag
legen, daß er an Zoll und Accis immer mehrers, als seine Antecefores geliefert,
mithin das Herr- und Landschaftliche Intresse zu befördern und zu vermehren sich
angelegen sein laßen.
War die weitere Delata der Kläger anbelange, so wolle er nicht in
Abrede ziehen, in dem Quartal von Georgii biß Jacobi 1781 vor-aus dem Fleken
Verkäuffe 2 paar Mastochsen anstatt der Zoll-Zeichen nur
geschriebene Zettel ausgegeben zuhaben. Solches seie von ihm mehrmalen, aber
einig wegen Mangel an Zoll-Zeichen, geschehen, kein Betrug dabei gespielt
war.
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Vor dem Quartalsfluß die Zollzeichen ausgegangen, Er denen Fuhrleuthen,
Viehkäuffern und anderen, vor den bezahlten Zoll geschriebene Zettel oder
Scheine ausgestellt: Allein! das empfangene Geld habe er jedesmalen in die
Zoll-Lade gelegt und an die Behörde geliefert, welches er auf sein Gewißen
nehme.
Hierauf wurde dem Beklagten die Instanz gemacht: Nach dem
Accis-Register von Martini 1780 biß Lichtmeß 1781 habe der Verkauf
von 16 Bretter-Wagen und 109 Klafter Scheutterholz, auch des Pferds von Martin
Wurster, seine Richtigkeit; Nun seie allgemein bekannt, daß von dem
Scheutterholz der größte Theil außer
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Land gegangen, und davon kein Wagen, der nicht wenigsten mit 4 Pferden
bespannt gewesen, weggeführt worden. Wolle man nun bei Berechnung des Zolls bei
dem niedrigsten Ansaz stehen bleiben, so müßte an Zoll eingegangen sein,
von
20 Klafter Scheutterholz die ins Land verkauft worden, a 3 Kr = 1
f,
89 Klafter die auf lauter mit 4 Pferden außer Lands gegangen, a 15 Kr =
22 f 15 kr,
16 Brettwagen, so alle ins Land gekommen, a 3 Kr = 48 Kr,
und
von 1 pro 50 f verkauften Pferd = 50 Kr,
zusammen 24 f 53 Kr
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und das eingezogene richtig an die Behörde geliefert worden, wofür er
genug thun könne.
Das sein Eheweib von des Antoni Schäfers Knecht zu Grünenmetstetten von
1 Wagen voll Scheutterholz 3 Kr Zoll weniger als er schuldig gewesen,
eingezogen, umwillen derselbe 1 1 Schoppen Wein bei ihr getrunken, seie eine
Boßhaft aus Haß und Neid entsprungner Erdichtung der Kläger welche sie zu
erweisen niemalen im Stand sein werde.
So oft er zur Zoll- und Accis-Lieferung nachen Reichenbach beschieden
worden, habe er allsmal die ganze Bürgerschaft in sein Haus berufen laßen, um
das Accis-Register vor ihnen zulesen?
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lasen; Schon einige Jahre her aber seie von ihnen entweder gar keiner
erschienen, oder nur ein paar erschienen, und er folglich genötigt worden, die
Accis-Register unabgelesen zum Ober-Accis-Amt reinzuliefern, jedoch habe ihm der
Fleken-Richter die Richtigkeit derselben jedesmalen verurkundet.
Auf den Gegenhalt aber,daß solches auch nicht immer geschehen sein
müße, vielmehr der Verdacht auf ihn gefallen, daß er selbst des Fleken-Richters
Martin Wursters Nahmen mehrmalen unter die Accis-Register gesezt habe, woltte er
solches durchaus nicht auf sich kommen laßen. Allein! da man ihm die 4
Accis-Register von Lichtmeß 1777/78 Vorge-
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legt, und darinnen deutlich gezeigt, daß solche durchaus von seiner
eigenen Hand geschrieben und sowohl mit seiner eigenen - als des
Fleken-Richters Martin Wurster UNterschrift augenscheinlich und
unwiedersprechlich bezeichnet worden; so entschuldigte er sich damit, daß er
sich als ein alter Mann nicht mehr auf 5 Jahre zurük erinnern könne, ob er des
Martin Wursters Nahmen geschrieben, oder nicht? wenn es aber so geschehen; so
habe ihn einig dieses dazu veranlast, weil er den Richter Martin Wurster nicht
zur Hand bringen können, und man doch beim Ober-Accis-Amt seine
Mitunterschrift ´gefor-
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dert, er aber in seinem Gewißen überzeugt gewesen, daß er von dem
gefallenen Accis nichts außen gelaßen und unterschlage, sondern seinen Pflichten
ein völliges Genügen gethan, welches er noch gegenwärtig mit reinem Aid zu
erharten erbötig seie.
Seine Verantwortunmg beurkundet eigenhändig,
Unterschrift Michael Bonet
Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg.