Die Reichenbacher Sägemühle



Der Ochsenwirth Sebastian Frey kauft mit Teilhabern 1843 Gelände in Reichenbach zum Bau einer Sägsmühle.

Laut Kaufvertrag vom 20. Juli 1843 kauft er für den Sägmühlkanal Teile der Grundstücke Parzelle 265 und 263 von Friedrich Frey aus Klosterreichenbach für 447 Gulden, Parzelle  266 und 264von Ludwig Finkbeiner aus Klosterreichenbach für 320 Gulden, Parzelle 270 von Johann Georg Klumpp aus Klosterreichenbach für 1271 Gulden. Ein weiteres Viertel seines Grundstückes stellt J.G. Klumpp im Rahmen seiner Teilhaberschaft bei.
Klumpp hat sich auch an den Baukosten für das Sägwerksgebäude mit 1/4 beteiligt, er   ist somit Teilhaber von 1/4 der Sägmühle und haftet auch für 1/4 der Kosten.

Der weitere Bericht muß noch ausgearbeitet werden.

 

Gefunden und aufgeschrieben von Hans Rehberg.