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Der Ochsenwirth Sebastian Frey kauft mit Teilhabern 1843 Gelände in Reichenbach zum Bau einer Sägsmühle. Laut Kaufvertrag vom 20. Juli 1843 kauft er für den Sägmühlkanal
Teile der Grundstücke Parzelle 265 und 263 von Friedrich Frey aus
Klosterreichenbach für 447 Gulden, Parzelle 266 und 264von Ludwig
Finkbeiner aus Klosterreichenbach für 320 Gulden, Parzelle 270 von Johann
Georg Klumpp aus Klosterreichenbach für 1271 Gulden. Ein weiteres Viertel
seines Grundstückes stellt J.G. Klumpp im Rahmen seiner Teilhaberschaft
bei.
Klumpp hat sich auch an den Baukosten für das Sägwerksgebäude mit 1/4
beteiligt, er ist somit Teilhaber von 1/4 der Sägmühle und haftet
auch für 1/4 der Kosten.
Der weitere Bericht muß noch ausgearbeitet werden. |