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Im Jahr 1427 wurde im Auftrag von Prior Wolfram Maiser von Berg ein Lagerbuch vom Kloster Reichenbach fertiggestellt. Unter Lagerbuch verstehen wir eine Dokumentation die die Rechte und Pflichten, sowie die Zahlungspflichten der Lehensinhaber auflistet. Dieses Lagerbuch wird häufig auch Urbar genannt. Frau Dr. Regina
Keyler hat in ihrem Buch "Das älteste Urbar des Priorats Reichenbach von
1427" die Einzelheiten beschrieben.
Das Original dieses Lagerbuchs (Urbar), auf den Heimatforscher wie
Prof. Dr. Manfred Eimer noch zugreifen konnten, ist leider
1944 in Stuttgart bei einem Fliegerangriff verbrannt.
Es gibt jedoch zwei Abschrift, die Anfang des 17.
Jahrhunderts erstellt wurden, so dass die Informationen des
Dokumentes erhalten blieben. Eine Abschrift ist komplett erhalten
und von der zweiten Abschrift nur der letzte Teil.
Diese Abschriften befinden sich im Hauptstaatsarchiv in einem
Kopialbuch unter der Bezeichnung H102/63 Nr. 1. Die Kopisten haben an
einigen Stellen die Kopie an ihre Zeit angepasst und auch teilweise das in
der Urschrift geschriebene unterschiedlich interpretiert.
Die unterschiedlichen Abschriften wurden im Buch von Regina Keyler
gegenüber gestellt und beurteilt. Dies betrifft in der Hauptsache nur die
Klosterdörfer, da nur der Teil über die Klosterdörfer in der zweiten
Abschrift erhalten blieb. Eine Beschreibung der Ortsgrenze von
Obermusbach aus dem Buch von Frau Dr. Keyler wurde auf einer
anderen Seite hier
abgeschrieben.
In dem Teil des Lagerbuches der Obermusbach betrifft sind
nur die Ortsgrenzen und einige Rechte beschrieben. Der Teil der
Lehensgüterbeschreibungen fehlt jedoch. Da dies jedoch ein wichtiger Teil
der Lagerbücher ist, war zu vermuten dass eventuell noch eine frühere
Version eines Lagerbuches vorhanden sein muß.
Im Hauptstaatsarchiv finden sich im Kopialbuch H102/63 Nr. 4
weitere Urkunden die offensichtlich Vorläufer und Nachträge des genannten
Lagerbuches von 1427 sind. Diese Urkunden sind im Original
zwischen 1423 und 1506 erstellt worden, wurden dann vermutlich 1595
kopiert. Die Kopien wurden teilweise der Zeit der Kopieerstellung
angepasst, das sieht man daran, das die genannten Obermusbacher
Hofbesitzer in der Wegbeschreibung um die Zeit von 1660 gelebt
haben. Die genannten Lehensgutbesitzer sind nach einer Analyse
von Dr. Jürgen Wurster nach 1588 und vor 1604 Eigentümer der Höfe gewesen.
Hieraus kann geschlossen werden, das die Dokumente vermutlich nach der
Einnahme des Klosters durch die Württemberger kopiert wurden.
Im Kopialbuch Nr. 4 finden wir folgende Beschreibungen:
- 1423 - In der Waldgeding Verkündung
steht. Offensichtlich wird hier die
Verkündigung des Waldgedings den Obermusbachern bekannt
gemacht. - 1425 - Verkündung der Weitreiche, gerechtsame
und aigenthums des dorfs Obermuspach. Hier
wird die Grenze von Obermusbach unterschiedlich zum Urbar 1427 mit
weiteren Details beschrieben.
- 1425 - Weg und Steg obgenants dorfs, wie man die
halten soll. Es werden die Wege in
Obermusbach beschrieben, wobei auch die Nutzungsart und die
Unterhaltspflicht genannt werden. Ferner ist das Wasserrecht beschrieben
und weitere Rechte, die sich auch im Urbar von 1427
wiederfinnden. - 1506 - Articul uss dem Vertrag Betreffendt, die
Eigenthums zwischen denen von Obermuspach und denen von Dornstett,
Untermuspach und Anderen, der zur fart halber Im Dornstetter
Hart. Hier werden Weiderechte auf der
Dornstetter Hart und die Grenzen von Obermusbach beschrieben.
- 1506 - Auszug des Artikels Belangend den Pan Zur
Obermuspach, uss dem Vertrag Jungst uff gericht Anno tausendt fünfhundert
und sechs. Hier werden
Vertragsunklarheiten beseitigt.
Auf den verlinkten Seiten habe ich die genannten Artikel editiert.
Hierbei ist insbesondere die Wegbeschreibung interessant, da hier einige
bisher nicht bekannte Hofbesitzer genannt werden. Die Grenzbeschreibung
nennt einige Grenzsteine, die zu suchen es noch eine Aufgabe
ist.
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