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Das erste Obermusbacher Schulhaus, es hat die alte Haus-Nr. 5,
stand laut Gebäude-Kataster von 1824 am Igelsberger Fußweg und
wurde entsprechend dem Gebäude-Kataster von 1836 im Jahre 1842, zwei
Jahre nach Errichtung des neuen Schulhauses, abgerissen.
Ab 1811 wurde ein Bürgermeister-Rechnungbuch eingeführt. Im Anhang
dieses Buches finden wir das Schulhaus "ein Haus ... zu einem Schulhaus
eingerichtet ist." Danach scheint 1811 in einem Wohnhaus, die Nr.
5, eine Schule eingerichtet worden sein.
Im Komun-Rechnungsbuch von 1816/17 ist das Schulgebäude aufgeführt,
die Lage wird mit "zwischen der gemeinen Gaße und dem Weiler Steig
gelegen" beschrieben.
In dem Bereich der hohen Fichten könnte das alte
Schulhaus gestanden haben. Zumindest ist im Ortsplan von 1836
hier noch ein Garten eingezeichnet.
Das Schulhaus Nr. 5 war zweistöckig, mit Wohnung für den Schullehrer,
Stallung und Keller. Es hatte ein Ziegeldach.
Im Ruggerichtbuch von 1829-67 finden wir am 7.1.1839 folgende
Eintragung "§17 - Das Schulhaus befindet sich in einem ungenügenden
und zum Theil schadhaften Zustand, es ist daher planmäßig zu
verbeßern."
Es gibt die Randnotiz "Das Schulhaus wird neu gebeuen, was dem
Königl. Oberamt bekannt gemacht worden ist."
Der Stiftungsrat von Obermusbach beschließt laut
Stiftungsratprotokoll vom 8. Juli 1838 ein neues Schulhaus zu bauen, da
das alte Schulhaus nicht mehr taugt.
Auf dem Schulhaus lagen jährlich zu leistende Abgabelasten an
das Kameralamt (Kirchenamt) Dornstetten von:
Naturalabgaben:
2 Simri + 3,5 Viertel Hafer,
1 junges Huhn,
1 altes Huhn und
Geld:
8 Gulden Lehngeld.
Das Schulhaus gehörte der Gemeinde und war steuerfrei.
Zur Lehrerkraft gibt es folgenden Eintrag im
Gemeinderatsprotokoll:
25. Juni 1837
Der Gemeinderat und Bürgerausschuß von Obermusbach erklären, daß
die zur Ergänzung des Schullehrers-Gehalts auf 200 Gulden erforderliche 22
Gulden 29 1/2 Kreuzer auf das Schulgeld umgelegt werden soll, nachdem der
Abzug von diesen 22 G 29 1/2 Kr gemacht wurde, welcher sich aus der längst
angeregten Veränderung in Beziehung und Besorgung der Basurlien im
Kirchspiel ergeben wird.
der Gemeinderath Seeger Hofer Braun Wurster Ziefle
+ Bürgerausschuß Wurster Frey Bauer Mast Bohnet
Obermusbach den 24. September 1839
Ferner beschließt der Stiftungsrath und
Bürgerausschuß,
daß hinfort nach Art. 220 des neuen Schulgesetzes vom Dafr. 1838
von jeden die Werktag- oder Sonntag-Schule besuchende Schuler aus der
Gemeindenpflege-Sechs-Kreuzer in dem Schulfond bezahlt werde, dagegen der
bisherige Betrag von 2 Gulden 24 in den Schulfondt aus dem Heiligen
aufgehoben seyen soll.
zur Beurkundung
Das neue Schul- und Rathhaus mit der Nr. 17 wird,
entsprechend Gebäude-Kataster von 1836, im Jahr 1840 erbaut.
Laut Steuer-Güterbuch von 1874 ist der Vorbesitzer des Grundstückes
nicht nachweisbar.
![]() Es ist zweistöckig, mit Stallung, Holzschopf, einem Gewölbekeller und
einem Ziegeldach. Es hat einen Dachständer mit einer Glocke von 0,56 m
Durchmesser. Im Gemeindeprotkoll finden wird am 20. Juli 1841 den Eintrag,
dass das Schulhaus neu erbaut wurde und mit einen Versicherungswert von
1500 Gulden eingeschätzt. Erbaut wurde das Haus von Zimmermeister Adam
Kübler aus Wittlensweiler.
Im Feuerversicherungsbuch von 1890 ist noch ein einstöckiger Abtritt
(Toilettenhaus) mit 3 Plätze und einem Pultdach aufgeführt. Dieses Gebäude
ist heute nicht mehr vorhanden.
![]() Die Rückseite
![]() mit Balkon
Abgaben, wie beim alten Schulhaus , sind nicht eingetragen.
Brandversicherungswert laut Gemeinderatsprotokoll:
20. Juli 1841
Es findet eine Revision des BrandCatasters statt. Schätzer sind
Schultheiß Hofer, Johannes Blechle Maurermeister aus Untermusbach, Jacob
Dosten Zimmermeister aus Untermusbach.
Eingeschätzt wurde das neu erbaute Schulhaus.
Wie folgt beschrieben:
2stockiges Wohnhaus, mit Stallung, Holzschopf und gewölbtem Keller
und Ziegeldach
das Gemeindeschulhaus am Sägmühleweg
Werth 1500 Gulden
10. Juli 1842
Verhandelt von der ordentlichen Bauschau Schultheiß Hofer hier,
Maurermeister Blöchle u. Zimmermeister Doster v. Untermusbach
Es wurde eine Revision des Brand Catasters
durchgeführt.
Abgebrochen: Gemeinde, 1stockiges Wohnhaus das alte Schulhaus
dahier excuxarts 1000 Gulden
Obermusbach den 16. Aug 1843
Nach dem der Beschluß des Stiftungsrathes & Bürgerausschußes
d.d. 8. Aprl 1842
" der treuhen aus der Stiftungs Pflege an den Schulfond
verabreichten Betrag von 2 f 2 k jährlich wiederum von der Stiftungspflege
zu erheben" von Königl. Gemeindschaftl. Oberamt wieder zu weiterer
Berathung zurückgegeben wurde, ist so bamt zur Genehmigung vorgelegt
werden. Beschließen die genannten Collegien in Betrach daß die Lehrmittel
für die Schule in Obermusbach mit dem Betrag von 6 k für jeden Werktags
und Sonntagsschulen aus der Gemeindekaße nicht gebührend angeschaft werden
kann indem die Zahl der Sonntags und Werktags-Schüler gegenwärtig nur 23
beträgt, so soll der Beitrag für jeden Schüler aus der Gemeindepflege auf
12 k erhöht und dieser Beschluß dem K.Gemeinschaft. Oberamt zur
Genehmigung vorgelegt werden. 24. September 1843
Unterm heutigen erscheint der Zimmermeister Adam Kübler von
Wittlensweiler Accordent des hiesigen Schulhauses vor dem Gemeinderath und
Bürgerausschuß, und bittet um einen Beitrag, da er an dem hiesigen
Schulhause sehr viel verloren habe, es versammelt sich dieser Gemeinderath
und beschließt:
Daß dem Kübler ein Beitrag von 10 Gulden in Hinsicht dessen, daß
er wie er vorgibt, sehr viel verloren hat, verabreicht werden
solle.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Ziefle Hofer Braun Seeger
Bürgerausschuß Wurster
27. Januar 1844
Der hiesige Schulmeister hat bisher das Impfgeschäft ohne
Belohnung besorgt, derselbe ist aber schon einige mal vor dem Gemeidnerath
erschienen, und bittet um eine Belohnung für dieses Geschäft, es
beschließen daher die beiden bürgerlichen Collegien demselben hierfür eine
jährliche Belohnung von 1 Gulden anzusagen u. höher Genehmigung
nachzusuchen.
Zur Beurkundung
Gemeinderath Ziefle Hofer Seeger Hofer Wurster
Bürgerausschuß Mast Bohnet Braun Bauer
Bekannte Lehrer sind:
Der Schulmeister Johannes Braun schrieb am 4.3.1805
einen Bitbrief an den Khurfürsten Friedrich II und bat um ein
Fruchtgratial (Lebensmittelbeigabe) zum Lohn da er sehr wenig verdiene und
dies nicht ausreiche. Mit Brief vom 8.3.1805 wurden ihm jährlich 2 Simri
Roggen und 2 Scheffel Dinkel genehmigt. Dies Frucht hatte das Klosteramt
Reichenbach zu liefern.
Der Schulmeister JakobFriedrich Berger bat als
Nachfolger von Johannes Braun ebenfalls zur Unterstützung seines
lebensunterhaltes bei dem zu geringen Verdienst um ein Fruchtgratial.
Hierzu schrieb er drei Briefe, am 27.1.1807, 10.4.1807 und am
27.5.1807, an den König. Die Antwort ist nicht bekannt.
Christian Sauser, OM42a, * 1783 in Engstlatt.
Schulmeister in Ober- und Untermusbach. Er heiratet in Grüntal am
15.3.1812 Sibylla Oetinger, *13.11.1778, aus Weiler, Oberamt Schorndorf.
Sie haben 4 Kinder.
Wegzug 1821 nach Gemmrigheim.
Johannes Schneider, OM42b, *1812 in Giengen. Er
heiratet in Schopfloch am 7.5.1839 Eva Rosina Schultheiss, *2.4.1819, von
Schofloch. Sie haben 3 Kinder.
Wegzug 1843 nach Bikelsberg.
Johannes Bluthardt, OM37g, *1805 in
Altbach.
Schulmeister in Obermusbach, seit 1831 in Untermusbach und ab
1835 in Grüntal GRÜ85a. Sie haben 11 Kinder.
Heiratet 1836 Rosina Dorothea Seidt, *28.2.1806 aus
Igelsberg.
Wegzug 1858 nach Niederhofen. Johann Friedrich Böbel, OM38b,
*1813 in Weilheim, heiratet am 28.10.1843 Elisabetha Steinsilber,
*18.2.1813 aus Bodelshausen. Sie haben 5 KInder. Er ist Schulmeister
in Obermusbach.
Wegzug 1851 nach Unterhausen.
Zur Lehrerbesoldung steht geschrieben:
Verhandelt den 17 Juli 1882
Da die hießige Schulstelle wieder in Erledigung kommt, so ist die
Fruchtbesoldung vom Holmaß ins Gewicht umzurechnen.
Der Schullehrer hat für 50 f gleich 85 M 71 Pf Brodfrüchten nach
Sportelpreißen anzusprechen.
Der Gemeinderath beschließt nun statt der bisher gereichten 12
1/2 Scheffel Dinkel angeschlagen zu 85 M 71 Pf jetzt 13 Ct 40 Pfund Kernen
anzuschlagen mit 85 M 76 Pf zu verwilligen
Im Ratsprotokoll steht geschrieben:
Obermusbach den 27. März 1851
Da durch den Wegzug des Schullehrers, und durch die Erledigung
unserer Schule das hiesige Schulhaus als Rathhaus wiederruflich benutzt
wird und alle Verhandlungen der Gemeinde da geschehen sollen so ist
jährlich auch Holz zum einheizen zum besagten Rathhaus nöthig
geworden.
Es wird deshalb von dem Gemeinderath beschloßen das fragliche
Holzbedürfniß auf folgendem Weege anzuschaffen.
Es wird jährlich von einem Bürger Klafterholz unentgeltlich
beigeführt, und zwar das erste Jahr willigt Adam Hofer ein ein Klafter
beizuführen, das nächste Jahr muß ein anderer Bürger ein Klafter Holz
beiführen und so fort.
Beurkundet Gemeinderath Schultheiß Braun Hofer
Ziefle Hofer Bohnet
Dupliat Eingetragen den 16. December 1861
Die Königl. Regierung des Schwarzwaldkreißes an das Königl.
Oberamt Freudenstadt
Der mit Bericht vom 23. d.M. hierher vorgelegte Beschluß der
Gemeindecolegien von Ober- und Untermusbach vom 20. v.M. in Betreff einer
dem Hülfslehrer Fischer verwilligte persönliche Gehaltszulage von 15 f
wird hiermit in widerruflicher Weise von Aufsichtswegen genehmigt, der
Beschluß ist übrigens noch in die beeden Gemeindrathsprotokolle
einzutragen, der bis jetzt im Stiftungsrathprotokoll enthalten ist.
Reutlingen den 28. November 1861, für den Dierecktor
Schmiedlin.
Den Schultheiß-Ämtern Ober & Untermusbach zur Kenntnißnahme
Eintrag in das Gemeinderathsprotokoll und Wiedereinsendung.
Freudenstadt den 4. Decber 1861, Königl. Oberamt
Sandberger
Eingesehen Gemeinderath Braun Mast Seeger Bohnet
Schneider
Randbemerkung: die Gemeinde Obermusbach bezahlt 5 f.
Im Gemeinderatsprotokoll vom 22. Juni 1869 steht:
Ferner bringt der Ortvorstand den schlechten
Zustand der Schule in Untermusbach zur Spache, daß unßere Kinder nicht nur
nichts lernen, sondern besonders zur Winterzeit die kleinen Kinder welche
täglich den Weg nach Untermusbach machen müßen voll zu Grunde gehen,
Überdieß war die Kinderzahl hier als die Schule mit der in Untermusbach
vereinigt wurde eben 5, während gegenwärtig 19 Kinder von hier die Schule
in Untermusbach besuchen. Die bürgerlichen Colegien beschliessen die Einleitung zu treffen,
daß wieder eine Schule auf das Spätjahr hier errichtet wird, und wir mit
einem tüchtigen Lehrer versehen werden.Die Regelung der
Besoldungsverhältnisse soll unter Mitwirkung unseres Hl. Pfarrer Eyth
geschehen.
Immer wieder mußten die Schullehrer ihr Brennholz anfordern.
Nachstehend ein Gemeinderatsprotokoll-Eintrag als Beispiel für viele
weitere:
Verhandelt den 5 Juni 1871
In heutiger Sitzung des versammelten Gemeinderaths und
Bürgerausschußes kommt die Berathung zur Sprache auf welche Art das
Bedürfniß an Schulholz, welches in früheren Jahren 8 Claft gemischtes
Scheiter und Prügelholz betrug, und in dießem Jahr aus dem Gemeindeald
nichts ausgenutzt werden darf.
Der Gemeinderath im Einverständniß des Bürgerausschußes
beschließt, fragliches Holz im Wege des Aufstreichs zur Anschaffung und
Beifuhr an den Wenigstnehmenden zu akkondieren unter folgenden
Bedingungen:
1. Darf nur gesundes Holz, welches zur Hälfte Scheiter zur Hälfte
in Prügel bestehen muß.
2. Die Beifuhr muß in 14 Tagen beendigt sein.
Unter dießen Bedigungen wird zur Abstreichsverhandlung
geschritten. Es fordert Christian Seeger 70 f, jung Adam Bohnet 60
f.
Schultheiß Braun erhält solches zu 50 f fünzig Gulden.
Ferner wurde das Spalten fraglichen Holzes im Abstreich
verliehen. Es erbietet sich Jakob Schneider hier das Clafter Holz zu 48 Kr
aufzubereiten. Verbleibt demßelben um 48 Kr.
Gemeinderatsprotokoll vom 11. August 1871:
Nachdem nunmehr hier ein neuer Lehrer in der Person des
Schulmeister Bach angestellt ist, wurde demselben die Stelle eines
Impfbuchführers, welche ersteren früher Schulmeister Glück v. Untermusbach
bekleidet hat unter den gleichen Gehaltsverhältnißen übertragen, beginnend
vom 1. Juli an.
Im Protokoll findet sich ein Eintrag über die Verlegung des
Ratszimmers in den Ochsen:
11. Juli 1874
Mit der Anstellung des HE. Schulmeister Bach hier vom 27. Januar
1871 wurde das Rathhaus in das Haus der Frau Ochsenwirth Seeger Wittwe
verlegt und da dieselbe das Haus auf ihre Kosten mit Ausnahme des Weißens
der Rathstube ganz unterhält, bei einer neulich stattgefundenen Reparatur
viele Kosten gehabt hat, so hat dieselbe schon mehrmals um eine Hausmiete
nachgesucht.
In heutiger Sitzung wurde deshalb von Gemeinderath und
Bürgerausschuß beschloßen
der Ochsenwirth Seeger Wittwe auf die verfloßenen 3 Jahre 1. Juli
1872 73 & 1874 jedes Jahr 10 Gulden aus der Gemeindecasse zu
verwilligen und auf fernere Jahre alle Jahr auf den 1. Juli den Betrag von
10 Gulden aus der Gemeindecasse zu verwilligen wogegen betreff. Wittwe die
Unterhaltung des Hauses übernimmt mit Ausnahme des Weißens der
Rathstube.
Selbstverständlich ist, daß der Gemeinde wie der Frau
Ochsenwirthin eine 1/4 jährige Kündigung jederzeit zusteht.
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Im Ratsprotokoll findet sich folgender Eintrag:
13. September 1877
Aus Veranlaßung der Schulvisidacion in Untermusbach durch ein
Consistorial Mitglied wurde in Gemeinschaft des Gemeinsch. Oberamt
Freudenstadt der Wunsch neben anderen Ausstellungen ausgesprochen, daß für
die Gemeinden Ober- und Untermusbach ein Gemeinschaftliches Schulhaus
erbaut werde da das Schulhaus in Untermusbach schlecht und zu klein
seie.
In der heutigen Sitzung des Gemeinderaths wurde nun betreff
Angelegenheit in reichliche Erwägung gezogen und der Gemeinderath spricht
sich dahin aus, daß sich binnen 2 Jahren die bürgerliche Kinderzahl auf
die Hälfte also höchstens 10 Kinderr reduciert man hier ganz mit
einverstanden ist, wenn ein Schulhaus in sogenannten Schafloch oder an
sonsten einem geeigneten Ort Obermusbach zu erbaut werde.
Das Schulhaus in Untermusbach welches zugleich auch das Rathhaus
ist könnte verkauft werden, während das hiesige als Rathhaus wieder
verwendet würde, die obene Räumlichkeiten sich aber für einen Schulmeister
wie bisher recht gut eignen würde. Hinsichtlich der Kosten welche der Bau
eines Schulhauses veranlaßt wird besonderer Vereinigung
vorbehalten.
Hinsichtlich der vereinigten Schule wird der Wunsch
ausgesprochen, daß der Schulmeister Bliklen von hier die vereinigte Schule
als Schulmeister erhält.
Ruggerichtsprotokoll (Ruggericht ist die Kontrolle der
Amtsführung durc h das Oberamt):
Ruggericht vom 22. August 1873
§19.
Das Mauerwerk im Rathhaus Ofen ist schadhaft & läßt Rauch in
das Rathszimmer durch, es ist daher solches sogleich auszubeßern zu
laßen.
Randbemerkung: ist geschehen
Im Ruggerichtbuch von 1870 findet sich in der Niederschrift von
1877 folgender Eintrag: "§27 -Nach einem neulich ergangenen
Consistorial-Erlaß ist der Vorschlag gemacht worden, für die beiden
Gemeinden Obermusbach und Untermusbach ein gemeinschaftliches neues
Schulhaus zu erbauen. Die bürgerlichen Collegien in Untermusbach haben
sich bei dem vorgestern daselbst abgehalteenen Ruggericht dahin
ausgesprochen, statt eines mit großen Kostenwerk errichteten Neubaus 2
Schulsäle in dem Parterre des dort. Gemeindehauses einzurichten zu
lassen, von denen der eine der Gemeinde Obermusbach gegen Bezahlung eines
entsprechenden Miethzinses überlassen würde.
Die hier Stand kommen sollte, so würde das
derzebürgerlichen Collegien sind mit diesem Vorschlag einverstanden. Wenn
dieses Projekt initige Schulzimmer vacant und die Möglichkeit gegeben, daß
derzeitige Rathszimmer dorthin zu verlegen, welches sich wirklich in einer
Mieth-Wohnung befindet."
§30.
Die vorhandenen Subsellien im Schulhaus entsprechen der
Vorschrift nicht, und sind deßhalb Normalsubsellien anzuschaffen.
Im Übrigen wird auf den Receß oben §27. verwiesen.
Randbemerkung: Der Angriff des projektierten Schulhausbauweßen in
Untermusbach läßt lange auf sich warten.
§31.
Im Orts Arrest ist der Boden schadhaft, die gegen den Berg
stoßende Hälfte wird am Besten mit einem Plattenboden belegt, die Wand an
jener Seite ist zu bestreichen und zu weißen. Der Strohsack und der
Teppich befinden sich im Rathhaus, damit sie vor Verderben bewahrt
werden.
Randbemerkung: ist geschehen
Ruggericht vom 5. Novber 1879
Hierbei wurde Folgendes erhandelt:
§8.
Bei Besichtigung des Orts-Arrestes wurde gefunden, daß 1
Kopfpolster fehlt, welches noch anzuschaffen ist.
Randbemerkung: ist
angeschafft. §20.
Da die Schülerzahl nach der Konfirmation auf 10 herabsinken wird,
so ist der Versuch zu machen, ob nicht mit einer Nachbar-Gemeinde eine
Verständigung über den Anschluß der hiesigen Schulkinder an jene Schule zu
erzielen sei.
Randbemerkung: konnte bis jetzt nicht vollzogen werden, wird aber
in Bälde geschehen daß die hiesige Schule aufhört und einer anderen
Gemeinde die Schüler zugetheilt werden.
Ruggericht den 6. September 1882
§4.
Da derzeit die Schule blos von 13 Schüler besetzt ist, so ist in
Berathung zu ziehen, ob nicht zu Ersparung von Kosten die hiesigen Schüler
in Untermusbach oder Grünthal betheiligen könnten. Für den Fall, daß in
Untermusbach ein Hülfslehrer angestellt würde, könnte demselben die
hiesige geräumige u. freundliche Lehrerwohnung überlassen
werden.
1. Randbemerkung: Erledigt, da die hiesige Schule mit der in
Untermusbach am 15. Mai 1883 endlich vereinigt wurde.
2. Randbemerkung: Wird von dem Lehrer mit dem größten
Wohlgefallen benutzt
§6.
Falls die Schulstelle nicht definitiv besetzt wird, oder ein
etwaiger Schulamts-Verweser keine rechtlichen Ansprüche an den durch die
Gemeinde von Ochsenwirth Seeger Wittwe gepachteten Schulgarten hat ist der
Pachtvertrag der Gemeinde mit der Wittwe Seeger bezügl. dieses Gartens
aufzulösen u. der Garten der Seeger zurückzugeben.
Randbemerkung: den 3 März 1883 dießen Pacht auf den letzten Merz
1883 aufgelöst.
§7.
An dem Schulgebäude ist ein grün angestrichener Laden
herangefallen und wieder fest zu machen, bei einem anderen ist der obere
Globen losgegangen u. wieder befestigen zu lassen. Endlich ist an dem
Ablauf des Küchenwassers ein sog. Kühner? anzubringen, damit das Haus
nicht verunreinigt wird.
Randbemerkung: Diese Arbeiten wurden sogleich an den Schreiner
Österle hier in Accord gegeben um 1 Mark 50 Pfennig und wurden sogleich
ausgeführt.
§14.
Bei Schulversäumnißen beträgt das Minimum der Strafe 1 Mark oder
24 Stund Haft, was nach dem Stiftungsprotokoll Bl. 100 nicht vollständig
beachtet wurde.
Randbemerkung: beobachtet
§17.
Das Arrestlocal ist im Inneren von einem Maurer reparieren zu
lassen.
Randbemerkung: ist geschehen
Gemeinderatsprotokoll: 22. Oktober 1883
Nachdem unter dem 9. Oktober d. J. die Vereinigung der Schule mit
der in Untermusbach vom Königl. Konsistorium defenetiv beschloßen worden
ist, so wird die Schulstube im ersten Stok dem Ortsdiener Wald und
Feldschützen zur unendgeltlichen Wohnung eingeräumt, das mittlere Zimmer
mit dem Ofen bleibt dem jeweiligen Schulamtsverweser Bek zur Wohnung
bestehend, das Zimmer linker Hand bei der Stege wird der ledigen Strikerin
Christine Barho geb zu Wittelnsweiler zur Wohnung gegen einen Mietzins von
jährlich 10 Mark anfangend am 1. April 1884 auf stets wiederruflicher
Weise übelaßen, Im früheren Schullokal befindet sich nun die
Rathstube.
6. November 1883
Auf obigen Beschluß hat Schulamtsverweser Bek unter dem 29.
Oktober Beschwerde beim K. Pfarramt, beim K. Gemeinschaftl. Oberamt
Freudenstadt Einsprache erhoben, dahin gehend daß er nicht dulde, daß der
Amtsdiener und die oben genannte Barho den oberen Stok bewohne,
und das K. Gemeinschafts. Oberamt hat durch Erlaß vom 30. Oktober
dessen Wunsch bestätigt.
Es wurde aber am 6. November 1883 in dießer Sache folgendes
verhandelt:
Schulamtsverweser Beck erklärt sich mit dem heutigen mündlich
besprochenen Beschluß und Vertrag des Gemeinderaths hier einverstanden,
daß er die frühere Schulstube Pattere als Wohnung und Schlafstelle annimmt
wodurch die oberen Zimmer frei werden und gegen die Mitbewohnung gedachten
2 Personen nehmlich des 72 Jahre alten Amtsdiener Schneider welcher ganz
unentbehrlich ist und der c. 60 Jahre alten Strikerin Barho welche nur
vorrübergehend hier wohnt nichts einzuwenden habe.
Unterschrift damit einverstanden Lehrer Bek
Vorstehende Verhandluung beurkundet als mit vorstehenden
einverstanden
Gemeinderath Braun Schneider Kappler Hofer Bohnet
Randbemerkung: letzterer Beschluß kam nicht zur
Ausführung.
Ab 1883 wurde der Schulbetrieb wegen zu geringer Schülerzahl
eingestellt und die Schüler in Untermusbach unterrichtet.
Das Klassenzimmer wurde als Ratssaal und für Gottesdienste
genutzt.
Verhandelt den 3 Decber 1884 vor dem Gemeinderath
1. Schulamtsverweßer Beck welchem das Wohnrecht so lange er
Schulamtsverweßer für hier und Untermusbach bestellt ist hat das Wohnrecht
auf dem hießigen Rathhauß und vom 15 Oktober bis 15 April neben der
Besoldung 2 Raum Buchen Holz anzusprechen, welches die hießige Gemeinde
allein zu leisten hat. Nach genomener Rücksprache mit HE. Beck will
derßelbe den Holzbedarf selbst anschaffen gegen eine Entschädigung von 15
M. Der Gemeinderath beschließt demßelben die 15 Mark zu verwilligen aus
der Gemeindecaße.
2. Schulamtsverweser Beck soll nach einem Rezeß zur
Gemeindepflegerechnung 1883/4 für Ofenreinigung und weißern aus Beilagen
17 und 18 der Gemeindecaße 4 M 37 Pf ersetzen.
Bei der heutigen Vernehmung des Beck erklärt derßelbe, daß ihn
dießer nichts angehe man seie es ihm schuldig geweßen, daß seine Wohnung
bei seinem Aufzug ordentlich hergestellt werde.
Der Gemeinderath beschließt betreff Posten in Angang zu
decurtieren, aber in Zukunft will man sich vor derartigen Ausgaben
verwahrt wißen.
Ruggericht am 4. Januar 1886
§16.
Im Ortsgefängniß ist Strohsack und ? nicht, dagegen zur besseren
Erhaltung in einem Dachlocal? untergebracht.
Ruggericht am 8. November 1888
II. Ortsarrest:
§:3.
Die südwestliche Wand des Ortsarrest, welche durch Feuchtigkeit
sehr gelitten hat, soll repariert werden. Der abgefaulte Fuß der Bettladen
im Arrest u. der fehlende zweite Teppich sollen ersetzt werden. Die
Fenster bedürfen dringend der Reinigung.
Um der Feuchtigkeit des Locals definitiv abzuhelfen, ist kein
anderes Mittel vorhanden, als das Abgraben eines Streifens von der Wiese,
welche nach Südwesten an den Arrest grenzt. Jedenfalls kann die dort
bestehende Kalkgrube nicht länger geduldet werden.
1. Randbemerkung: Diese Arbeit kann erst bis Frühjahr geschehen
und wird ausgeführt. Schultheiß Schanz
2. Randbemerkung: Es ist wirklich in Ausführung d. 6 Mai 1889.
3. Randbemerkung: # Ist Vollendet.
4. Randbemerkung: ist geschehen d 9 Mai 1889
Gemeinderatsprotokoll: 20. November 1888
Forstschutzwächter Mathäus gegenwärtig wohnhaft in Frutenhof hat
den Antrag gestellt in hiesiger Gemeinde Wohnung nehmen zu
dürfen.
Da die oben im Rathhaus befindliche Wohnungen mit 2 heizbaren
Zimmern und sonstigen Räumlichkeit des Wegzuges des Lehrers Beck leer
stehen, so gibt es hier für einen solchen HE. Beamten eine ganz paßende
Gelegenheit, und der Ortsvorstand beantragt bei dem Gemeinderat dem oben
genannten Forstschutzwächter Mathäus betreffende Räumlichkeiten um den
jährlichen Mietzins von zu überlaßen. 1/4jährige Kündigung
betreff Vertrags steht dem Pächter sowie dem Verpächter dem Gemeinderat
zu. Auf erstatteten Vertrag wurde beschloßen vorstehenden Vertrag welcher
eine Gültigkeit vom hat zu genehmigen.
Gemeinderat Braun Kappler Schanz Wörner
Randbemekung: Nebenstehender Eintrag fand vorläufig keine
Anwendung weil betreffender Forstwächter sich in Untermusbach eingemietet
hat.
z.B. Schultheiß Schanz
Verhandelt den 6 Mai 1889
Es wurde heute beschloßen daß das weisenen in den Zimmern,
Hausgang und Rathauszimmer im hießigen Gemeindehaus wieder frisch gemacht
werden soll. Es wird erforderlich dazu Kalk, Sand Gips und auch etwas
Farbeten, wo dersselbe welcher das Geschäft erhällt sämtliches
anzuschaffen hat. Der Anschlag von sämtlicher Arbeit wird auf 38 M
geschätzt. Es erhällt aber die Arbeit wie oben erwähnet, für die Summe von
35 M 46 Pf Martin Kneißler von Witlensweiler.
Genehmigt Gemeinderat Schnaz Wörner Kappler Seeger
Braun
Randbemerkung: Der Acoordnehmer, Unterschrift Martin Kneißler
Gipser Verhandelt den 10 Juni 1889,
Frau Wangner mit Fräulein Tochter waren hier vom 1 Mai 1889 bis 2
Septb. im Schulhaus im Hauszins und haben bezahlt hierfür die Summe von 60
M sage sechszig Mark.
Z.B. Schulth. Schanz
Gemeinde-Visitation (Ruggericht) am 4. November
1892:
§ 3.
Im Ortsarrest ist eine Wand schadhaft und reparieren zu
lassen.
1. Randbemerkung: Ist geschehen?
2. Randbemerkung: In den nächsten Tagen geschiehts. Ist
geschehen.
§.14.
In den Ortsarrest ist ein Kopfpolster anzuschaffen.
1. Randbemerkung: Ist es erledigt?
2. Randbemerkung: Ist
geschehen. Im Gemeinderatsprotokoll vom 25. August 1893 steht:
Von der Witwe Bohnet hier wird in Folge ihres Hofverkaufs verlangt,
daß die Wohnung hier im Gemeindehaus "Schulhaus" Ihr möchte überlassen
werden und zwar jährlich für 50 Mark.
Dem Vorbringen gemäß wird von den sämtlichen bürgerlichen Collegien
dahier beschlossen daß dem Wunsch entsprechend insofern zugesagt wird, daß
die Wittwe Bohnet soll einen jährlichen Pacht von sämtlichen
Räumlichkeiten, 4 Zimmer & Bühne, Flur & Keller und was für die
Gemeinde nicht im Gebrauch stehend ist für jährlich zu 60 Mark und zwar
vom 1. September 1893 an geltende Pacht und auf stets wiederrufliche Weise
und vierteljährliche Kündigung und wie die Wohnungen angetreten werden von
der Mieterin so müssen sie in gleichem Zustand wieder hergestellt werden
beim verlassen der Wohnung.
Vorstehendes Anerkannt die Mieterin Barbara Bohnet
Ruggericht Obermusbach Oberamt Freudenstadt
Verhandelt am 22. Oktober 1895
II. Ortsarrest
Derselbe ist sehr feucht u. düster, es ist deshalb der Graben um
die Außenseite des Arrest wenigstens um das 4.fache zu
vertiefen.
Ruggericht Obermusbach, Oberamt Freudenstadt
Verhandelt, den 22. April 1898
§.1.
Der Graben an der Aussenseite des Arrest ist noch etwas zu
vertiefen, damit die Feuchtigkeit mehr als bisher abgehalten
wird.
Randbemerkung: ist geschehen
Verhandelt den 17./18. Mai 1901
§.14.
IV Ortsarrest
2 neue Leintücher sind anzuschaffen. Die feuchte Wand ist,
thunlichst auszubessern. Die Fenster sind zu reinigen.
Randbemerkung: Wird angeschaft.
VII Ortsreinlichkeit
2. An der Dunglege beim Rathaus soll durch einen Geometer
festgestellt werden, ob sie nicht auf Gemeindearreal liegt.
Randbemerkung: Ist
geschehen Gemeinderatsprotokoll
Es folgt am 21. April 1898:
Nachdem der Hausmietvertrag von Seite 144 wieder Rückgängig
beziehungsweise an den Herrn Chr. Anseln, Hotelier von Stuttgart
abgetreten wurde von dem Pächter Jakob Friedrich Stoll, Schneider in
Freudenstadt, so denn wird heute der Hausmietvertrag von dem hiesigen
Gemeindehaus, Schul- und Rathaus, was für die Gemeinde nicht gebraucht
oder entbehrlich ist, an den betreffenden Herrn Chr. Anseln Hotelier in
Stuttgart neu vergeben, und zwar jährlich für 60 Mark vom 1. April 1898
bis aufs weitere, auf stets, auf beiderseitigen 1/4 jährigen Kündigung,
wiederruflichen Weise , woraussichtlich bis 1. April 1901.
Dem Hausmieter sind die 3 ineinander gehende Zimmer Küche,
Speisekammer, Keller und Holzplatz auf der Bühne und nach Umständen das
Bühnen-Kämmerle zeitweise und nach Abzug des Hausmieters muß er die
Miethewohnung wieder im gleichen guten Zustand herstellen lassen wie Sie
ihm übergeben wurde am Aufzug 1898.
Der neue Kochherd welcher von dem Herrn Anselm angeschaft wurde,
soll Eigenthum der Gemeinde bleiben nach dem Verlassen des Hausmieters.
Ferner wird die neue Verweiss und Tapetzierung sowie auf die Abänderungen
der Küche mit dem Kaminschacht sowie die Rohreinrichtungen zur sämtlichen
Feuerungen werden gleichfalls sämtliche entstehende Kosten von dem
Hausmieter bestitten.
Vorstehendes anerkannt der Hausmieter Unterschrift Chr. Ansel
Hotel Texto
vorstehender Verpachtungsvertrag wird hier durch genehmigt auf
die 3 Jahr 1898 bis 1901 pro 1. April
z.B. Gemeinderat Schanz Bohnet Wörner Braun
Randbemerkung:
Der nebenstehende Hausmietvertrag wurde heute d. 26. Juni 1899
mit den ein und denselben Bedingungen von 1901 pr 1. April bis 1910
jährlich für 80 Mark mit dem südlichen gelegenen Zimmer welches Georg
Bohnet benützt verlängert.
Anerkannt Unterschrift Chr. Ansel Hotel Texto
Es steht auch im Gemeinderatsprotokoll am 26. Juni 1905:
Die bürgerlichen Collegien sind versammelt und wird nach der
Abmachnung vom 11. Juli 1904 betreffend Anbringung eines Blitzableiter auf
das Schul & Rathaus welches der Gemeinde gehört, so soll mit der
Besprechung mit Herrn Oberamtmann Schwarderer und einigen Gemeinderät, daß
derselbe soll womöglich alsbald angebracht werden. Demselben wurde
entsprochen und wurde die Anfrage gestellt an Herrn Chr. Ansel von
Stutgart gestellt, ob er geneigt wäre als Hausmieter unserer Wohnungen im
Schulhaus jedenfalls die Hälfte an den Ausgaben zu bezahlen.
Und was Herr Ansel fühlte sich nicht veranlaßt etwas zu bezahlen
indem er erklärt, er habe schon große Opfer gegeben namentlich zur
Herstellung des Aborts somit verbleibt nun nichts anderes übrig als die
Gemeinde muß den ganzen Betrag bezahlen.
Es folgt der Eintrag am 9. April 1910:
Der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Obermusbach und der Familie
Ansel in Stuttgart betreffend der Wohnung im hiesigen Rathaus ist am 1.
April 1910 abgelaufen. Die Familie Ansel sucht um Verlängerung des
Vertrages bis 1. April 1911 nach.
Die bürgerlichen beschließen diesem Ansuchenzu entsprechen, und
den Mietvertrag um den seitherigen Preis von 80 M bis 1. April 1911 zu
verlängern.
Herr Ansel war zu diesem Zeitpunkt bereits erkrankt und so finden wir
im November 1910 im Grenzer eine Anzeige über die
Haushaltsauflösung.
Am 16. Juni 1911 steht im Protokoll:
Herrn Koppenhöfer in Stuttgart bietet für die Wohnung im hiesigen
Rathaus auf die Dauer von 5 Jahren 100 Mark jährlich Miete und bittet um
Einrichtung von 2 elektrischen Lampen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen.
Dem Herrn Kappenhöfer die Wohnung auf 5 Jahre zu vermieten um den
jährlichen Preis von 100 M und einen Mietvertrag in Bälde herzustellen.
Zwei elektrische Lampen sollen in der Wohnung eingerichtet
werden.
12. Juli 1912
Vom Gemeinderat wird beschlossen, den Elektrizitätszähler im
Rathaus käuflich zu erwerben, sofern das Elektrizitäthswerk mindestens
eine Garantie für 5 Jahre leitet.
Gemeinderath Frey Schneider Bohnet Braun Kappler
Mit der Eingemeindung von Obermusbach nach Untermusbach wurde dann
1938 auch das Rathaus nicht mehr benötigt.
Es diente dann verschiedenen Zwecken, zum Beispiel als
Milchsammelstelle.
Im Jahr 1949 erhielt das Rathaus, vermutlich für die im Krieg
eingeschmolzene, eine
neue Glocke.
Das Schul- und Rathaus wurde dann 1993 an Margarete Kappler verkauft,
die das Haus behutsam renovierte und Künstlern zur Nutzung zur Verfügung
stellt.
Für die gelungene Renovierung erhielt Margarete Kappler 1998 den Denkmalschutzpreis des schwäbischen Heimatbundes. ![]() ![]() Winterfotos vom alten Obermusbacher Schul- und
Rathaus.
![]() ![]() ![]() ![]() Zum Schul- und Rathaus, sowie zum Obermusbacher Schulwesen finden
sich in den Gemeinderats-Protokollen viele Eintragungen, die hier
aufgelistet sind. |