Ein Teil des Schriftverkehrs mit der Landesregierung ist hier wiedergegeben.Kreis Schwarzwald
Oberamt Freudenstadt Obermusbach
Die Ortsvorsteher und der Gemeinderath von Obermusbach
bitten allerunterthänigst daß seine Majestät zu Wiederaufbau
der abgebrannten Kirche in Obermusbach bei der gänzlichen
Unzulänglichkeit
des dortigen ….. aus der Staatskasse einen allergnädigsten
Beitrag geben möge.
Seine Königliche Majestät
In der Nacht vom 24 esten auf 25 Mai vorigen Jahres ist neben 10
Häuser und mehreren Nebengebäuden auch die Kirche und er Thurm in
Obermushach bis auf das Gemauer abgebrannt. Die Kirche war erst vor 33
Jahren neu erbaut worden. In Berücksichtigung ……… welchem die Baulast
obliegt, hatte damals der vormalige Kirchenrath 2000f (Gulden)
beigetragen, und die Obermusbacher hatten außer dem Bauholz, der
Schnittware und der Frohn nur etwa 200 F (Gulden)auf sich zu leiden. Da
die Unvermögenheit des (pii coopot) noch immer besteht, ja unter dem
Drange der Zeiten viel mehr als es zugenommen hat, Da die Gemeinde
Obermusbach, welche im Ganzen nur 14 Bürger zählt, bei dem großen Unglück
das sie betraf indem bei sich schnellen Umsichgreifen der Flammen nur sehr
wenige Habseligkeiten gerettet werden konnten, gegenwärtig nicht im stande
ist aus eigenen Mitteln etwas zu thun, so bitten wir allerunterthänigst,
daß seine königliche Majestät einen allergnädigsten Beitrag zur
Wiedererbaung der Kirche in Obermusbach leisten möchte, wir fügen noch die
besondere allunterthänigste Bitte hei, daß, da es der sehnlichste Wunsch
sämtlicher Einwohner von Obermusbach ist,baldmöglichst und wenn es immer
sein könnte, im Laufe dieses Sommers noch eine Kirche zu erhalten. Seine
Königliche Majestät allergnädigst gerufen möchten die nöthigen
Einleitungen zur Wiedererstellung dedachter Kirche in gefälliger Bälde
treffen lassen zu wollen.
Wir verharren in tiefer Ehrfurcht
Euer Königliche Majestät
aller unterthänigst
Pfarrer in Grünthal
M.Hauff
Schultheiß und Gemeinderath vun Ober-Mußbach
Johannes Hofer
Adam Bohnet
Martin Seeger
Martin Ziefle
Friedrich Klumpp
Georg Bauer
Grüntal 23. Juli 1824
Mit dem heutigen Tag versammelte Pfarrer den Gemeinderat von
Obermusbach zu sich um demselben den Erlaß der Königlichen Kreisregierung
vom 3. Ju1i dieses Jahres, das Kirchenbauwesen in Obermusbach
betreffend,vorzulegen und seine Erklärung zu vernehmen.
Der Gemeinderat erklärt ‚folgendes: Die Gemeinde Obermusbach sie sei
nicht vermögend aus dem geringen Betrag von 600 Gulden das Kirchenhauwesen
zu unternehmen, in dem keine Möglichkeit vorhanden sei, die übrigen Ihr
sie, welche durch das Brandunglück vor 2 Jahre so vieles gelitten haben,
so bedeutende Summen aufzubringen. Sie müßten daher auf Wiederherstellung
ihrer Kirche auf selbigem Ort Verzicht tun, so sehnlich sie auch gewünscht
hätten wieder eine eigene Kirche zu erhalten. Übrigen haben sie die feste
Überzeugung dqß die Baulast von der Kirche nicht auf der Gemeinde sondern
auf dem ehmaligen Kirchenrat, jetzt als auf allergünstigster Herrschaft
Ruhe, und daß der vor 33 Jahren gegebene Betrag bei Erbauung der jetzt
abgebrannten Kirche, um die Herrschaft 2000f (Gulden) und die Gemeinde nur
etwa 1OOGulden nebst Holz und Frohn auf sich nahm, nicht blos Gnadenlohn
gewesen, sei den darum würde doch der Kirchenrat so bedeutende Summen
aufgewendet, und das ganze Bauwesen den damaligen herrschaftlichen
Baumeister Gros haben leiten lassen, wenn er nicht eine Verbindlichkeit
dazu gehabt hätte Der Gemeinderat habe auch gleich in seiner ersten
Eingabe wegen Wiedererbaung der Kirche –die allergnädigste Herrschaft
bitten wollen, daß dieselbe nicht als Gnadenerlaß sondern als
Verbindlichkeit zu übernehmen, aber das Kameralamt Dornstetten, bei
welchem über das Bauwesen an der Kirche vor 33 Jahren geführte Rechnung
liege, habe auf die Erkundigung des Gemeinderats erwiedert, daß die damals
übernommene Baulast blos Gnadensache gewesen sei, welch Ansich auch das
vorgesetzte gemeinschaftliche Oberamt geteilt habe, weswegen auch in oben
angeführter Eingabe anders gefasst worden seii. Damit nun aber eine
vollkommene Gewissheit darüber erlangt werde, als was denn der Beitrag den
die Herrschaft vor 33 Jahren mit mehr als 2000f (Gulden) gegeben
anzusetzen sein möchte, so bitten sie die Höhere Behörde alluntertänigst,
daß dieselbe dem Kameralamt Dornstetten den Auftrag gebe, es solle die
über das Bauwesen geführte Rechnung vorlegen, oder wenigstens einen
wörtlichen Auszug aus gedachter Rechnung zur Einsicht der Höheren Behörde
fertigen, damit diese sich selbst davon überzeugen möge, daß die Baulast
nicht auf der Gemeinde ruhe. Im übrigen bitten wir um möglichste
Beschleunigung dieser Angelegenheit.
Diese Erklärung bezeugen mit ihren Unterschriften
Schultheiß und Gemeinderat von Obermusbach
Seeger
Joh.Hofer
Bohnet
Wurster
Peter Braun
Die Richtigkeit der Unterschriften (Abschrift) beurkundet
Pfarrer in Grüntal und Obermusbach
M. Hauff
Schreiben v.
01.12.1824
KB 17
Obermusbach
Oberamt Freudenstadt
Schwarzwaldkreis
Den 1 .Dezember 1824
Pfarrer, Schultheiß und Gemeinderäthe
Königliche Majestät
In Obermusbach bitten alle untertänigst um allergnädigste
Entscheidung ‚ wegen der Baulast von der abgebrannten Kirche
Daselbst, unter Beziehung auf den 1 .September dieses Jahres
Eingegangenen Bescheid des gemeinschaftlichen Oberamts Freudenstadt.
Unter dem 1 .September dieses Jahres hat das gemeinschaftliche
Oberamt Freudenstadt den geforderten allerunterthänigsten Bericht wegen
der Baulast von der Kirche von Kirch zu 0bermusbach erstattet.
Dazwischen ist uns aber noch keine allergnädigste Resolution
zugegangen. Da uns aus verschiedenen Gründen viel daran gelegen ist, dass
womöglich im Frühling des nächsten Jahres das Kirchenbauwesen vorgenommen
werde, so bitten wir um allergnädigste Entscheidung wegen der Baulast und
verharren in aller tiefster Ehrfurcht.
Euere Königliche Majestät
Allerunterthänigste
Pfarrer Johann Gofflieb Hauff
Schultheiß und Gemeinderat
Johannes Hofer
Johannes Wurster
Peter Braun
Martin Ziefle
Adam Bohnet
Freudenstadt, den 28 esten Mai 1823
Beibericht des gemeinschaftlichen Oberamtes
zu der Bittschrift der Ortsvorsteher
in Ober-Musbach, deren Ersuch am einen Beitrag
aus der Staatskasse zu Wiederaufbauung ihrer abgebrannten
Kirche.
Dem Brandunglück, das den Filialort Ober-Mußhach am 24 esten Mai
vorigen Jahres getroffen hat, ist auch der Thurm und die Kirche bis auf
die Grundmauer in Asche gelegt worden. Dieser Ort dessen Seelenzahl sich
auf 138 beläuft, hatten von jeher eine eigene Kirche, worin der Pfarrer
von Grünthal die Communiontagen, Predigt, monatlich eine Katechisation,
alle Taufen, Leichen und Hochzeitpredigen zu halten hat; die Einwohner
aber behaupten bis auf die neuesten Zeiten das Lob einer geordneten
Gemeinde. und deren Ruhm fleißigen Kirchenbesuchs. Nur seit wenigen Jahren
hat jedoch der Pietismus Eingang unter ihnen gefunden, der sie geneigt
macht, eher Privatversammlungen als der öffentliche Gottesdienst
anzufangen; dazu berechtigt sie jetzt scheinbar der Mangel an einer
Kirche, und es ist zu befürchten, daß sie vollends zum Separatismus
übergehen, wenn sie lange ohne eine Kirche bleiben sollten. Die Last einer
Wiederaufbauung hat die Heiligen Casse des Orts zu tragen; allein aus dem
Anliegenden ergibt sich auf den ersten Blick, daß diese Gasse einem
solchen Auftrag nicht gewachsen ist, da ihr jährliche Einnahmen auf 72f
(Gulden) 51 Kreuzer die Ausgaben aber 73 E (Gulden,) 3 Kreuzer sich
belaufen. Die Einwohner selbst gehören zwar nicht zu den unbemittelten,
aber derselbe Brand hat auch ihre Kräfte bedeutend geschwächt, in dem die
größere Mehrzahl nicht blos Häuser und Scheunen, sondern auch meist ihre
Habe dadurch verloren hat. Einer kräftigen Unterstützung sind sie daher
bedürftig und würdig und wie in den Jahren 1788-1792 aus dem Kirchenguth
mehr als 2000 fl (Gulden), nach den Rechnungen des ehemaligen Klosteramts
Reichenbach, auf Wiederherstellung der Kirche in Ober-Mußbach verwendet
worden sind, so muß sich auch jetzt die Gemeinde auf einen erheblichen
Beitrag aus der Staatskasse verlassen weil ihr einzig dadurch die Wohlthat
einer Kirche wieder zu theil werden kann.
Freudenstadt, den 28 esten Mai 1823
Königlich gemeinschaftliches Oberamt
Oberamtmann Martz und Dekan M.Zwilling
Etat des Kirchenorts in Obermusbach
Einnahmen:
Unabhängige Hellerzinsen 4 Guld. 12 Kr.
Capitalzins aus 1433 Guld. 56 Guld. 39 Kr.
Legate
2 Guld.
Opfer
9 Guld.
Bahrtuch
Zins
1 Guld.
........................................................................
Insgesamt 72
Guld. 51 Kr.
Ausgaben:
Heuriger Zins zum Cameralamt Dornstetten 34 Kr. 3 Hel.
Zu den
Verwaltungen
8 Guld.
Be..unL 31
Guld. 35 Kr.
Ausgaben für das Heilige
Abendmahl 9 Guld.
Beitrag zum
Schulfonds 2
Guld. 24 Kr
Zur Schullehrer
C-Gesellschaft
1 Guld.
Für erkaufte
Bücher 2
Guld. 30 Kr.
Zubringen und
Taglöhnen
8 Guld.
Schulkonferenz
2 Guld.
Schreibuttensilien
4GuId.
Insgemein
6 Guld.
........................................................................
Insgesamt 78
Guld. 3 Kr. 3 Hel.
Es ergibt sich bei der Vergleichung ein Defizit, rechnet man noch
dazu die Unterhaltungskosten der Kirche wenn die wieder gebaut sein
sollte, welche per Jahr wenigstens auf 20 Guld. Zu veranschlagen sind, so
zeichnet auch noch mehr die Unvermögenheit der hiesigen Confizianten.
Die Richtigkeit vorstehender Angaben beurkunden:
Pfarrer in Grünthal und Obermusbach
Johann Gottlieb Hauff
Schultheiß und Stiftungsrath von Obermusbach
Johann Hofer
Adam Bohnet
Martin Seeger
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