Offensichtlich ist das alte Stiftungsbuch verloren gegangen, so dass ein neues Grundbuch mit den Anfängen der Stiftungspflege erstellt wurde. Wir finden in diesem Buch die ersten Stifter von 1742 eingetragen. Um diese Stifter nicht zu vergessen, sind die wichtigsten Eintragungen hier geschrieben.
|
Folgenden Eintrag finden wir über den ersten Stifter:
Einnahmen
II. Grundstoks Gelder
2. Legenten u.
Stiftungen
Dem hiesigen Heiligen wurden an Stiftungen nach und nach
verschafft:
1736/38
Martin Wunsch, gewesener Richter dahier,
welches dieser durch ein Testament vom 15. Juni 1725 vermacht und
verordnet hat, daß auf sein Absterben die gedachte 10 Gulden an den
Heiligen ausbezahlt, und von dem Zinß jährlich auf Martini Bücher erkauft
werden sollen.
1742/48
Johanna, Joh. Adam Masts Ehefrau ---- 2 Gulden 30
Kreuzer,
Anna Maria, alt Johannes Hofers Eheweib ---- 3 Gulden,
Anna, Matheus Hofers Eheweib ---- 6 Gulden,
Christian Bohnet ---- 1 Gulden 30 Kreuzer,
Johannes Ziefle Wittwe auf Absterben ihres Mannes zu einem
Besoldungs-Fond für eine Hebamme ---- 3 Gulden,
1748/50
Maria, Johannes Ziefles Weib ---- 1 Gulden,
Regine, Johann Martin Frei Weib ---- 1 Gulden,
Jakob Braun Erben ---- 2 Gulden,
1750/52
Johannes Mast, Taglöhner ---- 1 Gulden 30 Kreuzer,
1752/54
Johanna, Adam Bohnets Weib ----1 Gulden 30 Kreuzer,
1754/56
Michael Schittenhelms Weib zu einem Hebammenfond ---- 1
Gulden,
1756/58
Melchior Braun, Bauer ---- 1 Gulden,
1758/60
Johannes Seeger ---- 3 Gulden,
Johannes Hofer ---- 1 Gulden,
Joh. Adam Sackmann ---- 2 Gulden,
1764/66
Franz Frei, Bauer ---- 2 Gulden,
1768 / 70
Martin Frey, Leibgedinger ---- 1 Gulden,
Friedrich Frey, gewesener Bauer ---- 2 Gulden,
1772 / 74
Michael Schwent ---- 2 Gulden,
Adam Mast, Schultheiß ---- 6 Gulden 30 Kreuzer,
Anna Chatharina, Martin Wursters Eheweib ---- 1 Gulden 30
Kreuzer,
1774 / 76
Adam bohnet ---- 2 Gulden 24 Kreuzer,
Chatharina, Adam Bohnets Eheweib ---- 2 Gulden 45
Kreuzer,
1778 / 80
Conrad Frei, Bauer ---- 5 Gulden,
Sophie, Peter Seegers Eheweib ---- 6 Gulden,
Eva, Johannes Schabers Eheweib ----1 Gulden,
1782 / 84
Peter Braun, Bauer ---- 4 Gulden,
1784 / 86
Peter Seeger, Bauer ---- 6 Gulden,
1786 / 88
Eva Bohnet, ledig ---- 2 Gulden,
1788/90
Anna Chatharina, Martin Bohnets Wittwe 1 Gulden 30
Kreuzer,
1790/92
Magdalena, Bernhardt Freis Eheweib ---- 2 Gulden,
1792/94
Johannes Hofer, Leibgedinger ---- 2 Gulden,
Agatha, Peter Brauns Wittwe ---- 2 Gulden,
Michael Bohnet, Schultheiß ---- 3 Gulden,
1794/96
Michael Hofer ---- 3 Gulden,
1796/98
Johannes Ziefle .... 5 Gulden,
Maria Magdalena, Jakob Scheerers Wittwe zu Unteriflingen ---- 2
Gulden,
1798/1800
Chatharina, Peter Freien Eheweib ---- 1 Gulden 30
Kreuzer,
Barbara, Jakob Seegers Eheweib ---- 4 Gulden,
Christina, Johannes Mast Eheweib ---- 4 Gulden,
Barbara, alt Schultheiß Masten Wittwe .... 5 Gulden,
1802/04
Joh. Martin Bohnet ---- 4 Gulden,
1808/10
Christine, Weild. Michael Hofers Hofbauer Wittwe ---- 2
Gulden,
Chatharine geb. Luz, Maretin Wursters Eheweib ---- 1 Gulden 30
Kreuzer,
Chatharine, Weild. Johannes Ziefles Eheweib ---- 2
Gulden,
1816/19
Johannes Braun ---- 1 Gulden,
Eva Bohnet ---- 1 Gulden,
Anna Maria Klumpp ---- 1 Gulden,
Johann Mast ---- 1 Gulden,
Martin Masts Eheweib ---- 1 Gulden,
Hirschwirth Masts Wittwe ---- 1 Gulden,
den 21 Janr. 1819,
Hirschwirth Johannes Masts 2ten Eheweib ---- 4 Gulden.
Keine weiteren Eintragungen.
|
Seite 38:
Die Lehensbauernschaft hat für die Sägmühle 3 Gulden 12 Kreuzer
unablöslichen Hellerzins zu zahlen.
Hiervon hat Joh. Friedrich Hofer aus seinem Höflin worauf die
Mühle gestanden ist, jährlich zu zahlen 1 Gulden.
1. Randbemerkung:Lagerbuch Bl. 756
2. Randbemerkung: 1852-5 abgelößt
Dieses Höflin mit Grundstück ist vermutlich das Grundstück der
früheren Mahlmühle mit dem Bewässerungskanal zur Mahlmühle und der Wiese
in Richtung Untermusbach.
Seite 41:
Die Gemeinde Untermusbach zinßt aus dem Wöhr welches in der Wiese
des Martin Seeger hier gefaßt ist und zur Sägmühle dient, jährlich
1Kreuzer
wenn aber der Zins nicht gericht wird, hat man das Recht das Wöhr
einzureißen.
Randbemerkung: 1852-5 abgelößt.
Der Mühlenkanal zur Untermusbacher Sägmühle wurde also in der
Obermusbacher Wiese erfaßt. Hierfür war ein jährlicher Pachtzins
gefordert.
Blatt 42:
Jung Johannes Mast in Obermusbach hat
1 Stein am Mühlgraben und der Sägmühle,
gibt jährlichen Hellerzins 1 Kreuzer.
Randbemerkung: 1852-5 abgelößt.
Johannes Mast mußte also für die Wasserentnahme am Mühlenkanal und an
der Sägmühle für die Bewässerung seiner Wiese einen Kreuzer jährlich
zahlen. |