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Im Inventarverzeichnis der Kirche von 1820 finden wir den
ersten Hinweis auf das Schulwesen in Obermusbach.
In den Obermusbacher Gemeinderatsprotokollen finden sich
einige Eintragungen, die das Schulwesen betreffen. Diese sind
hier aufgelistet.
25. Juni 1837
Der Gemeinderat und Bürgerausschuß von Obermusbach erklären, daß
die zur Ergänzung des Schullehrers-Gehalts auf 200 Gulden erforderliche 22
Gulden 29 1/2 Kreuzer auf das Schulgeld umgelegt werden soll, nachdem der
Abzug von diesen 22 G 29 1/2 Kr gemacht wurde, welcher sich aus der
längst angeregten Veränderung in Beziehung und Besorgung der
Basurlien im Kirchspiel ergeben wird.
der Gemeinderath Seeger Hofer Braun Wurster Ziefle
+ Bürgerausschuß Wurster Frey Bauer Mast Bohnet
Die Treu der Abschrift beurkundet
Obermusbach, den 29. Juli 1837 Schultheiß Seeger
2. Juli 1841
In Folge des unterm 4. Jan. d.J. gegebenen Preißes über die
Gemeindepflegerechnung 1839/40 auf S. 3 haben sich heute die beiden
bürgerlichen Collegien in der Absicht versammelt zu beraten, wie hoch sich
bis dato der Aufwand auf das Neue Schulhaus Bauwesen belaufe und Berathung
zu pfleegen, auf welche Art derselbe aufzubringen und zu diesen
Preise.
Die zuerst angestellte Berechnung zeigt einen gesammten Aufwand
von 2317 Gulden 5 Kreuzer,
welcher auch statt gefundener Berathung auf folgende Art gedacht
werden soll.
u.z.
1. sage? das nach lezter Rechnung sich heraus gestellte
Remanet von 500 Gulden
sodenn
2. das Activ Capital von der Gemeindepflege 100 Guldenhierzu zu
verwenden,
3. zu Deilung des Rests aber eine Capital Aufnahme zu
bewerkstelligen von 1700 Gulden.
Der nachfolgende schwer lesbare Text wurde nicht
übertragen
Beschluß
es sei zu diesem Vorhaben höhere Genehmigung
nachzusuchen
zur Beurkundung
Gemeinderath Hofer Hofer Seeger Ziefle Wurster
Bürgerausschuß Wurster Mast Bohnet Frey
10. Juli 1842
Verhandelt von der ordentlichen Bauschau Schultheiß Hofer
hier, Maurermeister Blöchle u. Zimmermeister Doster v.
Untermusbach
Es wurde eine Revision des Brand Catasters
durchgeführt.
Neu erbaut: Außer dem Hause des Friedrich Klumpp welcher lt.
besonderer Urkunde vom 20. Dez. 1841 neu erfaßt wurde zu 2100
Gulden.
Abgebrochen: Gemeinde, 1stockigtes Wohnhaus das alte
Schulhaus dahier excuxarts 1000 Gulden
Erhöht
bei Sebastian Frei, Ochsennwirth Geb. Nr. 6 wegen bedeutender
Verbesserung und bisher zu x.
v. 3500 / 7000 X ..= 3500 Gulden
Geb. Nr. 6A das Waschhaus 150 / 200 x .. = 50
Gulden
zur Beurkundung
Verwaltungs Actuar Schmid
Bauschauer Hofer Maurer-Meister Blöchle Zimmermeister
Doster
27. Januar 1844
Der hiesige Schulmeister hat bisher das Impfgeschäft ihne
Belohnung besorgt, derselbe ist aber schon einige mal vor dem Gemeidnerath
erschienen, und bittet um eine Belohnung für dieses Geschäft, es
beschließen daher die beiden bürgerlichen Collegien demselben hierfür eine
jährliche Belohnungvon 1 Gulden anzusagen u. höher Genehmigung
nachzusuchen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Ziefle Hofer Seeger Hofer Wurster
Bürgerausschuß Mast Bohnet Braun Bauer
27. März 1851
Da schon vor einigen Jahren Johannes Hofer, Schmiedmeister von
Untermusbach als Spritzenmeister dahier angestellt wurde, und demselben
damals von unserer Feuerspritze zu probieren und einschmieren a.f.w. ein
jährliches Gehalt von 3 Gulden gemacht gewesen sein, welcher Vertrag aber
verloren gegangen ist.
So wird von dem Gemeinderath beschloßen,
daß von jetzt an dem Jihannes Hofer für die jährliche Behandlung
und probieren dießer unserer Spritze eine jährliche fixe Belohnung von 2
Gulden ausgesetzt worden sein.
Beurkundet
J. Hofer
Gemeinderath
Schultheiß Braun
Hofer
Hofer
Bohnet
Ziefle
Verhandelt vor dem Gemeinderath an obigen Datum.
Da durch den Wegzug des Schullehrers, und durch die Erledigung
unserer Schule das hiesige Schulhaus als Rathhaus wiederruflich benutzt
wird und alle Verhandlungen derGemeinde da geschehen sollen so ist
jährlich auch Holz zum einheitzen zum besagten Rathhaus nöthig
geworden.
Es wird deshalb von dem Gemeinderath beschloßen das fragliche
Holzbedürfniß auf folgendem Weege anzuschaffen.
Es wird jährlich von einem Bürger Klafterholz unentgeltlich
beigeführt, und zwar das erste Jahr willigt Adam Hofer ein ein Klafter
beizuführen, das nächste Jahr muß ein anderer Bürger ein Klafter Holz
beiführen und so fort.
Beurkundet Gemeinderath
Schultheiß Braun
Hofer
Ziefle
Hofer
Bohnet
22. Juni 1869
Bei der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der
Schultheiß zur Sprache, daß 1 Farren nicht genüge, und daß es der Wunsch
der meisten Bürger ist, das ein großer und kleiner oder jüngerer
Farren nebeneinander bestehe.
Die bürgerlichen Colegien welche heute dieser Wunsch vorgetragen
wurde beschliessen, daß ein zweiter Farren hier angeschafft werden soll,
jedoch nicht auf gänzliche Gemeindekosten, sondern ein jeder Bauer hier
soll gehalten sein 2 Jahre lang einen Farren zu halten, dem ein jährliches
Wartgeld mit 15 Gulden aus der Gemeindecasse bewilligt wurde, und für den
Sprung eines Stück Viehes 6 Kreuzer zu erheben berechtigt seie.
Selbstverständlich ist, daß nach 2 Jahren die Unterhaltung eines solchen
Farren wieder auf einen anderen übergeht.
Ferner bringt der Ortvorstand den schlechten Zustand der Schule
in Untermusbach zur Spache, daß unsere Kinder nicht nur nichts lernen,
sondern besonders zur Winterzeit die kleinen Kinder welche täglich den
Weeg nach Untermusbach machen müßen voll zu Grunde gehen, Überdieß war die
Kinderzahl hier als die Schule mit der in Untermusbach vereinigt wurde
eben 5, während gegenwärtig 19 Kinder von hier die Schule in Untermusbach
besuchen.
Die bürgerlichen Colegien beschliessen die Einleitung zu treffen,
daß wieder eine Schule auf das Spätjahr hier errichtet wird, und wir mit
einem tüchtigen Lehrer versehen werden.Die Regelung der
Besoldungsverhältnisse soll unter Mitwirkung unseres Hl. Pfarer Eyth
geschehen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Bohnet Kappler Mast
Bürgerausschuß Bohnet Döttling Frey
11. August 1871
Nachdem nunmehr hier ein neuer Lehrer in der Person des
Schulmeister Bach angestellt ist, wurde demselben die Stelle eines
Impfbuchführers, welche ersteren früher Schulmeister Glück v. Untermusbach
bekleidet hat unter den gleichen Gehaltsverhältnißen übertragen, beginnend
vom 1. Juli an.
Zur Brurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Mast
24. Febr. 1872
Heute wurde mit Hausuhrenmacher Streeb v. Frutenhof im Beisein
der Gemeindräte Schulth.Braun Kappler Mast & Schwemmle wegen der
Anschaffung einer Uhr aufs hiesige Schulhaus eine Verhandlung gepflogen
und wurden dahin einig unter Vorbehalt der übrigen Gemeinderäthe und des
Bürgerausschußes & des Königl. Oberamts als
Aufsichtsbehörde.
1. Verpflichtet sich Streeb eine neue Maßiege Uhr mit Messing
Räder und Schlagwerk herzustellen, kurz so herzustellen, daß auf Kosten
des Accordanten Streeb die Uhr fertig hergestellt wird mit der
Ausnahme pungt.
2. Die Uhrentafel die Einschalung der Uhr und des Schlagwerks mit
Einschluß der Einschalung des Gewichtes ist nicht im Accord mit
begriffen.
3. Auch das Gewicht hat Streeb sowie die nöthigsten Seiler nebst
Gamen anzuschaffen.
4. Wird dem Accordanten Streeb eine Garantiezeit v. 2 Jahren
bedungen, derselbe hat unter dieser Zeit das etwa nach gehen richtig zu
stellen, kurz die Uhr so in Stand zu stellen daß dieselbe untadelhaft
und richtig geht.
5. Wenn die Uhr fertig ist und richtig geht erhällt
Accordant Streeb die heute beschloßene Belohnung mit 250 Gulden, wovon 100
Gulden aus der Stiftungs und 100 Gulden aus der
Gemeindecasse bewilligt werden, den noch fehlenden Betrag soll
durch besondere Beisteuer hier aufgebracht werden.
6. Verpflichtet sich Streeb bis Jakobi 25. Juli d. J. die Uhr
fertig und Gangbar herzustellen.
Unterschrift Accordant Jakob Streb Uhrmacher
Zur Beurkundung
Gemeinderath & Bürgerausschuß Braun (die restlichen
Unterschriften fehlen, siehe auch die neben dem Eintrag stehende
Bemerkung)
Randbemekung: Nebiger Beschluß kam gar nicht zu Stande.
Schultheiß Braun
20. Mai 1872
Der Schultheiß bringt in heutiger Sitzung die Lieferung von 8
Clafter Schulholz zur Sprache und beantragt daß zur Ersparung im
Gemeindehaushalt ein jeder Bürger welcher Wald besitzt das hiernach
ergulierte Holz unentgeltlich beiführen wolle und zwear trifft
es
Schultheiß Braun 1 1/4 Clafter
Wittwe Ziefle 1 Clafter
Ochsen Seeger W. 1 1/4 Clafter
Georg Kappler 3/4 Clafter
Gemeindepf. Schneider 1 Clafter
jung Bohnet 3/4 Clafter
alt Bohnet 3/4 Clafter
Jahonnes Mast 1 Clafter
Schwemmle 1/2 Clafter
Zusammen 8 Clafter
Betreffendes Schulholz wird dem Jakob Schneider hier
zumaufspalten solches der Lehrer braucht zu 6 Gulden 24 Kreuzer im Accord
gegeben.
Ferner bringt der Schultheiß zur Sprache, daß in nächsten 8 Tagen
100 bis 120 Roßlasten Kalksteine in die Güterweege erforderlich seien, und
zwar in sog. Rank-Weeg gegen Hallwangen 50 Haufen, in die sog.
Eichholzgasse Weeg gegen Erzgrube 50 Haufen, Weeg gegen Kälberbronn im
sog. Hirtengäßle 20 Haufen,
Betreffende Steine werden dem Fried. Hofer den Roßlast zu 7
Zentner um 30 Kreuzer pr Haufen übertragen.
Unterschrift Hofer
11. Juli 1874
Mit der Anstellung des Hl. Schulmeister Bach hier vom 27. Januar
1871 wurde das Rathhaus in das Haus der Frau Ochsenwirth Seeger Wittwe
verlegt und da dieselbe das Haus auf ihre Kosten mit Ausnahme des Weißens
der Rathstube ganz unterhält, bei einer neulich stattgefundenen Reparatur
viele Kosten gahabt hat, so hat dieselbe schon mehrmals um eine Hausmiete
nachgesucht.
In heutuger Sitzung wurde deshalb von Gemeinderath und
Bürgerausschuß beschloßen
der Ochsenwirth Seeger Wittwe auf die verfloßenen 3 Jahre 1. Juli
1872 73 & 1874 jedes Jahr 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu
verwilligen und auf fernere Jahre alle Jahr auf den 1. Juli den Betrag von
10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen wogegen betreff. Wittwe die
Unterhaltung des Hauses übernimmt mit Ausnahme des Weißens der
Rathstube.
Selbstverständlich ist, daß der Gemeinde wie der Frau
Ochsenwirthin eine 1/4 jährige Kündigung jederzeit zusteht.
Ferner verließt der Ortsvorstand eine Abschrift des Ministerium
des Inneren Abtheilung für den Straßen und Wasserbau unter Par 3056 vom
20. Juni 1874 wonach eine neue Straße von Hopfau nach Nekerhaußen gebaut
werden solle mit einem Kostenaufwand von 20790 Gulden 48 Kreuzer und es
solen einzelne Gemeinden hierzu Beiträge verwilligen.
Wenn auch in der Eingabe vom 20. Mai 1872 vom hiesigen
Gemeindrath unterschrieben wurde betreff Straßenbau nach Kräften zu
unterstützen so hätte die Gemeinde einen kleinen Beitrag gegeben, allein
da jetzt die Eisenbahn uns auf 1/2 Stunde in die Nähe kommt, die hiesige
kleine Gemeinde one dieß schon beiläufig 1 1/2 Stunden lange Straße zu
unterhalten hat, so daß sich der Gemeindeschaden jetzt schon auf 1800
Gulden beläuft betreff Straße für uns keinen Werth mehr hat, so kann auch
aus Gemeindemitteln hier kein Beitrag mehr zu betreff Straßenneubau in
Ausicht gestellt werden.
Gemeinderath Braun Kappler Schneider Hofer Mast
Schwemmle
& Bürgerausschuß Bohnet Schanz Döttling Mast
17. November 1875
In heutiger Sitzung trägt der Ortsvorsther dem Gemeinderath den
Erlaß des Königl. evangelischen Consist. mit, wonach die seit 27. Spet.
1875 erledigte Schulstelle hier dem Unterlehrer Bliklin in Dornstetten
übertragen wurde.
Nach einer heute erfolgten Eröffnung hat die Funktion des Hfl.
Schulmeister Steuwer von Freudenstadt als Schulamtsverweser am 20. d. M.
sein Ende, da am 22. d.M. der neu ernannte Schulmeister Blicklen seine
Stelle hier anzutreten hat.
z.B. Gemeinderath Braun Schneider Bohneth Mast Hofer
Kappler
29.Mai 1876
Der hiesige Schulmeister Blickle stellt bei dem Gemeinderath den
Antrag daß jetzt sein jährlicher Bedarf an 8 Clafter Brennholz jetzt
begeschafft werde.
Da anzunehmen ist, daß in dem Gemeindewald 4 Claft Holz
aufgemacht werden könne so werden noch 4 Claft Holz zum Beischaffen zum
Schulhaus an den wenigstach werden akondiert dieses Holz muß bis zum 15
Juni zum Schulhaus beigeführt sein.
Hat erhalten 4 Claft zu 27 Gulden
Johann Adam Bohnet hier. Unterschrift Bohnet
Vorstehendes genehmigt Gemeinderath Braun Schneider Kappler
Schwemmle Schanz
13. September 1877
Aus Veranlaßung der Schulvisidacion in Untermusbach durch ein
Consistorial Mitglied wurde in Gemeinschaft des Gemeinsch. Oberamt
Freudenstadt der Wunsch neben anderen Ausstellungen ausgesprochen, daß für
die Gemeinden Ober- und Untermusbach ein Gemeinschaftliches Schulhaus
erbaut werde da das Schulhaus in Untermusbach schlecht und zu klein
seie.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wurde nun betreff
Angelegenheit in reichliche Erwägung gezogen und der Gemeinderath spricht
sich dahin aus, daß sich binnen 2 Jahren die bürgerliche Kinderzahl auf
die Hälfte also höchstens 10 Kinderr reduciert man hier ganz mit
einverstanden ist, wenn ein Schulhaus in sogenannten Schafloch oder an
sonsten einem geeigneten Ort Obermusbach zu erbaut werde.
Das Schulhaus in Untermusbach welches zugleich auch das Rathhaus
ist könnte verkauft werden, während das hiesige als Rathhaus wieder
verwendet würde, die obene Räumlichkeiten sich aber für einen Schulmeister
wie bisher recht gut eignen würde. Hinsichtlich der Kosten welche der
Bau eines Schulhauses veranlaßt wird besonderer Vereinigung
vorbehalten.
Hinsichtlich der vereinigten Schule wird der Wunsch
ausgesprochen, daß der Schulmeister Bliklen von hier die vereinigte Schule
als Schulmeister erhält.
Gemeindrath Braun Schneider Schwemmle Schanz
Ruggericht
am 26. September 1877 wurde folgendes verhandelt:
§31.
Im Orts Arrest ist der Boden schadhaft, die gegen den Berg
stoßende Hälfte wird am Besten mit einem Plattenboden belegt, die Wand an
jener Seite ist zu bestechen? und zu weißen. Der Strosack und der Teppich
befinden sich im Rathhaus, damit sie vor Verderben bewahrt
werden.
Randbemerkung: ist geschehen
23. Juli 1879
Hl. Schulmeister Blicklen beantragt eine
Mobilarversicherung.
Randbemerkung:
Im Juni 1882 nach Feuerbach als Lehrer abgezogen daher diese
Versicherung erloschen.
20. August 1879
Da die Pacht des Gemüsegarten mit o.b Ruth auf dem 1. Juli 1878
zu Ende ging wird betreff Pacht hiermit wieder um den seitherigen Preis
erneuert und zwar auf so lange als die hiesige Schule noch bestehen
soll.
Diese Pacht genehmigt hiermit Frau Ochsenwirth Seegers
Wittwe.
Unterschrift Seeger
z B. Gemeinderath Braun Kappler Schwemmle Schanz
Schneider
Bürgerausschuß Döttling Braun Österle Wörner
Ruggericht vom 5. Novber 1879
Hirbei wurde Folgendes erhandelt:
§8.
Bei Besichtigung des Orts-Arrestes wurde gefunden, daß 1
Kopfpolster fehlt, welches noch anzuschaffen ist.
Randbemerkung: ist angeschafft.
8. Oktober 1881 Der Beitrag der Gemeindepflege in den Schulfond wird von
seitherigen 12 Kreuzer auf 35 Schilling für jeden Sonn und Werktagsschüler
mit Rückwirkung vom 1. April 1880 in die Markwährung
abgerechnet.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Braun Schneider Schanz Kappler
Bürgerausschuß Wörner Oesterle Braun Seeger
8. Februar 1882
Das Klogenseil auf dem Schulhaus mit 6,7 Meter Länge ist total
hin. Joh. Schanz Gemeinderath welcher morgen nach Freudenstadt kommt
erhällt die Vollmacht ein solches Seil zu kaufen.
z B. Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
Ruggericht den 6. September 1882
§5.
Zum Rechnungsbeleg für die Gemeindepflege ist das K.
Bezirksschulinspectamt Freudenstadt um Auskunft über die Ansprüche des
derzeitigen Schulamths Verwesers Beck an Geld u.
Naturalienanzugehen.
Randbemerkung: ist alsbald eingetroffen
§6.
Falls die Schulstelle nicht definitiv besetzt wird, oder ein
etwaiger Schulamts-Verweser keine rechtlichen Ansprüche an den durch die
Gemeinde von Ochsenwirth Seeger Wittwe gepachteten Schulgarten hat ist der
Pachtvertrag der Gemeinde mit der Wittwe Seeger bezügl. dieses Gartens
aufzulösen u. der Garten der Seeger zurückzugeben.
Randbemerkung: den 3 März 1883 dießen Pacht auf den letzten Merz
1883 aufgelöst.
§7.
An dem Schulgebäude ist ein grün angestrichener Laden
herangefallen und wieder fest zu machen, bei einem anderen ist der
obere Globen losgegangen u. wieder befestigen zu lassen. Endlich ist an
dem Ablauf des Küchenwassers ein sog. Kühner? anzubringen, damit das Haus
nicht verunreinigt wird.
Randbemerkung: Diese Arbeiten wurden sogleich an den Schreiner
Österle hier in Accord gegeben um 1 Mark 50 Pfennig und wurden
sogleich ausgeführt.
§14.
Bei Schulversäumnißen beträgt das Minimum der Strafe 1 Mark oder
24 Stund Haft, was nach dem Stiftungsprotokoll Bl. 100 nicht vollständig
beachtet wurde.
Randbemerkung: beobachtet
§17.
Das Arrestlocal ist im Inneren von einem Maurer reparieren zu
lassen.
Randbemerkung: ist geschehen
22. März 1883
Ferne den 14. November v. J. hat der Amtsdiener Schneider auf
Anordnung des Hl. pfarrer von Grünthal bis zum 1. April täglich früh daß
Schulzimmer eigeheitzt, weil der Schulamtsverweßer Bek hierzu zu bequem
war, für diese Außerordentliche Leistung wurden dem Schneider zusammen 5
Mark aus der Gemeindecase bewilligt.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Schanz
Bohnet
28. Mai 1883
In der heutigen Sitzung der bürgerlichen Colegien bringt der
Schultheiß zur Sprache, daß um 15. Mai 1883 die hiesige Schule mit der in
Untermusbach vereinigt wurde, und da nun das Schulhaus leer ist, wird
solches wieder als Rathhaus benützt, und die seit einigen Jahren bewohnte
Rathsstube in Ochsenwirth Seegers Haus auf den 1. Juli d.J.
gekündigt.
Das Ausräumen der Schulstube und einziehen der Registratur samt
Büchern Ksten Tisch Stühle und allem erforderlichen wlches einen Kosten
von cirka 6 Mark verursacht wird nun heute im Abstreich vergeben mit der
ausdrücklichen Bedingung, daß selbiges Einen der nächsten 3 Tage zu
geschehen hat.
Diese Arbeiten werden dem Schreiner Österle hier um 6 M
übertragen.
Unterschrift Oesterle
Ferner wird das Läuten Morgens, Mittags 11 Uhr und Abends wieder
vom 1. Juni 1883 in Accord gegeben. Diese Arbeit erhält um 13 Mark 71 S
Jakob Schneider Amtsdiener.
Unterschrift Schneider
22. Oktober 1883
Nachdem unter dem 9. Oktober d. J. die Vereinigung der Schule mit
der in Untermusbach vom Königl. Konsistorium defenetiv beschloßen worden
ist, so wird die Schulstube im nächsten Stok dem Ortsdiener Wald und
Feldschützen zur unendgeltlichen Wohnung eingeräumt, das mittlere Zimmer
mit dem Ofen bleibt dem jeweiligen Schulamtsverweser Bek zur Wohnung
bestehend, das Zimmer linker Hand bei der Stege wird der ledigen Strikerin
Christine Barho geb zu Wittelnsweiler zur Wohnung gegen einen Mietzins von
jährlich 10 Mark anfangend am 1. April 1884 auf stets wiederruflicher
Weise übelaßen, Im früheren Schullokal befindet sich nun die
Rathstube.
6. November 1883
Auf obigen Beschluß hat Schulamtsverweser Bek unter dem 29.
Oktober Beschwerde beim K. Pfarramt, beim K. Gemeinschaftl. Oberamt
Freudenstadt Einsprache erhoben, dahin gehend daß er nicht dulde, daß der
Amtsdiener und die oben genannte Barho den oberen Stok bewohne,
und das K. Gemeinschafts. Oberamt hat durch Erlaß vom 30. Oktober dessen
Wunsch bestätigt.
Es wurde aber am 6. November 1883 in dießer Sache folgendes
verhandelt:
Schulamtsverweser Beck erklärt sich mit dem heutigen mündlich
besprochenen Beschluß und Vertrag des Gemeinderaths hier einverstanden,
daß er die frühere Schulstube Patere als Wohnung und Schlafstelle annimmt
wodurch die oberen Zimmer frei werden und gegen die Mitbewohnung gedachten
2 Personen nahmlich des 72b Jahre alten Amtsdiener Schneider welcher ganz
unentbehrlich ist und der c.60 Jahre alten Strikerin Barho welche nur
vorrübergehend hier wohnt nichts einzuwenden habe.
Unterschrift damit einverstanden Lehrer Bek
Vorstehende Verhandluung beurkundet als mit vorstehenden
einverstanden
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
Ruggericht am 4. Januar 1886
§16.
Im Ortsgefängniß ist Strohsack und ? nicht, dagegen zur besseren
Erhaltung in einem Dachlocal? untergebracht.
Ruggericht am 8. November 1888
II. Ortsarrest:
§:3.
Die südwestliche Wand des Ortsarrest, welche durch Feuchtigkeit
sehr gelitten hat, soll repariert werden. Der abgefaulte Fuß der Bettladen
im Arrest u. der fehlende zweite Teppich sollen ersetzt werden. Die
Fenster bedürfen dringend der Reinigung.
Um der Feuchtigkeit des Locals definitiv abzuhelfen, ist
kein anderes Mittel vorhanden, als das Abgraben eines Streifens von der
Wiese, welche nach Südwesten an den Arrest grenzt. Jedenfalls kann die
dort bestehende Kalkgrube nicht länger geduldet werden.
1. Randbemerkung: Diese Arbeit kann erst bis Frühjahr geschehen
und wird ausgeführt. Schultheiß Schanz
2. Randbemerkung: Es ist wirklich in Ausführung d. 6 Mai 1889.
3. Randbemerkung: # Ist Vollendet.
4. Randbemerkung: ist geschehen d 9 Mai 1889
20. November 1888
Forstschutzwächter Mathäus gegenwärtig wohnhaft in Frutenhof hat
den Antrag gestellt in hiesiger Gemeinde Wohnung nehmen zu
dürfen.
Da die oben im Rathhaus befindliche Wohnungen mit 2 heitzbaren
Zimmern und sonstigen Räumlichkeit des Wegzuges des Lehrers Beck leer
stehen, so gibt es hier für einen solchen Hl. Beamten eine ganz paßende
Gelegenheit, und der Ortsvorstand beantragt bei dem Gemeinderat dem oben
genannten Forstschutzwächter Mathäus betreffende Räumlichkeiten um den
jährlichen Mietzuns von
zu überlaßen. 1/4jährige Kündigung betreff Vertrags steht dem
Pächter sowie dem Verpächter dem Gemeinderat zu. Auf erstatteten Vertrag
wurde beschloßen vorstehenden Vertrag welcher eine Gültigkeit
vom
hat zu genehmigen.
Gemeinderat Braun Kappler Schanz Wörner
Randbemekung: Nebenstehender Eintrag fand vorläufig keine
Anwendung weil betreffender Forstwächter sich in Untermusbach eingemietet
hat.
z.B. Schultheiß Schanz
6. Mai 1889
Im Rathaus sollen die 3 Zimmer, der Hausgang die Rathausstube
wieder frisch gemacht werden. Hierzu sind Kalk, Sand, Gips erforderlich.
Den Auftrag erhält für 35 Mark Martin Kneißler aus
Wittlensweiler.
Gemeinde-Visitation am 4. November 1892
§ 3.
Im Ortsarrest ist eine Wand schadhaft und reparieren zu
lassen.
1. Randbemerkung: Ist geschehen?
2. Randbemerkung: In den nächsten Tagen geschiehts. Ist
geschehen.
§.14.
In den Ortsarrest ist ein Kopfpolster anzuschaffen.
1. Randbemerkung: Ist es erledigt?
2. Randbemerkung: Ist geschehen.
Obermusbach Oberamt Freudenstadt
Verhandelt am 22. Oktober 1895
Randbemerkung: Oberamtmann Barnes, Verwaltungsacteur
Berger
II. Ortsarrest
Derselbe ist sehr feucht u. düster, es ist deshalb der Graben um
die Außenseite des Arrest wenigstens um das 4.fache zu
vertiefen. 21. April 1898
Nachdem der Hausmietvertrag von Seite 144 wieder Rückgängig
beziehungsweise an den Herrn Chr. Anseln Hotelier von Stuttgart
abgetreten wurde von dem Pächter Jakob Friedrich Stoll, Schneider in
Freudenstadt, sodenn wird heute der Hausmietvertrag von dem hiesigen
Gemeindehaus, Schul- und Rathaus, was für die Gemeinde nicht gebraucht
oder entbehrlich ist, an den betreffenden Herrn Chr. Anseln Hotelier in
Stuttgart neu vergeben, und zwar jährlich für 60 Mark vom 1. April 1898
bis aufs weitere, auf stets, auf beiderseitigen 1/4 jährigen Kündigung,
wiederruflichen Weise , woraussichtlich bis 1. April 1901.
Dem Hausmieter sind die 3 ineinander gehende Zimmer Küche,
Speisekammer, Keller und Holzplatz auf der Bühne und nach Umständen das
Bühnen-Kämmerle zeitweise und nach Abzug des Hausmieters muß er die
Miethewohnung wieder im gleichen guten Zustand herstellen lassen wie Sie
ihm Übergeben wurde am Aufzug 1898.
Der neue Kochherd welcher von dem Herrn Anselm angeschaft wurde,
soll Eigenthum der Gemeinde bleiben nach dem Verlassen des Hausmieters.
Ferner wird die neue Verweiss und Tapetzierung sowie auf die Abänderungen
der Küche mit dem Kamienschacht sowie die Rohreinrichtungen zur
sämtlichen Feuerungen werden gleichfalls
sämtliche entstehende Kosten von dem Hausmieter
bestitten.
vorstehendes anerkannt der Hausmieter Unterschrift Chr. Ansel
Hotel Texto
vorstehender Verpachtungsvertrag wird hier durch genehmigt auf
die 3 Jahr 1898 bis 1901 pro 1. April
z.B. Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun
Randbemerkung:
Der nebenstehende Hausmietvertrag wurde heute d. 26. Juni
1899 mit den ein und denselben Bedingungen von 1901 pr 1. April bis 1910
jährlich für 80 Mark mit dem südlichen gelegenen Zimmer welches Georg
Bohnet benützt verlängert.
Anerkannt Unterschrift Chr. Ansel Hotel Texto
genehmigt Gemeinderat Schanz Wörner Bohnet
Braun Seeger
Bürgerausschuß Ziefle Schneider Bohnet
Obermusbach, Oberamt Freudenstadt
Verhandelt, den 22. April 1898
§.1.
Der Graben an der Aussenseite des Arrest ist noch etwas zu
vertiefen, damit die Feuchtigkeit mehr als bisher abgehalten
wird.
Randbemerkung: ist geschehen
Verhandelt den 17./18. Mai 1901
§.14.
IV Ortsarrest
2 neue Leintücher sind anzuschaffen. Die feuchte Wand ist,
thunlichst auszubessern. Die Fenster sind x zu reinigen.
Randbemerkung: Wird angeschaft.
§.15.
VII Ortsreinlichkeit
1. Der Bach ist, soweit er durch das Dorf fließt, von Schlamm und
Thierleichen rein zu halten.
Randbemerkung: Wird beachtet
2. An der Dunglege beim Rathaus soll durch einen
Geometer festgestellt werden, ob sie nicht auf Gemeindearreal
liegt.
Randbemerkung: Ist geschehen
3. Der Graben gegen die Ziegelei ist durch zu geringen Gefäll zu
einem stehenden Gewässer geworden; dieses Wasser ist nach den Wiesen
abzuleiten.
Randbemerkung: Ist geschehen
4. Die Dunglege bei Ziegler Hofer ist gegen die Straße
einzuzäunen, der beschädigte Straßenkärgen? herzustellen.
Randbemerkung: erledigt
5. Beim Hause des Johannes Ziefle ist die Kandel links von der
Straße bis zur Hausecke zu verlegen; die stehenden Gewässer am Brunnen
hinter dem Ochsen sind durch einen tiefen Graben abzuleiten und dem Boden
gegen die Teuchellage hin mit Schotter und Sand aufzufüllen-
Randbemerkung: "
6. Die Dunglege des Ochsenwirts Seeger darf keine Jauche auf die
Straße entleeren.
Randbemerkung: Ist geschehen
7. Eine in der Straße entspringende Quelle hinter dem Ochsen ist
abzuschaffen.
Randbemerkung: Ist erledigt
8. Das Kalkloch der Witwe Braun an der Straße nach Igelsberg ist
zuzuwerfen.
Randbemerkung: dito
18. Oktober 1901
Nach der Genehmigung des Kgl. evangelischen Konfisterium der
Zusammenlegung der Vereinigung der Schule mit Untermusbach - Obermusbach
so soll der Schulfonds auch einheitlich verwaltet werden nach der
Genehmigung vom 9. Oktober 1883 diesem zufolge wurde unterm 12ten
September 1901 des oberamtlichen Erlaßes so belauft sich das
Schulfonds-Vermögen von
Obermusbach zum 1. April 1899 auf 426 M 43 Pfg
Untermusbach 1. April 1898 auf 851 M 39 pfg
zusammen 1277 M 82 Pfg.
Nachdem hat der Schulfond von Untermusbach 2/3 Theil und
Obermusbach 1/3 Theil.
So wird beschlossen, daß Vereinigung soll ausgeführt werden zuvor
aber soll die Rechnung beiderseits vom Verwaltungsakteur festgestellt
werden und dann in Untermusbach zur einheitlichen Verwaltung übergeben
werden.
Ferner soll das Resultat von der Rechnungsabhör zu den hiesigen
Gemeindepflegerakten gebracht werden.
Zum Fall einer Auflößung von der einheitlichen Schule so hat der
Schulfond wieder in 2/3 und 1/3 sich zu vertheilen, er mag ärmer oder
reicher werden.
Dieser Beschluß soll auch zu der Genehmigung der bürgerlichen
Collegien nach Untermusbach vorgelegt werden.
28. Merz 1905
Zu der Schillerfeier welche im April 1905 zur hundertjährigen
Wiederkehr gefeiert, wohl in ganz Deutschland, zu dieser Feier soll aus
der hiesigen Gemeindekasse mit der Gemeinde Untermusbach für die
Schuljugend der dritte Theil der anwachsenden Kosten verausgabt
werden.
z. B.
Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Schneider
Bürgerausschuß Ziefle Dölker Schneider 26. Juni 1905
Die bürgerlichen Collegien sind versammelt und wird nach der
Abmachnung vom 11. Juli 1904 betreffend Anbringung eines Blitzableiter auf
das Schul & Rathaus welches der Gemeinde gehört, so soll mit der
Besprechung mit Herrn Oberamtmann Schwarderer und einigen Gemeinderät, daß
derselbe soll womöglich alsbald angebracht werden. Demselben wurde
entsprochen und wurde die Anfrage gestellt an Herrn Chr. Ansel von
Stutgart gestellt, ob er geneigt wäre als Hausmieter unserer Wohnungen im
Schulhaus jedenfalls die Hälfte an den Ausgaben zu bezahlen.
Und was Herr Ansel fühlte sich nicht veranlaßt etwas zu bezahlen
indem er erklärt, er habe schon große Opfer gegeben namentlich zur
Herstellung des Aborts somit verbleibt nun nichts anderes übrig als die
Gemeinde muß den gabnzen Betrag bezahlen.
zur Beurkundung Gemeinderat Schanz Seeger
21. August 1908
Nach einem Erlaß des Kgl. gemeinsch. Oberamts in Schulsachen soll
am 6. April d. J. und in Bezugnahme auf den Beschluß der bürgerlichen
Kollegien von Ober- u. Untermusbach, vom 17. März d.J., soll zu dem
innerhalb 4 bis 5 Jahren zu erbauenden gemeinschaftlichen Schulhaus, jetzt
schon von beiden Gemeinden zustimmen, ein Betrag von 1000 Mark in Etat
eingestellt werden.
Nach eingehender Beratung wurde von den bürgerlichen
beschlosssen:
Im Etat pro 1908/09 200 Mark xx für den Schulhausneubau
einzustellen. Ferner soll der zu erwartente Staatsbeitrag und der von der
Brandversicherungsanstalt anläßlich der neu erbauten Wasserleitung zu
hoffenen Beitrag zu diesem Zweck zurückgelegt werden.
Gemeinderat Kappler Schneider Bohnet Braun Ziefle
A.Bohnet
Bürgerausschuß Dölker Frey Mast Schanz
5. August 1909
Die beiden Gemeinden Ober- u. Untermusbach haben beschlossen
gemeinschaftlich ein neues Schulhaus zu bauen.
Die Kosten sollen in der Weiß verteilt werden, daß Untermusbach
2/3, Obermusbach 1/3 zu bezahlen haben.
Plan und Kostenvoranschlag, wurde von Herrn Oberamtsbaumeister
Schäfer in Freudenstadt ausgearbeitet und vom Kgl. Konsistorium
geprüft.
Der Voranschlag beträgt 45000 Mark. Abgeboten wurden bei der
Vergebung der Arbeiten cirka 4000 Mark.
Der Bauplatz und die Kosten der Bauleitung werden sich auf etwa
4000 Mark belaufen und wird demgemäß die hiesigen Gemeinde cirka 15000 zu
zahlen haben.
Zur Zur Beschaffung dieser Mittel beschließen die
bürgerlichen Kollegien:
1. Von der Oberamtssparkasse Freudenstadt ein Kapital von 15000 M
aufzunehmen, dasselbe neu zugesagt zu 4 1/4 % bis zum April 1914 zu
verzinsen, von da ab in 30 Kapitaltilgung und Verzinsung in sich
schließenden Jahresraten abzutragen, so daß die erste Anutiäte am 1. April
1915 zu zahlen wäre.
2. Um Genehmigung zu dieser Kapitalaufnahme
nachzusuchen.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Ziefle
Bürgerausschuß Dölker Finkbeiner Frey Wörner
9. April 1910
Der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Obermusbach und der Familie
Ansel in Stuttgart betreffend der Wohnung im hiesigen Rathaus ist am 1.
April 1910 abgelaufen. Die Familie Ansel sucht um Verlängerung des
Vertrages bis 1. April 1911 nach.
Die bürgerlichen beschließen diesem Ansuchenzu entsprechen, und
den Mietvertrag um den seitherigen Preis von 80 M bis 1. April 1911 zu
verlängern.
Gemeinderat Kappler Braun Schneider Bohnet Frey
Bürgerausschuß Dölker Finkbeiner Mast Schanz
Eingesehen Kgl. Oberamt Wiegandt
20. Mai 1911
Im hiesigen Arestlokal ist 1 neues Leintuch und 2 neue Teppich
erforderlich ferner soll die Uniformierung des Polizeidieners, der bisher
nur Waldschützuniform hat. anders erfolgen.
Beschlossen wird:
2 Teppich und ein neues Leintuch in das Arestlokal anzuschaffen,
dem Polizeidiener einen Waffenrock, eine Mütze und ein Seitengewehr zu
kaufen.
20. Mai 1911
Die Gemeindekollegien von Untermusbach haben in einer Eingabe an
das K. gem. Oberamt den Antrag gestellt, daß die Schulverbandtsatzungen in
der Weise abgeändert werden, daß die Gemeinde Untermusbach
Alleineigentümer in des alten Schulhauses sei und die von den Vertretern
von Obermusbach gestellte Bedingung, wonach der von E der dortigen
Gemeinde beschlossene Einbau eines Ratszimmer zwar gestattet, aber bei
einem eventuellen späteren Bedürfniß wieder zu Schulzwecken verwendet
werden könne, aufgehoben werden soll.
Von den anwesenden Kollegien wird erwähnt daß die Kollegien von
Untermusbach dem Beschluß vom 7. Mai 1907 wonach das Schulgebäude nicht
aber der Schulgarten zu 1/3 in das Eigentum der Gemeinde Obermusbach
übergehe, zugestimmt haben.
Beschlossen wird:
Den Antrag wonach die hiesige Gemeinde auf ihren Anteil zu 1/3 am
alten Schulgebäude verzichten soll, nicht anzunehmen. Dagegen den Einbau
eines Rathzimmers in das alte Schulhaus zu genehmigen, jedoch zu
bestimmen, daß falls für spätere Zeiten wieder eine Erweiterung der Schule
notwendig würde, diese Räume wieder zur Verfügung gestellt würden, mit der
Begründung, daß das ganze Schulhaus durch den Umbau an welcher die hiesige
Gemeinde auch viel zahlte, bedeutend an Wert gewonnen hat.
Gemeinderath Ziefle Bohnet Braun Kappler
Bemerkung: Am 2. Sept. 1911 wird diese Angelegenheit nochmals
behandelt. Die Gemeinde Obermusbach verzichtet unter Bedingungen auf ihr
Eigentumsrecht.
16. Juni 1911
Herrn Koppenhöfer in Stuttgart bietet für die Wohnung im hiesigen
Rathaus auf die Dauer von 5 Jahren 100 Mark jährlich Miete und bittet um
Einrichtung von 2 elektrischen Lampen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen.
Dem Herrn Kappenhöfer die Wohnung auf 5 Jahre zu vermieten um den
jährlichen Preis von 100 M und einen Mietvertrag in Bälde herzustellen.
Zwei elektrische Lampen sollen in der Wohnung eingerichtet
werdn.
13. Juni 1912
Zur Bestreitung der Schulhausbaukosten wurden mit Genehmigung der
Kgl. Kreisregierung vom 27. August 1909 No. 6863 bei der Obeamtssparkasse
Freudenstadt 15000 Mark aufgenommen, zurückzahlbar vom Jahr 1914 an in 30
Anutiäten. Nach diesem Erlaß sind etwaige Staatsbeiträge zur
außerordentlichen Schuldentilgung zu verrechnen.
Verwilligt wurden 600 Mark.
Von den bürgerlichen Kollegien wird beschlossen:
1. Von dieser Schuld mit 15000 M den Betrag von 1000 M abzutragen
und den Rest mit 14000 M in 30 Anutiäten, beginnend am 1. April 1915,
zurück zu zahlen.
2. Um Genehmigung heirzu nachzusuchen.
Gemeinderath Ziefle Frey Bohnet Braun
Kappler
Bürgerausschuß Dölker Mast Schanz Wörner Breuning
Wurster
12. Juli 1912
Vom Gemeinderat wird beschlossen, den Elektrizitätszähler im
Rathaus käuflich zu erwerben, sofern das Elektrizitäthswerk mindestens
eine Garantie für 5 Jahre leitet.
Gemeinderath Frey Schneider Bohnet Braun
Kappler
Ermittelt und aufgeschrieben von Hans Rehberg. |